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Begründung
Die bislang vorliegende Stellungnahme der Stadt bezieht sich im Wesentlichen auf die Durchführung eines Monitoring-Programms, welches ohnehin Teil der bislang erteilten Genehmigungen ist (siehe u.a. RN 04.02.2011).
Die Mehrheit im Rat der Stadt Lünen ist in der Vergangenheit bei seinen Beschlüssen zum Bau des Kraftwerks davon ausgegangen, dass
Die nun mittlerweile im Rahmen der 6. Teilgenehmigung vorgelegten Unterlagen lassen nicht erkennen, dass die vorgenannten Bindungen erfüllt sind! Es ist notwendig, dass der Rat der Stadt Lünen eine Neubewertung des Kraftwerksvorhabens vornimmt.
ALLE nun vorgelegten Gutachten kommen einhellig zu dem Schluss, dass in Lünen und Umgebung an mehreren Stellen bereits hohe Vorbelastungen vorliegen, z.T. nachweislich sogar seit VIELEN Jahren! Wenn man die erfassten Staubniederschlagsmesswerte des LANUV aus dem Bereich Stadthafen/ Buchenberg hinzunimmt, ist festzustellen, dass die Vorbelastung mit Schwermetallen (Staubniederschlag) und Stickstoff (insb. Cappenberger Wälder) in Lünen und Umgebung an zahlreichen Stellen bereits erheblich zu hoch ist.
Beispielhaft stehen die Ergebnisse der Vorbelastungsmessungen von Müller-BBM auf dem Wohngrundstück einer Familie in der Nähe des Kraftwerksstandortes (Tabelle 6 auf der Seite 18). Der Jahresmittelwert für Blei liegt am MP 1 mit 186 µg/(m²*d) fast DOPPELT so hoch wie der in der Tabelle 6 der TA Luft 2002 festgelegte Immissionswert von 100 µg/(m²*d). Der Jahresmittelwert für Nickel liegt am MP 1 ZEHNFACH über dem in der Tabelle 6 der TA Luft 2002 festgelegten Immissionswert von 15 µg/(m²*d). Die Einzelwerte für Nickel befinden sich in der Tabelle 13 auf der Seite 21. Am besagten MP 1 liegen die mit Abstand höchsten Konzentrationen. Der Spitzenwert wurde im April 2010 mit 437 µg/(m²*d) ermittelt 437/15 = 29,13, was einer Erhöhung um fast das DREISSIGFACHE entspricht. Schlimm sieht es auch für Blei am MP 1 aus: Der Spitzenwert ist 448 µg/(m²*d), was einer Erhöhung um das 4,5-Fache entspricht.
Nur über rechtlich umstrittene Irrelevanzregelungen trotz bereits überschrittener Grenz-, Ziel- oder Vorsorgewerte soll eine Genehmigungsfähigkeit erreicht werden. Die Argumentationslinie der Antragstellerin TRIANEL: „Die Zusatzbelastungen durch unser Kraftwerk sind so klein, dass sie gegenüber der Vorbelastung nicht mehr ins Gewicht fallen.“ wird vom Rat der Stadt Lünen zurückgewiesen. Es ist sachfremd und zynisch, die bestehende Vorbelastung zum Maßstab für die Beurteilung zu machen, ob eine Zusatzbelastung noch unerheblich ist oder schon erheblich. Dies würde bedeuten: Immer mehr kumulierende Zusatzbelastungen erhöhen innerhalb der jeweils betrachteten Region ständig die Vorbelastung für alle nachfolgenden, zur BImSchG-Genehmigung anstehenden Projekte, wodurch sich die Höchstgrenzen für Schadstoffeinträge ständig erhöhen.
Ohne einem Erörterungstermin vorzugreifen, soll an wenigen Punkten deutlich gemacht werden, dass sich die Faktenlage im Laufe des Verfahrens nachhaltig verändert hat und eine Neubewertung des Lüner Rates jetzt erforderlich wird:
A. Säureemissionen aus dem Kühlturm
Obwohl Betonkorrosion an Schornstein-Kühltürmen seit den frühen 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts bekannt ist, hat TRIANEL, wie alle anderen Kraftwerksbetreiber in Deutschland auch, immer wieder versucht, die Säureemissionen zu leugnen und herunterzuspielen. Seit einigen Jahren werden hierzu sogar gutachterliche Stellungnahmen herangezogen, die allerdings wesentliche Aspekte außer Betracht lassen.
Aus der jüngeren, intensiven Recherche und Diskussion ergibt sich für uns folgendes Fazit:
- Es kann überhaupt kein Zweifel mehr daran bestehen, dass Schornstein-Kühltürme chemische Reaktoren sind.
- Es kann nicht mehr verneint werden, dass im Schornstein-Kühlturm mehrere Säuren, insbesondere Schwefelsäure, gebildet werden.
- Schwefelsäure, Salpetersäure und andere Säuren verbleiben nicht im Schornstein-Kühlturm, sondern werden – z.B. als säurehaltige Aerosole – auch in die Umgebung emittiert.
- Was Beton zerfrisst, kann für Menschen (speziell deren Atemwege) und Natur nicht gesund sein!
- Eine Betrachtung der nassen Deposition ist nach TA Luft 2002 nicht vorgesehen und kann mit dem in Anhang 3 der TA Luft 2002 beschriebenen Ausbreitungsmodell AUSTAL2000 nicht berechnet werden.
- Weil im Schornstein-Kühlturm Schwefelsäure entsteht, können in der Folge auch Metallsulfate entstehen. Bleisulfat und Quecksilbersulfat sind in Wasser schwerlöslich und fallen außerhalb des Schornstein-Kühlturms aus. Das hat zur Folge, dass insbesondere Quecksilber ein Ausbreitungsverhalten zeigt, das durch AUSTAL2000 gar nicht berücksichtigt werden kann.
Wir räumen ein, dass auch für uns einige wesentliche Fragen nach wie vor noch nicht abschließend geklärt sind:
(1) WELCHE chemischen Spezies entstehen neben Salpetersäure und Schwefelsäure im Schornstein-Kühlturm sonst noch?
(2) WIEVIEL dieser Spezies incl. Säuren entstehen im Schornstein-Kühlturm pro Zeiteinheit?
(3) WIEVIEL dieser Spezies incl. Säuren werden pro Zeiteinheit emittiert?
(4) WO treffen die aus dem Schornstein-Kühlturm emittierten Säuren auf?
(5) Wie gefährlich sind die emittierten Säuren für Menschen, Tiere, Pflanzen und Gewässer insbesondere innerhalb von FFH-Gebieten?
Es ist allerdings nicht unsere Aufgabe, Antworten auf diese Fragen zu finden, sondern Antworten erwarten wir einzig und allein von der Bezirksregierung Arnsberg und natürlich von TRIANEL.
Allein aus diesen wenigen Aspekten wird deutlich, dass die zum o.g. Verfahren eingereichten Unterlagen in bezug auf die zu erwartenden Emissionen unvollständig und nicht beurteilungsfähig sind. Die Stadt Lünen als hauptbetroffene Gemeinde muss bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen, TRIANEL zu veranlassen, die Ausbreitung der bisher nicht betrachteten chemischen Spezies schweflige Säure, salpetrige Säure, Salpetersäure und Schwefelsäure sowie Ameisensäure (Formiat), Fluorid, Chlorid, N2O, und N2O3 und Nitrosylhydrogensulfat („Nitrosylschwefelsäure“) sowie schwerlösliche Metallsulfate kurzfristig zu berechnen oder plausibel darzulegen, dass und warum diese Spezies nach Meinung von TRIANEL gar nicht anfallen können.
B. Rechenmodelle zweifelhaft
Dass die Schwermetall-Zusatzbelastungen bezogen auf TRIANEL-Lünen am Beurteilungspunkt 28 (Wälder bei Cappenberg) hoch, möglicherweise sogar am höchsten sind, hätte man erwartet, denn der BP 28 liegt bezogen auf die Hauptwindrichtung Südwest exakt im Lee von TRIANEL-Lünen. Warum am BP 28 die Zusatzbelastungen für Cadmium und Arsen bezogen auf E.ON-Datteln-4 allerdings jeweils um mehr als das SECHSFACHE über den Werten für TRIANEL-Lünen liegen, allerdings nicht nachvollziehbar, denn:
1. liegt E.ON-Datteln-4 vom BP 28 etwa 3 km weiter entfernt als TRIANEL-Lünen,
2. liegt der BP 28 ziemlich genau östlich von E.ON-Datteln-4.
Warum am BP 28 die Zusatzbelastungen für Cadmium und Arsen bezogen auf das etwa 16 km entfernte EVONIK-Herne-5 um fast das DOPPELTE höher liegen als für TRIANEL-Lünen, obwohl das die absoluten Höchstwerte für TRIANEL-Lünen sind, ist dann völlig unverständlich. Unterschiedliche Zusatzbelastungen der Kraftwerksprojekte wären im Grundsatz verständlich. Aber dass die Zusatzbelastungen von TRIANEL-Lünen an fast allen Beurteilungspunkten deutlich niedriger liegen als die Zusatzbelastungen von EVONIK-Herne‑5 und an ALLEN Beurteilungspunkten ERHEBLICH niedriger liegen als die Zusatzbelastungen von E.ON-Datteln‑4 ist mehr als unglaubwürdig.
C. Unvollständige FFH Verträglichkeitsuntersuchung (VU)
Die FFH‑VU des Gutachters Grontmij beachtet nicht, dass der Wasserkörper der Lippe wesentlicher Bestandteil der jeweiligen FFH‑Gebiete ist. In diesem Kontext sind folgende Mängel anzuführen:
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