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Antrag für den Ausschuss Bürgerservice, Soziales und Ehrenamt am 15.02.2025
Beratungsfolge: Sitzung des Rates am 29.02.2025
Hier: Lünen lehnt die Bezahlkarte für Geflüchtete ab und beschließt die Nutzung der Opt-Out-Regelung
Sehr geehrter Herr Kampmann,
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:
Die Stadt Lünen nutzt die Möglichkeit der Opt-Out-Regelung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht in Form der Bezahlkarte zu erbringen.
Begründung:
Im Dezember 2024 hat der Landtag beschlossen, in NRW eine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen.
Wir bedauern, dass es auf Landesebene nicht gelungen ist, diese Bezahlkarte trotz großer Widerstände insbesondere aus Flüchtlingsinitiativen flächendeckend in NRW zu verhindern. Die Karte ist integrationsschädlich, verhindert Teilhabe, ist teuer und erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand. Wir halten die Stigmatisierung durch die Karte für falsch und sehen als Ursache für ihre Einführung einzig eine populistische Stimmung gegen Geflüchtete. Wir wünschen deshalb, dass Lünen die sogenannte Opt-Out Regelung nutzt, die es Kommunen ermöglicht, die Karte in ihrer Stadt nicht einzuführen.
Die Einführung der Bezahlkarte geht auf eine Entscheidung der Ministerpräsident*innen-Konferenz zurück. Mit der Karte können die betroffenen Geflüchteten unter anderem nur noch einen begrenzten Bargeldbetrag abheben. Die Bezahlkarte grenzt damit auch in ihrer in NRW angestrebten Ausgestaltung Asylsuchende vom Alltagsleben aus, denn vielerorts wird weiterhin nur Bargeld akzeptiert. Damit wird die vorgesehene Bezahlkarte das Ankommen und die Integration erschweren und nicht verbessern.
Auch die These, mit einer Bezahlarte würde verhindert, dass Geflüchtete viel Geld in ihre Herkunftsländer überweisen, entbehrt einer validen Grundlage. Laut Aussage des Bundesfinanzministeriums liegen keine Daten zu entsprechenden Überweisungen vor. Expert*innen wie zum Beispiel das Kieler Institut für Weltwirtschaft gehen schon wegen der geringen Höhe der Leistungssätze davon aus, dass der Umfang eventueller Transfers gering ausfällt und bezweifeln, dass diese tatsächlich einen wesentlichen Anreiz für Migration darstellen.
Ziel der GRÜNEN Ratsfraktion ist es, dass alle Geflüchteten genauso wie alle anderen Lüner*innen Zugang zu einem normalen Konto haben und behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Schwiede
Prüfauftrag:
Einrichtung zusätzlicher Schutzplätze für Frauen in Lünen zur Erweiterung des Platzangebots in den landesgeförderten Frauenhäusern, Einrichtung einer Beratungsstelle für weibliche Opfer von Gewalt und Verbesserung der Situation für wohnungslose Frauen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerservice und Soziales am 27.05.2020
Haupt- und Finanzausschuss am 18.06.2020
Sitzung des Rates am 25.06.2020
Sehr geehrter Herr Kleine-Frauns,
Antrag:
1. dem Kreis gegenüber den Bedarf zur Bereitstellung zusätzlicher Schutzplätze für Frauen in Lünen
2. eine Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt sind oder werden, in Lünen einzurichten.
3. konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der derzeitigen Situation wohnungsloser Frauen zu ergreifen.(Frauenhaus) zu erklären, gemeinsam ein Konzept zu entwickeln und entsprechende Fördermittel zu beantragen
Begründung:
Bereits im Jahr 2019 ist die prekäre Situation von Frauen im Nordkreis – insbesondere für Lünen- im frauenpolitischen Netzwerk „Ratsfrauentreff“ thematisiert und diskutiert worden. Aus diesem Forum heraus resultiert die o.g. Antragstellung aller im Rat vertretenen Fraktionen.
1. Laut Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen zwischen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW und der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW e. V. sollen bis Ende 2022 mindestens 50 zusätzliche Plätze für Frauen in landesgeförderten Frauenhäusern geschaffen werden. Möglich ist die investive Förderung nach Maßgabe der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB). In Betracht kommt sowohl eine Förderung für Neubauten als auch für Neuschaffungen im Baubestand.
Die vorhandenen Kapazitäten des einzigen Frauenhauses im Kreis Unna, das 1988 eröffnet wurde sind bei weitem nicht mehr ausreichend. Wünschenswert wäre eine Dependance oder eine zusätzliche selbstständige Einrichtung in Lünen. Bei Treffen mit der Geschäftsführung des Frauenforums im Kreis Unna e.V. wurde Zustimmung und Unterstützung im Falle einer ggf. möglichen Realisierung zugesichert.
2. Seit August 2017 bot die Frauen- und Mädchenberatungsstelle des Frauenforums im Kreis Unna zweimal monatlich eine Außensprechstunde für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen in den Räumen der Frühförderstelle in Lünen an. Diese wurde nach nur 2 Jahren wieder aufgegeben. Es ist dringend erforderlich, eine Frauen- und Mädchenberatungsstelle für Lünen vorzuhalten. Im Jahr 2018 z.B. gab es im Bereich der Gewaltkriminalität gegen Frauen 104 Fälle in Lünen und bei der sexualisierten Gewalt 69 Fälle. Das sind jedoch nur die, die zur Anzeige gekommen sind. Addiert man noch die Dunkelziffer, wird deutlich, wie hoch der Bedarf allein in Lünen ist.
3. Wie bereits im Punkt 1. der Antragsbegründung aufgeführt, betreibt das Frauenforum im Kreis Unna die einzige Übernachtungsstelle für Frauen im Kreis. In der Übernachtungsstelle in Lünen können Frauen nicht aufgenommen werden. Dort ist die Nachfrage in den letzten Jahren gestiegen. Der Platz im Frauenforum ist begrenzt und nicht mehr bedarfsgerecht, Frauen mussten auch dort abgewiesen werden. Das Problem ist der Sozialverwaltung der Stadt Lünen bekannt.
Fraktionen im Rat der Stadt Lünen
Antrag für die Sitzung des Ausschusses Bürgerservice und Soziales am 14.04.2016
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bericht „Lünen in Zahlen – Daten zur sozialen Lage“ zu aktualisieren und dem Ausschuss für Bürgerservice und Soziales noch im Jahr 2016 vorzulegen.
Begründung:
Mit dem o.g. Bericht hat die Stadtverwaltung am 07.05.2014 erstmals eine Datengrundlage über die kleinräumige soziodemografische Struktur und deren Entwicklung in Lünen vorgelegt.
Die Verwaltung führte seinerzeit aus, dass der Bericht nicht als abschließende Beschreibung zu verstehen ist, sondern als Beginn eines Prozesses, die Bedingungen in Lünen realitätsnah abzubilden. Er versteht sich als Datengrundlage für die unterschiedlichsten politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in der Stadt. Ziel ist es, eine Grundlage für politische Richtungsentscheidungen in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern zu schaffen und eine gemeinsame Bezugsgröße herzustellen. Es geht darum, u.a. die Fragen von Bildung, Stadtentwicklung, Inklusion und Integration miteinander zu verknüpfen.
Um dem gerecht zu werden, führte die Verwaltung weiter aus, ist eine regelmäßige Berichterstattung beabsichtigt (VL 136/2012).
Der vorgelegte Bericht aus 2014 musste bereits mit Zahlen operiert, deren Erhebungsdaten zum Teil mehrere Jahre zurücklagen. Mit Blick auf die aktuellen Veränderungsprozesse in der Stadt wird es immer fragwürdiger auf der Grundlage von „veralteten“ Zahlen zu agieren oder zu reagieren. Besonders hinzuweisen ist auf den aktuellen Armutsberichts 2016 des DPWV, wonach die Stadtregion Dortmund, zu der auch Lünen zählt, besonders von einer fortschreitenden Verfestigung der Armut betroffen ist. Eine Aktualisierung der Lüner Zahlen ist zwingend geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Kneisel
Benedikt Wüstefeld
Das Büro ist geöffnet von
Montag bis Donnerstag:
9 - 14:30 Uhr
Freitags 10 - 14 Uhr
Münsterstr. 78
44534 Lünen
Telefon +49 02306 1778
E-Mail:buero(at)gruene-luenen.de
Kontodaten:
Stadtsparkasse Lünen
IBAN: DE47 4415 2370 0001 0054 46
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