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Anfrage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.02.2016
Zu einem geplanten Deutsch-Rock-Konzert am 20. 02. 2016 im Lükaz sind von der Verwaltung zwei Bands eingeladen worden, die offensichtlich einen rechten Hintergrund haben (Schuldig und eine Böhse Onkelz Cover Band).
Recherchen verschiedener Seiten haben (AK gegen Rechtsextremismus, Antifa, Grüne) darauf aufmerksam gemacht und gefordert, diese Bands auszuladen.
Danach wurde die städtisch organisierte Veranstaltung letztendlich abgesagt, was wir begrüßen.
Für die Zukunft und vor allem vor dem Hintergrund, dass sich u.a. zahlreiche Bürger*innen und Organisationen bei Demos, Veranstaltungen etc. eindeutig gegen Rechts und für ein weltoffenes Lünen positioniert haben, stellen wir folgende Anfragen mit der Bitte um Beantwortung in der Sitzung am 18.02.2016:
Wer ist für die Einladung der Bands zuständig und verantwortlich?
Nach welchen Vorgaben werden Bands für Veranstaltungen ausgesucht? (die einfache Internet-Recherche ergibt im aktuell angesprochenen Fall zahlreiche braune Fakten)
Wie soll in Zukunft gewährleistet werden, dass solche Einladungen nicht mehr erfolgen („Kontrollinstanzen“)?
Mit freundlichen Grüßen
Antrag für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2016
Prüfantrag an die Verwaltung der Stadt Lünen
Der JHA bittet die Verwaltung, die Einrichtung von Kinderstuben in Lünen zu prüfen
Derzeitiger Sachstand:
Die Stadt Lünen benötigt noch viele zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder im Kindergartenalter. Dieser Bedarf soll derzeit vorrangig durch Neubauten von Tageseinrichtungen gedeckt werden. Die Standortauswahl gestaltet sich jedoch schwierig. Aus Sicht von B90/Die Grünen werden zum Teil ungeeignete Grundstücke an Hauptverkehrsstraßen oder in überschwemmungsgefährdeten Bereichen zur Bebauung vorgeschlagen.
In dieser Situation ist die Schaffung von Kinderstuben eine bedenkenswerte Alternative bzw. Ergänzung zur weiteren Ausdifferenzierung des Betreuungsangebots in Lünen.
Kinderstuben sind ein besonderes wohnortnahes Bildungsangebot, insbesondere für Kinder im Alter von 1 bis 4 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege. Es richtet sich vor allem an Kinder und Eltern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die einen besonderen sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf haben. In Dortmund sind beispielsweise inzwischen 9 „Kinderstuben“ eingerichtet worden. Weitere Gemeinden haben mittlerweile dieses Konzept übernommen.
Dazu werden keine neuen Gebäude benötigt. Im direkten Umfeld der benötigten Plätze werden für die Betreuung von bis zu 9 Kindern geeignete Wohnungen angemietet. Entfällt der Bedarf, können die Mietverträge wieder gekündigt werden. Die Kinder werden durch geeignetes qualifiziertes Personal (Sozialpädagogen*innen und Tagesmütter*väter) unter Aufsicht entsprechender Sozialträger oder Behörden betreut.
Die „Kinderstuben“ haben in diesem Jahr den 1. Preis der „sozialen Stadt“ bekommen und sind wissenschaftlich begleitet. Näheres ist auf der Internetseite der Mercator-Stiftung nachzulesen.
Fazit
Aus Sicht der Grünen ist das vorstehend beschriebene Konzept eine gute und kostengünstige Ergänzung zu Neubauten neuer Kindertagesstätten und kann zudem kurzfristig umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Schimanski
Anfrage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.07.2016
Skateranlagen am Hilpert Theater
Die Skateranlage war durch die Benutzung durch Jugendliche mit Skootern stark beschädigt. Da diese Geräte inzwischen von vielen Kindern und Jugendlichen bevorzugt werden, wurde im Jugendhilfeausschuss am 20.10. 2015 die Empfehlung ausgesprochen, die Skateranlage durch Eperten*innen überprüfen zu lassen, ob ein Umbau zur kombinierten Scater/ Scooter- Anlage möglich ist und die Kosten zu ermitteln.
Nun wurde die Skateranlage repariert.
Hierzu ergeben sich folgende Fragen:
Auf welcher fachlichen Grundlage wurden die Reparaturen durchgeführt und wie hoch waren die entstandenen Kosten? Wurden hierbei mögliche Regressansprüche der ausführenden Firmen berücksichtigt?
Wurde der Beschluss des JHA (siehe oben) zur Prüfung bereits umgesetzt?
a. Wenn ja: Zu welchem Ergebnis ist die Überprüfung gekommen und wurde die Instandsetzung so durchgeführt, dass die Anlage in Zukunft kombiniert von Skater*innenn und Scooter*innen bedarfsgerecht zu nutzen ist?
b. Wenn nein: Wie sind die zukünftigen Planungen, um auch dem Wunsch der Scooter*innen nachzukommen?
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Schimanski
Anfrage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.07.2016
Bolzplätze in Lünen
Hier: Vorgehensweise und juristische Klärung
Einstimmig wurde im Rat der Stadt Lünen der Spielflächenleitplan 20120 beschlossen. Die Vorgehens- und Verfahrensweise zur Umsetzung war unter dem Vorbehalt der jährlich bereitstehenden Haushaltsmittel abgestimmt.
Über die Tagespresse haben wir erfahren, dass nicht alle Bolzplätze erhalten bleiben sollen, da die Sorge besteht, dass Anwohner*innen wegen Lärmbelästigung klagen könnten.
Anfrage 1:
Es ist in der Spielflächenleitplanung u.a. ein flächendeckender Bedarf an Bolzplätzen festgestellt worden. Diese sollen –laut Presse- nun nicht mehr ertüchtigt werden, aus Angst vor Klagen der Anwohner. Warum werden bei den neuen Plänen nicht die bereits durch eine Fachfirma erstellten und vom Rat beschlossenen Pläne zu Grunde gelegt?
Außerdem wurde vereinbart, dass die Gestaltung der „Plätze“ in Abstimmung mit den Kindern und Jugendlichen geschehen soll.
Anfrage 2:
Warum werden erst die Anwohner*innen und dann erst die Kinder/Jugendlichen befragt und damit vor „vollendete Tatsachen“ gestellt, die sie in ihrer Kreativität und in ihren möglichen Bedürfnissen einschränken könnten?
Begründung:
Im beschlossenen Spielflächenleitplan wurde festgelegt, dass nach der Umsetzung aller Erneuerungsmaßnahmen weiterhin 7 von 7 Bolzplätze in Lünen bestehen bleiben sollen.
Die derzeit vorgelegte Planung einschließlich der ersatzlosen Aufgabe einiger Bolzplätze steht damit in einem Widerspruch zu der Beschlusslage (Beispiel Bolzplatz Auf dem Kelm: „Die verbleibende Spielfläche sollte grundlegend saniert werden zu einer zeitgemäßen, kombinierten Bolz-/ Basketballanlage mit Aufenthaltsmöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen aus den Einzugsgebieten, die hier eine verkehrssicher gelegene Spielstätte im Stadtteil aufsuchen können. Es wird vorgeschlagen, die Spielfläche kurzfristig um die Hälfte zu verkleinern. Die zurückgebaute Fläche sollte dann als dicht bepflanzte Grünflüche den Lärmschutz zur angrenzenden Wohnbebauung verbessern und den Abstand zu dieser vergrößern.“)
Dieser Beschluss beinhaltet KEINE SCHLIEßUNG des Boltzplatzes!
Die Rechtslage bezüglich der möglichen Lärmbelästigung ist u.E. vereinfacht folgende: Die Verkleinerung und Umwandlung wie oben beschrieben ist rechtlich unbedenklich, insbesondere in Ergänzung mit weiteren Spielangeboten.
Erst die Anwohner*innen zu befragen und danach Kinder und Jugendliche ist nicht in der Umsetzung der Spielflächenleitplanung beschlossen. Mit dieser Reihenfolge haben Kinder und Jugendliche –wie geschehen- das Nachsehen und können lediglich „die Reste verwalten“.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Schimanski
Anfrage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.05.2016
Die Stadt Lünen hat aus dem Bundesprogramm „KitaPlus“ Fördermittel zur Erweiterung des Betreuungsangebotes beantragt. Wie wenig später im JHA mitgeteilt wurde, ist Stadt Lünen bei der Vergabe der Fördermittel nicht berücksichtigt worden. Nunmehr sind die Fördermittel des Bundes zusätzlich aufgestockt worden, so dass eine erneute Zuteilungsrunde von Fördermitteln erfolgt. Nach unseren Recherchen war der Grund für die Nichtberücksichtigung der Stadt Lünen eine unzureichende Antragsstellung. Hierzu ergeben sich folgende Fragen:
Welche Informationen hat die Stadt Lünen erhalten, warum sie bei der ersten Mittelzuteilung nicht berücksichtigt wurde?
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Chancen Lünens bei der erneuten Prüfung zur Verteilung der Fördermittel verbessert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Schimanski
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