22.06.2022
Mobiltitätswende kontra Klimaschutz?
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN sagen NEIN
Für den Bau der Fahrradbrücke über die Kamener Straße sollen laut Planungen -wie im letzten Ausschuss Sicherheit und Ordnung mündlich berichtet wurde- ca. 300 Bäume gefällt werden.
Generell sind die Ausweitung, die Ertüchtigung und der Neubau von Radwegen für Bündnis 90/ DIE GRÜNEN mit Blick auf die Mobilitätswende zu unterstützen.
Allerdings sollte dabei im Sinne des Klimaschutzes immer auch der dafür notwendige Eingriff in die Natur abgewogen und mögliche Alternativen geprüft werden. In einem solchen Abwägungsprozess muss der Bau eines qualitativen Radweges sowie der bestmögliche Schutz für Flora und Fauna gleichwertig nebeneinanderstehen und darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Im Rahmen der Planung für den IGA-Radweg war mehrfach erfragt worden, wie groß die Eingriffe in die Natur sein würden. Die konkreten Auskünfte dazu gab es, nach 2 Jahren Planung für dieses Projekt, kurzfristig vor Ablauf der Fördermöglichkeiten im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung. Hier wurde erstmals bekannt, dass dem Bauvorhaben 300 Bäume zum Opfer fallen werden, die Prüfung der Klimaverträglichkeit im Beschluss wurde in diesem Zusammenhang von der Verwaltung „vergessen“. Unter dem Druck der auslaufenden Frist für Fördergelder, sollte ohne weitere Alternativen entschieden werden.
Der Bau einer Brücke mit Ständerwerk oder einer sogenannten Spirale, die geringere Eingriffe in die Natur bedeutet hätten, wurde aus Kostengründen schon von vorneherein ad acta gelegt. Alternative Radwegeführungen zur Querung der Kamener Straße standen im Beschluss nicht zur Abstimmung.
Das Ergebnis von zwei Jahren aufwendiger Planung bietet aus Verwaltungssicht keine Alternativen zur geplanten Brücke und wird damit „kurz vor Torschluss“ der Förderanträge unter dem Druck der Zeit als alternativloser und hinnehmbarer Eingriff in die Natur verkauft.
In einer neuen Stellungnahme der Verwaltung, wird darauf hingewiesen, dass nach neuesten Berechnungen doch nicht 300, sondern „nur noch“ 130 Bäume für die Brücke gerodet werden sollen. Für das Waldstück soll die Baumschutzsatzung angewendet werden, obwohl ein Wald nicht darunterfällt. Dadurch fallen aus der Zählung die Bäume raus, die auf 1 Meter Höhe einen Umfang von 80 cm messen. Damit fallen ca. 170 Bäume aus der Berechnung raus, werden aber trotzdem gefällt und es bleibt faktisch bei ca. 300 Rodungen.
Ausgleichspflanzungen in Lünen-Süd brauchen Jahre, bis sie auch nur annähernd den Status des Gebietes mit einer intakten Flora und Fauna erreichen. Für Tiere und Pflanzen bleibt der Lebensraum an der Kamener Straße für immer verloren.
Im ihrem Abwägungsprozess kommen Bündnis 90/DIE GRÜNEN nach dem neuen Kenntnisstand zu dem Schluss, dass aufgrund vorhandener Alternativen, die Brücke über die Kamener Straße, so wie sie jetzt geplant ist, einen zu großen Eingriff in die Natur bedeutet. Der Beschluss kann von uns nicht mitgetragen werden.

04.06.2022
Radtour mit dem Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Lünen

Am Pfingstsamstag machte sich der AKHD Lünen mit einigen Familien, ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden, Mitgliedern des ADFC Kreis Unna und Bündnis 90 /Die Grünen Lünen auf zu seiner ersten Fahrradtour! Ein Vorbereitungsteam aus der Gruppe der Teilnehmenden hatte geeignete Fahrzeuge organisiert und eine passende Route ausgewählt. Die Beschaffenheit der Wege spielte eine wichtige Rolle. Bei schönstem Wetter fuhren Fahrräder, Lastenräder, ein Hase Bike und eine Rikscha um den Ternscher See in Selm.
Es war ein großartiges Erlebnis und hat allen großen Spaß gemacht!
Danke an den ADFC Kreis Unna und Die Grünen aus Lünen für ihre wunderbare und tatkräftige Unterstützung!
25.04.2022
Das ganz besondere GRÜNE Wahlplakat!
Warum nicht selbstgestalten? Ganz individuell ein einzigartiges Plakat kreieren, das es nur in Lünen gibt?
Das war der Gedanke, der uns bei der Aufstellung von Plakaten kam.
Die Grüne Jugend Lünen hat am Sonntag ein Großflächenplakat für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 frei bemalt. Bei gutem Wetter, mit einer Menge Spaß, mit tollen Farben und einer Portion Kuchen wurde der Kreativität freien Lauf gelassen.
Die bunte Sonnenblume steht für Demokratie, Freiheit und Vielfalt. Wir stehen für eine Welt ein, in der ALLE Menschen willkommen und glücklich sind - dafür treten wir an, dafür stehen wir ein!
Ein eindeutiges Fazit der Grünen Jugend: „Die Aktion hat super viel Spaß gemacht. Gemeinsam haben wir unser individuelles Großflächenplakat gestaltet und wollen die Aktion im nächsten Wahlkampf auf jeden Fall wiederholen.“
Danke an die GJ (und an Bianca)
05.04.2022
Stellungnahme zu „Visionen für die Kurt-Schumacher-Straße“

Das Leitbild einer autogerechten Stadt
aus dem letzten Jahrhundert
Mit einer zusätzlichen Fußgängerampel, die Lüner Kulturinsel (Theater, Galerie) und die Rundsporthalle wieder besser an die Innenstadt anzuschließen, wird von einer großen Ratsmehrheit als ein unzumutbarer Eingriff in den Straßenverkehr rigoros abgelehnt. SPD und CDU waren auch nicht bereit, darüber nachzudenken, überflüssige Parkplätze perspektivisch für städtebaulich sinnvolle Nutzungen (Wohnungen, Arbeitsplätze, Infrastruktureinrichtungen) aufzugeben.
An dieser Haltung konnte auch die fast einstündige Präsentation eines Verkehrsexperten zur notwendigen und möglichen Verkehrswende in Lünen nichts ändern. Fachkundige Argumente, dass die Leistungsfähigkeit der Kurt-Schumacher-Straße durch den Knoten mit der Kamener Straße bestimmt wird und dieser sogar durch eine Neugestaltung der Kreuzung Neuberinstraße entlastet werden könnte, wurden schlicht ignoriert.
Von der Bedrohung durch die Erderhitzung, die zwingend ein Umsteuern in der Verkehrspolitik erfordert, ganz zu schweigen. Das ist keine belanglose (Theater-) Inszenierung, sondern der politische Wille einer überwältigen Ratsmehrheit, die zukunftsvergessen für das Leitbild der autogerechten Stadt aus dem letzten Jahrhundert steht.
50% aller Fahrten sind unter 5 Km. Eine Verlagerung zugunsten des Umweltverbundes (Fuß-, Rad- und Busverkehr) ist machbar. Leider lässt die große Ratsmehrheit die Bürger*innen im Stich, die ihr Mobilitätsverhalten ändern und sich bessere Bedingungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wünschen.
21.02.2022
Antrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.03.22 und des Rates am 07.04.2022

Übersicht der extern vergebenen Beratungs- und Gutachterdienstleistungen beginnend 2020
Die Verwaltung wird beauftragt, -beginnend mit dem Jahr 2020- eine Übersicht über extern vergebene Beratungs- und Gutachterdienstleistungen zu erstellen. Darin wird die jeweilige Dienstleistung dem entsprechenden Fachbereich zugeordnet, das Thema angerissen, die Höhe der entstandenen Kosten aufgeführt und der aktuelle Stand der Umsetzung dargestellt. Inbegriffen sind juristische Gutachten sowie Mobilitätsmachbarkeitsstudien.
Ausgenommen hiervon sind Gutachten im Bauwesen und bei SAL. Diese Übersicht wird auf dem Haupt- und Finanzausschuss jährlich vorgestellt.
Begründung:
Es besteht der Eindruck, dass einige der Gutachten „für die Schublade“ erstellt wurden, andere sich wiederum in abgeänderter Form doppeln oder sie nicht sinnhaft miteinander abgestimmt werden.
Das wirft Fragen nach der Sinnhaftigkeit in Zeiten defizitärer Kassen oder aber nach einer Überdenkung des Personalbedarfs auf. Ebenso bleiben Fragen nach noch nicht umgesetzten Maßnahmen offen.
Eine entsprechende Übersicht gibt Antworten auf die Fragen und ist eine unerlässliche Grundlage für die weitere Arbeit sowie für die Transparenz gegenüber den Bürger*innen und der Politik.
21.02.2022
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 15.03.2022 sowie für den Ausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung am 22.03.2022

Flächenverbrauch reduzieren - Strategie für Netto-Null-Versiegelung bis 2030 entwickeln
- Einführungen eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelungen, dabei sind auch Kleinstflächen wie z.B. überflüssige Versiegelungen auf Plätzen, Wegen oder im Straßenrandbereich einzubeziehen
- Entwicklung einer Handlungsstrategie mit dem Ziel einer Netto-Null-Versiegelung im Stadtgebiet ab 2030, einschließlich schrittweiser Zielvorgaben und Maßnahmeplänen für eine sinkende Neuversiegelung und steigende Entsiegelung von Flächen innerhalb des Stadtgebiets
- Identifizierung und Sicherung von sogenannten „Tabuflächen“ für eine Siedlungsentwicklung, für die eine besondere Schutzbedürftigkeit aufgrund der Grundwasserneubildung, der Frisch- und Kaltluftentstehung sowie der Minderung des Aufheizeffektes in Überwärmungsgebieten und hohe klimatische Entlastungsfunktion besteht
- Prüfung der personellen Ausstattung der Stadtverwaltung hinsichtlich möglicher personeller Mehrbedarfe zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen
Zur Unterstützung der Verwaltung wird angeregt, die ab Mitte des Jahres anstehende Neubewertung der Grundstücke und Gebäude zu nutzen, um die Eigentümer aufzufordern, die auf dem Grundstück befindlichen versiegelten Flächen auszumessen und konkret zu benennen. Dazu könnte ein Erfassungsbogen entwickelt werden mit Auflistung aller Flächenarten, die versiegelt sind.
Begründung:
Die Neuversiegelung von Flächen hat in Lünen in den vergangenen Jahren weiter zugenommen.
Zahlreiche Projekte, die zusätzliche Flächenversiegelungen bedeuten, sind für Lünen auf der Agenda
(z.B. Klötersfeld, Wohnbauvorhaben Sedanstraße, etc. Konkret lässt sich der damit verbundene Flächenverbrauch jedoch nur schwer in Zahlen fassen, da die Neuversiegelung wie auch die Entsiegelungen nicht systematisch erfasst werden.
Neben der Vermeidung und Reduzierung von Neuversiegelungen sollte auch die Erhebung und Nutzung von Entsiegelungspotenziale angestrebt werden. Ver- und Entsiegelungen sollten in einem gemeinsamen Kataster erfasst werden, um ein Flächenmonitoring aufzubauen und Jahresberichte mit Bilanzen zu erstellen.
Zu Position 4: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer verfassungswidrig ist. Damit die Berechnung künftig korrekt erfolgt, müssen alle Grundstückseigentümer entsprechende Steuererklärungen abgeben. Aus unserer Sicht könnte in Zusammenarbeit mit der zuständigen Finanzbehörde des Landes der Aufforderung zur Erklärung eine weitere Anlage beigefügt werden, in der die versiegelten Flächen benannt werden können.
08.02.2022
Transporte von Uranhexafluorid durch Lünen
Antrag für die Sitzung des Ausschusses Umwelt, Klima und Mobilität am 15.03.22
und für den Ausschuss Sicherheit und Ordnung am 24.03.22
- Die Stadt Lünen lehnt zukünftige Transporte von Uranhexafluorid von und zur Urananreicherungsanlage in Gronau über Lüner Stadtgebiet ab.
- Die Stadt Lünen unterstützt die Forderung des Bundesumweltministeriums sowie zahlreicher Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände, die Urananreicherungsanlage Gronau als Quelle der Urantransporte durch Lünen in das Atomausstiegsgesetz aufzunehmen und ihre Stilllegung herbeizuführen.
- Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, bei der Deutschen Bahn, der Bundesregierung sowie der NRW-Landesregierung eine Entwidmung aller Bahnstrecken auf Lüner Stadtgebiet für Transporte mit radioaktiven Stoffen zu beantragen.
Begründung:
Obwohl der Atomausstieg in Deutschland offiziell für 2022 beschlossen worden ist, sind die Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau sowie die Brennelementefabrik Lingen von diesem Atomausstieg bislang ausgeschlossen und dürfen ohne zeitliche Begrenzung weiter produzieren.
Eine Belieferung deutscher Atomanlagen aus Gronau betrifft schon aktuell nur noch die Brennelementefabrik Lingen – alle anderen Abnehmer sind Atomkraftwerke im Ausland. Der Betrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau führt zu regelmäßigem Lieferverkehr mit hochgiftig-radioaktivem Uranhexafluorid (UF6) von und zur UAA.
Für Lünen fallen dabei vor allem Transporte von UF6 sowie der Abtransport von abgereichertem UF6 als Abfallstoff per Bahn an. Allein in den Jahren 2019 und 2020 wurden dabei knapp 18 000 t Uranmüll in 20 Zugladungen über die Strecken befördert. Diese Uranzüge fuhren von Gronau über Lünen, bzw. Münster und Hamm (Hamm-Osterfelder Bahnlinie) zum Hafen Amsterdam und weiter per Schiff nach Russland.
Der Rat der Stadt ist nicht bereit, die Risiken der Urantransporte für Lünen weiter hinzunehmen. Wenn Deutschland Ende 2022 aus der Atomenergie aussteigt, muss sich dies auch für Lünen und das Münsterland so wie das Ruhrgebiet auswirken.
Ansonsten werden Stadt und Region noch Jahrzehnte nach der Abschaltung des letzten deutschen AKWs eine Drehscheibe des internationalen Uranhandels bleiben – mit allen damit verbundenen Gefahren und Risiken für die Bevölkerung und die Menschen am Zielort in Russland. Von daher fordert der Rat unmissverständlich ein Aus für die Urantransporte durch Lüner Stadtgebiet sowie eine Entwidmung der entsprechenden Bahnstrecken im Lüner Stadtgebiet für den Transport von radioaktiven Stoffen.
16.11.2021
Stellungnahme Lärmaktionsplan Lünen, Tempo 30
(zum Leserbrief der CDU)
Über 12.000 Mitbürger*innen sind an Lüner Hauptstraßen einem Lärmpegel höher als 55 Dezibel ausgesetzt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, dass Straßenverkehrslärm einen Mittelwert von tagsüber 53 Dezibel und nachts 45 Dezibel nicht überschreiten sollte.
Lärm ist nach Luftverschmutzung das größte Umweltgift für unsere Gesundheit. Lärm kann zu Herzinsuffizienz, Schlaganfall und Herzinfarkt führen. Kinder können Lernschwächen entwickeln. Auch psychische Erkrankungen drohen.
Zu der Frage, was uns Lärmschutz wert ist und wie viel Freiheit und Mobilität er kosten darf, hat die CDU zuletzt wieder einen denkwürdigen Beitrag beigesteuert. Allein aus der Sicht der Autofahrenden werden fragwürdige Thesen zum Tempo 30 konstruiert, das angeblich keine Wirkung entfaltet. Einen Vorschlag, wie der Gesundheitsschutz der Betroffenen verbessert werden kann, sucht man leider vergeblich.
Der Verkehrsexperte der CDU, Herr Dr. Schulz, weiß sicherlich, dass eine Reduzierung des Lärmpegels um 3 Dezibel wahrgenommen wird, als wäre es nur halb so laut. Dennoch tut er so, als wäre dies irrelevant. Ebenso wird ihm nicht entgangen sein, dass die jetzt ergriffenen Maßnahmen im Lüner Lärmaktionsplan noch weit hinter den WHO-Empfehlungen zurückbleiben. Der Lüner Lärmaktionsplan setzt die gesundheitsrelevante Lärmbelastung erst bei 65 bzw. 45 Dezibel an. Wegen der laschen rechtlichen Vorgaben hat die EU-Kommission jedoch längst ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der Lärmschutz wird zukünftig weitere Maßnahmen erfordern. Die Verkehrswende wird kommen. Weniger Autoverkehr, mehr Wege werden mit dem ÖPNV, dem Rad oder zu Fuß zurückgelegt.
Wer jetzt so tut, als wäre die Lüner Verwaltung bereits zu weit gegangen, dem ist die Gesundheit der Betroffenen egal und kann für sich schwerlich in Anspruch nehmen, im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger zu sprechen.
Facebook: (vom 03. Nov. 2021)
https://www.facebook.com/cdu.luenen/posts/4798854113479336
RuhrNachrichten: (vom 05. Nov. 2021)
https://www.ruhrnachrichten.de/luenen/ortsunion-fordert-ruecknahme-von-tempo-30-auf-der-bebelstrasse-w1691194-p-2000358634/