22.06.2022
Mobiltitätswende kontra Klimaschutz?
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN sagen NEIN
Für den Bau der Fahrradbrücke über die Kamener Straße sollen laut Planungen -wie im letzten Ausschuss Sicherheit und Ordnung mündlich berichtet wurde- ca. 300 Bäume gefällt werden.
Generell sind die Ausweitung, die Ertüchtigung und der Neubau von Radwegen für Bündnis 90/ DIE GRÜNEN mit Blick auf die Mobilitätswende zu unterstützen.
Allerdings sollte dabei im Sinne des Klimaschutzes immer auch der dafür notwendige Eingriff in die Natur abgewogen und mögliche Alternativen geprüft werden. In einem solchen Abwägungsprozess muss der Bau eines qualitativen Radweges sowie der bestmögliche Schutz für Flora und Fauna gleichwertig nebeneinanderstehen und darf nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Im Rahmen der Planung für den IGA-Radweg war mehrfach erfragt worden, wie groß die Eingriffe in die Natur sein würden. Die konkreten Auskünfte dazu gab es, nach 2 Jahren Planung für dieses Projekt, kurzfristig vor Ablauf der Fördermöglichkeiten im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung. Hier wurde erstmals bekannt, dass dem Bauvorhaben 300 Bäume zum Opfer fallen werden, die Prüfung der Klimaverträglichkeit im Beschluss wurde in diesem Zusammenhang von der Verwaltung „vergessen“. Unter dem Druck der auslaufenden Frist für Fördergelder, sollte ohne weitere Alternativen entschieden werden.
Der Bau einer Brücke mit Ständerwerk oder einer sogenannten Spirale, die geringere Eingriffe in die Natur bedeutet hätten, wurde aus Kostengründen schon von vorneherein ad acta gelegt. Alternative Radwegeführungen zur Querung der Kamener Straße standen im Beschluss nicht zur Abstimmung.
Das Ergebnis von zwei Jahren aufwendiger Planung bietet aus Verwaltungssicht keine Alternativen zur geplanten Brücke und wird damit „kurz vor Torschluss“ der Förderanträge unter dem Druck der Zeit als alternativloser und hinnehmbarer Eingriff in die Natur verkauft.
In einer neuen Stellungnahme der Verwaltung, wird darauf hingewiesen, dass nach neuesten Berechnungen doch nicht 300, sondern „nur noch“ 130 Bäume für die Brücke gerodet werden sollen. Für das Waldstück soll die Baumschutzsatzung angewendet werden, obwohl ein Wald nicht darunterfällt. Dadurch fallen aus der Zählung die Bäume raus, die auf 1 Meter Höhe einen Umfang von 80 cm messen. Damit fallen ca. 170 Bäume aus der Berechnung raus, werden aber trotzdem gefällt und es bleibt faktisch bei ca. 300 Rodungen.
Ausgleichspflanzungen in Lünen-Süd brauchen Jahre, bis sie auch nur annähernd den Status des Gebietes mit einer intakten Flora und Fauna erreichen. Für Tiere und Pflanzen bleibt der Lebensraum an der Kamener Straße für immer verloren.
Im ihrem Abwägungsprozess kommen Bündnis 90/DIE GRÜNEN nach dem neuen Kenntnisstand zu dem Schluss, dass aufgrund vorhandener Alternativen, die Brücke über die Kamener Straße, so wie sie jetzt geplant ist, einen zu großen Eingriff in die Natur bedeutet. Der Beschluss kann von uns nicht mitgetragen werden.

04.06.2022
Radtour mit dem Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Lünen

Am Pfingstsamstag machte sich der AKHD Lünen mit einigen Familien, ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden, Mitgliedern des ADFC Kreis Unna und Bündnis 90 /Die Grünen Lünen auf zu seiner ersten Fahrradtour! Ein Vorbereitungsteam aus der Gruppe der Teilnehmenden hatte geeignete Fahrzeuge organisiert und eine passende Route ausgewählt. Die Beschaffenheit der Wege spielte eine wichtige Rolle. Bei schönstem Wetter fuhren Fahrräder, Lastenräder, ein Hase Bike und eine Rikscha um den Ternscher See in Selm.
Es war ein großartiges Erlebnis und hat allen großen Spaß gemacht!
Danke an den ADFC Kreis Unna und Die Grünen aus Lünen für ihre wunderbare und tatkräftige Unterstützung!
25.04.2022
Das ganz besondere GRÜNE Wahlplakat!
Warum nicht selbstgestalten? Ganz individuell ein einzigartiges Plakat kreieren, das es nur in Lünen gibt?
Das war der Gedanke, der uns bei der Aufstellung von Plakaten kam.
Die Grüne Jugend Lünen hat am Sonntag ein Großflächenplakat für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 frei bemalt. Bei gutem Wetter, mit einer Menge Spaß, mit tollen Farben und einer Portion Kuchen wurde der Kreativität freien Lauf gelassen.
Die bunte Sonnenblume steht für Demokratie, Freiheit und Vielfalt. Wir stehen für eine Welt ein, in der ALLE Menschen willkommen und glücklich sind - dafür treten wir an, dafür stehen wir ein!
Ein eindeutiges Fazit der Grünen Jugend: „Die Aktion hat super viel Spaß gemacht. Gemeinsam haben wir unser individuelles Großflächenplakat gestaltet und wollen die Aktion im nächsten Wahlkampf auf jeden Fall wiederholen.“
Danke an die GJ (und an Bianca)
05.04.2022
Stellungnahme zu „Visionen für die Kurt-Schumacher-Straße“

Das Leitbild einer autogerechten Stadt
aus dem letzten Jahrhundert
Mit einer zusätzlichen Fußgängerampel, die Lüner Kulturinsel (Theater, Galerie) und die Rundsporthalle wieder besser an die Innenstadt anzuschließen, wird von einer großen Ratsmehrheit als ein unzumutbarer Eingriff in den Straßenverkehr rigoros abgelehnt. SPD und CDU waren auch nicht bereit, darüber nachzudenken, überflüssige Parkplätze perspektivisch für städtebaulich sinnvolle Nutzungen (Wohnungen, Arbeitsplätze, Infrastruktureinrichtungen) aufzugeben.
An dieser Haltung konnte auch die fast einstündige Präsentation eines Verkehrsexperten zur notwendigen und möglichen Verkehrswende in Lünen nichts ändern. Fachkundige Argumente, dass die Leistungsfähigkeit der Kurt-Schumacher-Straße durch den Knoten mit der Kamener Straße bestimmt wird und dieser sogar durch eine Neugestaltung der Kreuzung Neuberinstraße entlastet werden könnte, wurden schlicht ignoriert.
Von der Bedrohung durch die Erderhitzung, die zwingend ein Umsteuern in der Verkehrspolitik erfordert, ganz zu schweigen. Das ist keine belanglose (Theater-) Inszenierung, sondern der politische Wille einer überwältigen Ratsmehrheit, die zukunftsvergessen für das Leitbild der autogerechten Stadt aus dem letzten Jahrhundert steht.
50% aller Fahrten sind unter 5 Km. Eine Verlagerung zugunsten des Umweltverbundes (Fuß-, Rad- und Busverkehr) ist machbar. Leider lässt die große Ratsmehrheit die Bürger*innen im Stich, die ihr Mobilitätsverhalten ändern und sich bessere Bedingungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wünschen.
21.02.2022
Antrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.03.22 und des Rates am 07.04.2022

Übersicht der extern vergebenen Beratungs- und Gutachterdienstleistungen beginnend 2020
Die Verwaltung wird beauftragt, -beginnend mit dem Jahr 2020- eine Übersicht über extern vergebene Beratungs- und Gutachterdienstleistungen zu erstellen. Darin wird die jeweilige Dienstleistung dem entsprechenden Fachbereich zugeordnet, das Thema angerissen, die Höhe der entstandenen Kosten aufgeführt und der aktuelle Stand der Umsetzung dargestellt. Inbegriffen sind juristische Gutachten sowie Mobilitätsmachbarkeitsstudien.
Ausgenommen hiervon sind Gutachten im Bauwesen und bei SAL. Diese Übersicht wird auf dem Haupt- und Finanzausschuss jährlich vorgestellt.
Begründung:
Es besteht der Eindruck, dass einige der Gutachten „für die Schublade“ erstellt wurden, andere sich wiederum in abgeänderter Form doppeln oder sie nicht sinnhaft miteinander abgestimmt werden.
Das wirft Fragen nach der Sinnhaftigkeit in Zeiten defizitärer Kassen oder aber nach einer Überdenkung des Personalbedarfs auf. Ebenso bleiben Fragen nach noch nicht umgesetzten Maßnahmen offen.
Eine entsprechende Übersicht gibt Antworten auf die Fragen und ist eine unerlässliche Grundlage für die weitere Arbeit sowie für die Transparenz gegenüber den Bürger*innen und der Politik.
21.02.2022
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 15.03.2022 sowie für den Ausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung am 22.03.2022

Flächenverbrauch reduzieren - Strategie für Netto-Null-Versiegelung bis 2030 entwickeln
- Einführungen eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelungen, dabei sind auch Kleinstflächen wie z.B. überflüssige Versiegelungen auf Plätzen, Wegen oder im Straßenrandbereich einzubeziehen
- Entwicklung einer Handlungsstrategie mit dem Ziel einer Netto-Null-Versiegelung im Stadtgebiet ab 2030, einschließlich schrittweiser Zielvorgaben und Maßnahmeplänen für eine sinkende Neuversiegelung und steigende Entsiegelung von Flächen innerhalb des Stadtgebiets
- Identifizierung und Sicherung von sogenannten „Tabuflächen“ für eine Siedlungsentwicklung, für die eine besondere Schutzbedürftigkeit aufgrund der Grundwasserneubildung, der Frisch- und Kaltluftentstehung sowie der Minderung des Aufheizeffektes in Überwärmungsgebieten und hohe klimatische Entlastungsfunktion besteht
- Prüfung der personellen Ausstattung der Stadtverwaltung hinsichtlich möglicher personeller Mehrbedarfe zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen
Zur Unterstützung der Verwaltung wird angeregt, die ab Mitte des Jahres anstehende Neubewertung der Grundstücke und Gebäude zu nutzen, um die Eigentümer aufzufordern, die auf dem Grundstück befindlichen versiegelten Flächen auszumessen und konkret zu benennen. Dazu könnte ein Erfassungsbogen entwickelt werden mit Auflistung aller Flächenarten, die versiegelt sind.
Begründung:
Die Neuversiegelung von Flächen hat in Lünen in den vergangenen Jahren weiter zugenommen.
Zahlreiche Projekte, die zusätzliche Flächenversiegelungen bedeuten, sind für Lünen auf der Agenda
(z.B. Klötersfeld, Wohnbauvorhaben Sedanstraße, etc. Konkret lässt sich der damit verbundene Flächenverbrauch jedoch nur schwer in Zahlen fassen, da die Neuversiegelung wie auch die Entsiegelungen nicht systematisch erfasst werden.
Neben der Vermeidung und Reduzierung von Neuversiegelungen sollte auch die Erhebung und Nutzung von Entsiegelungspotenziale angestrebt werden. Ver- und Entsiegelungen sollten in einem gemeinsamen Kataster erfasst werden, um ein Flächenmonitoring aufzubauen und Jahresberichte mit Bilanzen zu erstellen.
Zu Position 4: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer verfassungswidrig ist. Damit die Berechnung künftig korrekt erfolgt, müssen alle Grundstückseigentümer entsprechende Steuererklärungen abgeben. Aus unserer Sicht könnte in Zusammenarbeit mit der zuständigen Finanzbehörde des Landes der Aufforderung zur Erklärung eine weitere Anlage beigefügt werden, in der die versiegelten Flächen benannt werden können.