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Resulotionsantrag TTIP

Bündnis 90/ Die Grünen bringen für die Sitzung des Rates am 27.08.20145 folgende Resolution ein

Kommunale Daseinsvorsorge nicht durch Freihandelsabkommen gefährden

Der Rat der Stadt Lünen appelliert an

-       die Kommission der Europäischen Union

-       das Parlament der Europäischen Union

-       die Bundesregierung

-       die Landesregierung NRW

-       und an den Städte- und Gemeindebund

sich im Zuge der Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), und des internationalen Dienstleistungsabkommens "Trade in Services Agreement"  (TISA), sowie auch beim des bereits verhandelten Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.

Der Rat stellt fest, dass:

  1. die bisherigen Verhandlungen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden und diese Intransparenz das Misstrauen in die Verhandlungsführung der EU-Kommission erhöht hat und die demokratischen Grundsätze untergräbt,
  2. die geplanten Abkommen nach derzeitigem Kenntnisstand geeignet sind, die bisherige Form kommunaler Daseinsvorsorge und das Subsidiaritätsprinzip zu gefährden und negative Auswirkungen für das kommunale Handeln, bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Lünen, einschließlich der Delegation von Aufgaben an kommunale Unternehmen haben können. Als Beispiele seien hier genannt: SAL, die Förderung und Unterstützung von Kultur und der Erwachsenenbildung (z.B. unsere Musikschule oder die VHS) wie auch die Tarifgestaltung und die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Stadt Lünen.
  3. die geplanten Abkommen der Eröffnung von Marktzugängen im Dienstleistungssektor dienen, insbesondere auch der öffentlichen Dienstleistungen, und die Organisationshoheit der Kommunen gefährden. Z.B. nicht liberalisierte Bereiche, wie die kommunale Wasserver- und Entsorgung und der Nahverkehr (VKU)
  4. durch die Verwendung von sogenannten Negativlisten, die Rekommunalisierung von Dienstleistungen deutlich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich macht.

Der Rat fordert, dass:

  1. Die Verhandlungen mit größtmöglicher Transparenz- und Öffentlichkeit zu führen sind,
  2. die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur – auch nicht durch die Verwendung sogenannter Negativlisten - eingeschränkt werden darf und Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht verschlechtert werden dürfen,
  3. Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden dürfen.

Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert,

im Ministerrat der Europäischen Union im Bereich der Dienstleistungen aktiv für so genannte Positivlisten einzutreten, die explizit nicht die kommunale Daseinsvorsorge sowie den Kultur-; Gesundheits- und Bildungsbereich tangieren.

Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss nachverhandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Kneisel

Randzeitenbetreuung im Kindergarten

Änderungsantrag für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.06.2015

Hier: AF-62/2015

Laut Sitzungsunterlagen für den JHA am 09.06.2015 beantragt die SPD-Fraktion: „Der Jugendhilfeausschuss fordert die Verwaltung auf zu überprüfen, welche Auswirkungen (…) sich bei einer Erweiterung der Randzeitenbetreuungen für Kinder ergeben.“

Für die Beratungen des Haushaltes 2015 hatte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bereits die Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes, insbesondere der Randzeiten, mit einer Kostenausstattung von 100.000 € beantragt.

Dieser Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss vom 16.04.2015 mit folgendem Wortlaut einstimmig beschlossen:

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes durch die Verwaltung geprüft wird“ .Lediglich die Mittel in Höhe von 100.000 € wurden von den anderen Fraktionen leider nicht zur Verfügung gestellt.

Da mit diesem Beschluss bereits ein Prüfauftrag für die Verwaltung vorliegt, gibt es keinen Grund, einen weiteren Prüfauftrag, wie von der SPD gefordert, zu erteilen.

Fakt ist jedoch, dass der Bedarf an Betreuung in den Randzeiten seitens der Familien vorliegt.

Um erste Schritte zu gehen, den Eltern diese Möglichkeiten zu bieten, beantragt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Änderungsantrag:

Änderungsantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 in jedem Stadtteil Lünens -zunächst in einer Einrichtung- die Betreuungsmöglichkeit über die Standardzeiten hinaus anzubieten.

Weitere Bedarfe werden dem JHA laut Beschluss vom 16.04.2015 vorgelegt, um Folgemaßnahmen zu treffen und das Randzeitenbetreuungsangebot familienfreundlich auszuweiten.

Gabriele Schimanski

Öffnungszeiten der Kindertagesstätten in Lünen

(Tabelle der Öffnungszeiten bitte Überschrift anklicken)

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Fahrradampel Moltkestraße/ Kreuzung Konrad-Adenauer-Straße

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 29.04.15

Hier: Fahrradampel Moltkestraße/ Kreuzung Konrad-Adenauer-Straße

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, an der Moltkestraße / Kreuzung Konrad-Adenauer-Straße eine Fahrradampel mit einer Vorrangschaltung Autos gegenüber zu installieren.

 Begründung

Seit Änderung der StVO vom 01.04.2013 müssen Radfahrer grundsätzlich die Ampeln für den Fahrverkehr beachten, wenn es keine gesonderten Ampeln für Radfahrer gibt.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bis Ende 2016 die Kommunen überall Fahrradampeln errichtet haben sollen, so dass sich Radfahrer dann nur noch nach Fahrradampeln oder Ampeln für den Fahrverkehr richten.

Da es an der Kreuzung Moltkestraße / Konrad-Adenauer-Straße schon zu mehreren tödlichen Unfällen zwischen Radfahrern und LKWs gekommen ist, bedarf es einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer.

Um die Gefährdung der Radfahrer zu entschärfen ist es sinnvoll, bei grün zuerst die Radfahrer fahren zu lassen, so dass sie bereits im Kreuzungsbereich und damit für den folgenden Verkehr sichtbar sind, wenn dieser grün erhält.

Diese Verbesserung der derzeitigen Gefahrensituation lässt sich durch das Aufstellen einer Fahrradampel erreichen

Mit freundlichen Grüßen

Volker Hendrix

Fremdwährungsgeschäfte

Sehr geehrter Herr Stodollick,

ich bitte Sie, folgenden Antrag der Fraktion B90/Grüne auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.02.2015 zu setzen:

1. Die Dienstvereinbarung über den Einsatz von Finanztermingeschäften bei der Stadt Lünen vom 01.01.2010 wird geändert. Folgende Punkte werden in die Dienstvereinbarung aufgenommen:

   ·  Der Abschluss von Fremdwährungsgeschäften wird untersagt.

   ·  Es erfolgt eine jährliche, detaillierte Berichterstattung über das

      aktive Zinsmanagement im Kontext mit der Aufstellung des Haushalts.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens zur Ratssitzung am 19. Februar 2015 folgende Fragen über die Risikorückstellungen im Rahmen des aktiven Zinsmanagements zu beantworten:

-          Für welche Kreditgeschäfte, einschließlich Sicherungsgeschäfte, wurden Risikorückstellungen gebildet?

-          Wie hoch waren diese Rückstellungen im geprüften Haushaltsabschuss 2013?

-          Wie hoch sind sie in der Bilanz 31.12.2014, die uns im Rahmen der Haushaltsberatung 2015 vorgelegt wurde?

-          Welche bilanziellen Auswirkungen sind zu erwarten, vor dem Hintergrund des aktuellen Wertverlustes des Euros gegenüber dem Schweizer Franken?

Begründung

Auf der Grundlage der aktuellen Wechselkurse Euro/CHF ergibt sich für die Stadt Lünen eine erhöhte Forderung aus Fremdwährungskrediten in der Größenordnung von 20 Mio. Euro. Wie die derzeitige Marktlage wieder einmal eindrucksvoll belegt, sind Währungsgeschäfte stets mit einem deutlich erhöhten Risiko behaftet und höchst spekulativ. Die Nutzung derartiger Finanzinstrumente steht nach Einschätzung von B90/Die Grünen in Lünen in einem prinzipiellen Widerspruch mit einem verantwortlichem Umgang mit öffentlichen Geld der Steuerzahler*innen.

In der Vergangenheit wurden bereits für weitere Swap- und Derivatgeschäfte Risikorückstellungen in Millionenhöhe gebildet. Eine angemessene Risikovorsorge allein für das aktive Zinsmanagement der Stadt Lünen hat mittlerweile das Potenzial unseren Haushalt kurzfristig in die Überschuldung zu führen.

Unter 5.7 der o.g. Dienstvereinbarung ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss in regelmäßigen Abständen über die abgeschlossenen Geschäfte, die Marktentwicklungen und den Marktausblick zu informieren ist. Der letzte umfängliche Bericht über das aktive Zinsmanagement datiert vom 22.03.2012 und bezieht sich auf den 31.12.2011. Hier ist eine verbindlichere Regelung erforderlich.

Die unter Punkt 2 angefragten detaillierten Informationen über die Höhe der Risikovorsorge sind zur Standortbestimmung im Rahmen der aktuellen Haushaltsberatung unverzichtbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Kneisel, Fraktionssprecher

 

Bauleitplanverfahren Laakstraße

Sehr geehrter Herr Haag,

ich bitte Sie,  folgenden Antrag der Fraktion B90/Grüne auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen:

"Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird angewiesen, die Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens Laakstraße, bis auf Weiteres einzustellen. Die Einwender und die Öffentlichkeit wird darüber mit Begründung in Kenntnis gesetzt."

Begründung:

Seit dem Aufstellungsbeschluss vor über 10 Jahren haben sich wesentliche neue Fakten ergeben:

            - veränderte Prognosen hinsichtlich der Bedarfslage (Bevölkerungsentwicklung)

            - neue und detaillierte Informationen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen

            - alternative Flächenangebote in unmittelbarer Nachbarschaft (altes Hallenbadgelände)

In der Summe der neuen Sachverhalte kommt der Fachausschuss zu der Bewertung, das Verfahren zur Ausweisung eines Neubaugebiets zwischen der Laakstraße und dem Krempelbach zunächst nicht weiter zu führen.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 02.11.2014 hatte Bündnis90/Die Grünen dieses Vorgehen ange­regt. In der daran anschließenden Debatte hatten die Verwaltung und verschie­dene Ausschuss­mitglieder den Eindruck vermittelt, dass eine Weiterführung des Planverfahrens alternativlos rechtlich geboten sei, da sich die Stadt ansonsten mit Entschädigungsansprüchen konfrontiert sähe. Nach einer rechtlichen Bewertung durch die Verwaltung vom 17.12.2014 sprechen jedoch weniger rein juristisch Aspekte gegen dieses Vorgehen, vielmehr geht es um eine politische Fragestellung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Kneisel, Fraktionssprecher

Parkplatz vor dem Lüner Hauptbahnhof: Pendler zahlten ein Jahr für nutzlose Parkausweise

Anfragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für die Sitzung des Aus­schusses für Sicherheit und Ordnung am 18.02.2015 (ggfls. Ausschuss für Stadt­ent­wick­lung am 03.02.2015)

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bittet um die Aufnahme des folgenden Tages­ord­nungs­punk­tes

Bezugnehmend auf die Pressemitteilung in den RN „Parkplatz vor dem Lüner Hauptbahnhof: Pendler zahlten ein Jahr für nutzlose Parkausweise“ vom 08.01.2015 stellt sich folgender Sachverhalt mit den damit verbundenen Anfragen dar:

Sachverhalt

Seit Anfang 2014 ist das Parken am Hbf Lünen wegen Förderrechtsbestimmungen kostenfrei. Diese Bestimmung wurde auf Druck des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe und des Zweckverbands Ruhr-Lippe festgelegt, um den Park-&-Ride-Verkehr zu stärken, da der Parkplatz in den 1990er-Jahren finanziell gefördert wurde und damit an zu erfüllende Auflagen gebunden ist.

Das hat –scheinbar- zur Folge, dass nicht nur Pendler, sondern auch Besucher*innen der Innenstadt oder Arbeitnehmer*innen im Innenstadtbereich diese Möglichkeit genutzt haben, bzw. nutzen.

Die Fördermittel werden jedoch zur Verfügung gestellt, um den Pendlerverkehr für den ÖPNV zu unterstützen und nicht, um kostenfreie Parkmöglichkeiten in der City zu schaffen.

 

Anfragen

Wie wird seitens der Stadtverwaltung gewährleistet, dass die P+R Anlage vor dem Lüner Hauptbahnhof im Sinne der Fördermittel ausschließlich von Teilnehmer*innen des ÖPNV genutzt werden?

 

Wie wird mit den scheinbar „nicht-rechtmäßig“ ausgegebenen Parkscheinen für die Jahre 2014 und 2015 verfahren?

 

Ergänzungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 26.11.2014

Zu  TOP II.1.  6. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lünen vom   10.12.2008

Der § 12 Abs. 4.5 wird  hinter dem letzten Abschnitt wie folgt ergänzt:

… . Mehrkosten durch nicht feststellbare Verursacher (z.B. bei Umdeklaration) werden durch die Gebühren für Bioabfall getragen. Sie sind in die entsprechende Kalkulation einzubeziehen.

Begründung:

Die Kosten für aufgrund schlechter Sortierqualität abgewiesene Bioabfälle der Stadt Lünen

werden bislang nicht der Verursachergruppe der Biotonnennutzer, sondern

den Nutzern der Restmülltonnen über die Gebühren in Rechnung gestellt.

Dies führt(e) zu sinkenden Gebühren für die Biotonne bei gleichzeitigem Anstieg der Gebühren  für die Restmülltonne.

Es handelt sich somit um eine Quersubventionierung der Gebühren für die Biotonne durch die Gebühren der Restmülltonne.

Gemäß der Sachdarstellung (Thema 2 - Kostentragung für umdeklarierte Bioabfälle)

sollen Mehrkosten verursachergerecht zugeordnet werden.

Hierzu bedarf es einer Ergänzung des vorgeschlagenen Satzungstextes, da der Vorschlag sich lediglich auf einzelne (also zuzuordnende) Wertstoffbehälter bezieht.

Die bei der GWA abgewiesenen Tonnagen sind zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht mehr zuzuordnen. Es ist in der Satzung also eine klare Aussage dazu erforderlich, wer die durch Umdeklarierung entstehenden Mehrkosten zu tragen hat.

Das kann eigentlich nur die Gruppe der Verursacher sein, also die Biotonnennutzer.

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für die Sitzung des Aus-schusses für Stadtentwicklung am 02.12.2014

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bittet um die Aufnahme des folgenden Tages­ord­nungs­punk­tes für die Sitzung des Aus­schusses für Stadt­ent­wick­lung am 02.12.2014

Antrag

Der Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung möge beschließen:

1.  Die Verwaltung der Stadt Lünen wird beauf­tragt, im Rahmen einer öffent­lichen Infor­ma­tions­ver­anstal­tung zeit­nah über die neue­sten Ergeb­nisse der Nah­rungs­pflanzen­ana­lysen und der Staub­nieder­schlags­messun­gen (für das Jahr 2013) zu berich­ten und der Bürger­schaft die Möglich­keit zur Mei­nungs­äuße­rung zu geben.

1.1   Sofern die Stadt Lünen dafür nicht zuständig sein sollte, wird die Stadt Lünen beauf­tragt, bei den zustän­di­gen Behörden unver­züg­lich darauf hin­zu­wirken, dass diese zeit­nah im Rahmen einer allgemein öffent­lichen Infor­ma­tions­ver­anstal­tung über die neue­sten Ergeb­nisse der Nah­rungs­pflanzen­ana­lysen und der Staub­nieder­schlags­messun­gen berich­ten und der Bürger­schaft die Möglich­keit zur Mei­nungs­äuße­rung geben.

2.  Die Ver­wal­tung der Stadt Lünen wird beauf­tragt, einen Maß­nahmen­plan für Lünen zu erstellen, mit dem Ziel, die Schad­stoff­belastung von Luft, Boden und Gewässern in Lünen nach­haltig zu ver­min­dern.

2.1   Sofern die Stadt Lünen dafür nicht zuständig sein sollte, wird die Stadt Lünen beauf­tragt, bei den zuständigen Behörden unver­züg­lich darauf hin­zu­wirken, dass diese einen Maß­nahmen­plan für Lünen erstellen, mit dem Ziel, die Schad­stoff­belastung von Luft, Boden und Gewässern in Lünen nach­haltig zu ver­min­dern.

3.  Die Verwaltung der Stadt Lünen wird beauf­tragt, bei den zustän­di­gen Behörden unver­züg­lich darauf hin­zu­wirken, dass die Stadt Lünen und die Öffent­lich­keit in dem neuen, von der Firma Aurubis AG gemäß § 16 BImSchG beantrag­ten Änderungs­ver­fahren beteiligt wird.

 

Begründung:

Gemäß der Zustän­dig­keits­ord­nung des Rates der Stadt Lünen, die seit dem 04.02.2010 gültig ist, ist der Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung auch für den Aufgaben­bereich „Umwelt“, mithin für die von uns angespro­che­nen Punkte, zuständig.

Zu 1.):

Aus der Lokal­presse haben wir erfahren, dass mitt­ler­weile die neuesten Ergeb­nisse der Nah­rungs­pflanzen­ana­lysen (für das Jahr 2013) vor­liegen.
Weil – gemäß den Presse­berich­ten – in einzel­nen Grün­kohl­proben immer noch erhöhte Blei­belastun­gen nach­gewiesen wurden und eine Endivien­probe um das Zwei- bis Drei­fache höher mit Arsen belastet war als handel­sübliche Endivie, wurde – nunmehr zum fünf­ten Male in Folge – eine neue Ver­zehr­ver­zicht­emp­feh­lung für das bekannte Gebiet aus­gesprochen.
Die Ergebnisse und die Ver­zehr­ver­zicht­emp­feh­lung wurden bereits einer kleinen Gruppe – ver­mut­lich den betroffe­nen Klein­gärtnern am Buchenberg – vor­gestellt.

Gemäß § 23 GO-NRW sollen die Ein­wohner über die allgemein bedeut­samen Angele­gen­heiten der Gemeinde unter­rich­tet werden. Insofern begrüßen wir, dass bereits eine kleine Gruppe Betroffe­ner unter­rich­tet wurde.

Gemäß § 23 GO-NRW ist die Unter­rich­tung „in der Regel so vor­zu­nehmen, dass Gelegen­heit zur Äuße­rung und zur Erörte­rung besteht“. Den Presse­berich­ten ist nicht zu ent­nehmen, ob bei dieser Ver­anstal­tung Äuße­rungen und Erörte­rungen statt­gefun­den haben.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist der Meinung, dass die neueste Ver­zehr­ver­zicht­emp­feh­lung, die nun­mehr zum fünf­ten Male aus­gesprochen wurde, eine allgemein bedeut­same Angelegen­heit der gesamten Gemeinde ist, über die nicht nur wenige Betroffe­ne, sondern die Gesamt­heit der Bürger­innen und Bürger der Stadt Lünen unter­rich­tet werden muss. Die bisher durchgeführte Unter­rich­tung weniger Betroffe­ner sowie einige Presse­berichte, die den Sach­ver­halt nur kurz beschreiben, ist nicht aus­rei­chend.

Darüber hinaus halten wir es für erfor­der­lich, dass der Gesamt­heit der Bürger­innen und Bürger der Stadt Lünen die Mög­lich­keit gegeben wird, sich zu dem Sach­ver­halt in einem größeren öffent­lichen Rahmen zu äußern.

U.E. ist es angemessen, zeitnah eine öffent­liche Infor­ma­tions­ver­anstal­tung durch­zu­füh­ren, um die Öffent­lichkeit über die neue­sten Ergeb­nisse der Nah­rungs­pflanzen­ana­lysen und der Staub­nieder­schlags­messun­gen hin­reichend umfassend zu informieren und ihr die Mög­lich­keit zur Meinungs­äuße­rung zu geben.

Sofern die Stadt Lünen dafür nicht zuständig sein sollte, selbst eine öffent­liche Infor­ma­tions­ver­anstal­tung durch­zu­füh­ren, soll sie bei den zuständigen Behörden unver­züg­lich darauf hin­wirken, dass diese eine allgemein öffent­liche Infor­ma­tions­ver­anstal­tung in Lünen durch­füh­ren.

Zu 2.):

Auch die neuesten Nahr­ungs­pflanzen­analysen haben gezeigt, dass die von ein­zel­nen Betrieben im Bereich des Industrie­kom­plexes Stadt­hafen / Buchenberg bisher durch­geführten Umwelt­schutz­maß­nahmen noch keine nach­haltige Ver­besse­rung der Schwer­metall­belastungs­situa­tion im Bereich des Industrie­kom­plexes Stadt­hafen / Buchenberg gebracht haben.

Das von den zustän­di­gen Behörden bisher prakti­zierte, eher passiv-reagierende Handeln reicht u.E. nicht aus. Erforderlich ist ein aktiv-agierendes Handeln seitens der Behörden im Sinne eines Gesamt­kon­zep­tes, d.h. eines Maß­nahmen­plans für Lünen, mit dem Ziel, die Schad­stoff­belastung von Luft, Boden und Gewässern in Lünen nach­haltig zu ver­min­dern, so dass überall in Lünen wieder bedenken­los alle Gemüse und Salate angebaut und verzehrt werden können.

Sofern die Stadt Lünen dafür nicht zuständig sein sollte, einen solchen Maß­nahmen­plan zu erstellen, soll sie bei den zuständigen Behörden unver­züg­lich darauf hin­wirken, dass diese einen solchen Maß­nahmen­plan zu erstellen.

Zu 3.):

Dem Amts­blatt Nr. 39 der Bezirks­regie­rung Arnsberg vom 27.09.2014 ist unter Nr. 577 (Seite 346) zu ent­neh­men, dass die Aurubis AG wieder einen Antrag auf Genehmi­gung zur Ände­rung ihrer Sekun­där­kupfer­hütte gemäß § 16 BImSchG gestellt hat. Dies­mal geht es u.a. um folgende Ände­run­gen bzw. Erweite­run­gen:

BE 301 – Raffina­tions­elek­tro­lyse. Diese Änderung bringt u.a. eine „Erhöhung der Einsatz­menge an Anoden von 240.000 t/a auf 280.000 t/a (Anteil nickel­reicher Anoden: max. 20.000 t/a)“ mit sich.
Uns stellt sich die Frage, ob die Erhöhung der Einsatz­menge um zusätz­lich 40.000 t/a Anoden zu einer Erhöhung der Anoden­pro­duk­tion des vor­hande­nen Anoden­ofens der Aurubis AG in Lünen führen wird.

BE 311/312 – Laugerei / Entkupferung. Diese Änderung bedingt u.a. die „Errich­tung und Betrieb eines Doppel­kühl­turms (W 4201 / W 4202) zur Auf­nahme der Brüden der Ver­dampfer als Ersatz für die vor­hande­nen Kühltürme W 901 – 904“.

Auf Grund der nach wie vor unbefrie­di­gen­den Schwer­metall­belastungs­situa­tion im Bereich des Industrie­kom­plexes Stadt­hafen / Buchenberg halten wir es für wichtig, dass sich die Stadt Lünen und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lünen im o.g. Genehmi­gungs­verfahren ein­bringen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Matthée

Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 187 V+E „Sondergebiet – Großflächiger Einzel-handel – Bau-, Hobby- und Gartencenter Buchenberg“

Der Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung der Stadt Lünen beschließt die Auf­hebung des Bebau­ungs­plans Nr. 187 V+E „Sonder­gebiet – Groß­flächi­ger Einzel­handel – Bau-, Hobby- und Garten­center Buchen­berg“.

Begründung:

1.) Im Jahre 2005 wurde auf Antrag des dama­li­gen Vorhaben­trägers gemäß § 12 BauGB ein Ver­fah­ren zur Auf­stellung eines vor­haben­bezo­ge­nen Bebau­ungs­planes für den Umbau und die Erweite­rung des dama­li­gen MARKTKAUF Bau-, Hobby- und Garten­fach­marktes in 44536 Lünen, Buchenberg 1, durch­geführt.

3.) Dieser Bebau­ungs­plan hat mit­samt der Aus­gleichs­rege­lung und des Durch­füh­rungs­ver­tra­ges, der gemäß § 12 Abs 1 BauGB erforder­licher und inte­gra­ler Bestand­teil des damaligen vor­haben­bezo­ge­nen Bebau­ungs­planes war, am 04.04.2006 Rechts­kraft erlangt.

4.) Nach dieser Rechts­grund­lage hat die Stadt Lünen im Jahr 2006 die Bau­geneh­mi­gung für die beab­sich­tigte Erweite­rung erteilt. Diese Bau­geneh­mi­gung wurde jedoch nicht umgesetzt und ist nach einmaliger Verl­änge­rung inzwischen ver­fristet. Weil der Vor­haben- und Erschließungs­plan nicht inner­halb der im Durch­füh­rungs­ver­trag genannten Frist realisiert worden ist, müsste die Stadt Lünen den Bebau­ungs­plan Nr. 187 nach § 12 Abs. 6 BauGB eigent­lich auf­heben.

5.) Der ehemalige MARKTKAUF Bau-, Hobby- und Garten­fach­markt ist inzwischen zum TOOM Bau-, Hobby- und Garten­center umfirmiert worden und hat bei der Stadt Lünen aktuell angefragt, die ursprüng­lich erteilte Bau­geneh­mi­gung wieder in Kraft zu setzen.

6.) In der VL 55/2014 zum TOP I/2 der Sitzung des Aus­schusses für Stadt­ent­wick­lung am 01.04.2014 wird dazu ausgeführt:
„Ein Rechts­anspruch auf Wieder­ein­setzung der ursprüng­lichen Bau­geneh­mi­gung lässt sich jedoch nicht ableiten. Viel­mehr ist es zur Realisie­rung des geplan­ten Erweite­rungs­vor­habens erfor­der­lich, über einen neuen Bebau­ungs­plan, der den ursprüng­lichen Bebau­ungs­plan Nr. 187 V+E voll­ständig ersetzt, neues Plan­recht auf der Grund­lage der zur Zeit gülti­gen Rechts­normen zu schaffen.“


In der Sitzung des Aus­schusses für Stadt­ent­wick­lung am 01.04.2014 zog die Ver­wal­tung den TOP I/2 zurück: Nach Rück­sprache mit dem Rechts­amt sei die Ver­wal­tung nunmehr zu der Über­zeu­gung gelangt, dass die von TOOM geplante Erweite­rung exakt der Planung ent­spreche, wie sie im Jahre 2005 von MARKTKAUF vor­gelegt worden sei, und dass es des­wegen nicht erforder­lich sei, neues Plan­recht zu schaffen.

Die Fraktion Bündnis’90 / Die Grünen ist von der Begründung der Ver­wal­tung nicht über­zeugt. Das Rechts­instru­ment des vor­haben­bezo­ge­nen Bebau­ungs­planes beinhaltet als ele­men­ta­ren Bestand­teil eine Befristung, die zwi­schen­zeit­lich abgelau­fen ist. Die Gemeinde sollte hieraus die Kon­sequenz ziehen und den VEP auf­heben.

Wir bitten die Mit­glieder des Aus­schus­ses für Stadt­ent­wick­lung darum, heute unserem Antrag zuzustimmen.

 

 

Thomas Matthée, Detlef Weinbrenner

 

Tempo 30 km/h Viktoriastraße

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 02.04.14

Beschluss

In dem Bereich Viktoria­straße / Park­straße wird mindestens bis Viktoria­straße / Leezenpatt ein Tempo­limit 30 km/h fest­gesetzt.

Begründung

Das Verkehrs­auf­kommen in der Viktoria­straße hat sich in den letzten Monaten zunehmend verändert. Es ist davon auszugehen, dass die mit dem Neubau des Ver­wal­tungs­gebäudes des Bau­vereins zu Lünen einher­gehende Links­abbiegung von der Viktoria­straße in die Lange Straße oder das neue Ein­kaufs­zentrum (ehemaliger GLOBUS-Markt) mit eigener neuer Zuwegung von der Viktoria­straße das Ver­kehrs­auf­kommen zusätz­lich erhöht hat. Bereits in 2008 hat eine Mach­bar­keits­studie der Firma „gevas, humberg & partner“ die Belastung dieser Durch­gangs­straße aufgezeigt: Spitzen­werte von 1.500 Fahr­zeugen (und mehr) in beiden Rich­tun­gen pro Stunde!

Der Bau des Kinder­gartens mit 4 neuen Gruppen stellt eine neue Situation dar. Der Ein­gangs­bereich wird direkt auf die Viktoria­straße münden. Das birgt ein erhebliches Gefahren­potential für die Kinder.

Ebenso spricht die unmittelbare Nähe der Geschwister-Scholl-Gesamtschule für die Realisierung von Tempo 30.

Ähnlich wie in der oberen Münster­straße (eben­falls Bundes­straße) auf Höhe der Matthias-Claudius- und Gottfried-Schule soll der Verkehr ent­spre­chend beruhigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Weinbrenner

I. A. Silke Lenkeit

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit am 09.04.2014

Die Geschichte der Sinti und Roma in Lünen -insbesondere während der Zeit des Nationalsozialismus- möge aufgearbeitet und das Ergebnis als Grundlage zur weiteren Beratung (gegebenenfalls Einrichtung einer Gedenkstätte) dem Ausschuss für Kultur und Freizeit vorgestellt werden.

Begründung

Das Leben und Wirken der Sinti und Roma in Deutschland und im Ruhrgebiet sind Teil der kulturellen Entwicklung dieser Regionen: denn bei dieser Volksgruppe mit ihren etwa zehn bis zwölf Millionen Angehörigen handelt es sich um die am weitesten verbreitete, alteingesessene Minderheit Europas. Früher auch als Fahrendes Volk, Gypsies und Zigeuner bezeichnet, haben die meisten Sinti und Roma heute einen festen Wohnsitz...

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Landesentwicklungsplan NW Neuaufstellung

Abstimmungsergebnis:

Der GRÜNE Änderungsantrag zum LEP-Entwurf ist in der Sitzung vom 11.2. des Stadtentw.-Ausschusses mit Mehrheit der  CDU und SPD Fraktionen erwartungsgemäß abgelehnt worden. Mit uns haben die beiden GFL-er und ein Linker gestimmt.

 

Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 11.02.2014
VL 10/2014 Landesentwicklungsplan NW Neuaufstellung/ Stellungnahme der Stadt Lünen

1. Die Stadt Lünen spricht sich gegen den Standort Datteln/Waltrop (New
Park) für die Entwicklung von landesbedeutsamen flächenintensiven
Großvorhaben aus.

2. Die Stadt Lünen unterstützt ausdrücklich die Absicht, den
Landesentwicklungsplan zu nutzen, um die Ziele des Klimaschutzplanes
verbindlich in der Raumentwicklung zu verankern.

3. Die Stadt Lünen schließt sich dem 5 ha – Ziel zur Reduzierung des
Flächenverbrauchs an und unterstützt die Absicht, nicht mehr
benötigte Siedlungsflächen wieder als Freiraum auszuweisen.

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CO2 Reduzierung

Sehr geehrter Herr Stodollick,

 

am 14.06.2007 wurde in der Ratssitzung folgender Beschluss einstimmig gefasst:

„Der Rat beschließt, seine Politik der CO2‑Reduzierung weiter fortzusetzen und beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur umweltfreundlichen Energieerzeugung vorzulegen.
Dabei soll insbesondere mit den Stadtwerken Lünen GmbH auch weiterhin eine Energiepolitik betrieben werden, in der Energiesparmaßnahmen und Erzeugung regenerativer Energien einen hohen Stellenwert bekommen.“

In der Sitzung am 25.10.07 gab es unter Mitteilungen der Verwaltung (II.1) einen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Stadtwerke Lünen GmbH zur Minderung des Energieeinsatzes und CO²-Austoßes.

 

Nach 6 vergangenen, sicherlich aktiven Jahren des Arbeitskreises, stellen wir folgende Anfrage für den Rat

 

Anfrage:

Die Verantwortlichen des Arbeitskreises mögen einen Bericht der bisherigen Schritte, einen aktuellen Sachstand und ihre Zukunftsausrichtungen dem Rat/ dem Ausschuss detailliert darstellen.

 

 

CO2-Bilanz der Biogas­anlage im Stadt­hafen Lünen

Antrag für die Sitzung des Stadtentwicklung am 10.12.2013

Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Aus­schusses für Stadt­ent­wick­lung am 10.12.2013 eine CO2-Bilanz der Biogas­anlage im Stadt­hafen Lünen vorzustellen.

Nähere Erläuterung

Dazu gehören der CO2-Anteil aller Ertrags- und Trans­port­auf­wen­dun­gen des Brennmaterials und aller weiterer CO2-Belastungen in t (Tonnen) für den Produktionsbetrieb der Biogasanlage (auch den Eigenstromverbrauch) sowie für das Betreiben der im Stadtgebiet verteilten Block­heiz­kraft­werke (BHKWs). Wie viel MWh (Megawattstunden) elektrische Energie bzw. Wärmeenergie werden im selben Zeitraum erzeugt und in die Netze eingespeist? Aus dieser eingespeisten Energie ist der CO2-Anteil zu ermitteln, welcher sonst, durch die Verbrennung anderer fossiler Brennstoffe, erzeugt würde.

Zu den Ertrags­auf­wen­dun­gen zählen das Her­rich­ten der Acker­fläche, die Her­stellung und Auf­brin­gung von Dünge­mitteln, die Her­stellung und Auf­brin­gung von Spritz­mitteln sowie das Ein­bringen und Vor­silie­ren der Ernte.

Zu den Trans­port­auf­wen­dun­gen gehören das Auf­laden, der Trans­port und das Abladen. Im Falle einer Zwischen­lage­rung ist auch diese zu berück­sich­ti­gen.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Weinbrenner, Thomas Matthée

CO2-Bilanzierung

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 10.12.2013

 

„Alle Kommunen, Kreise und Regierungsbezirke in NRW haben seit 2011 die Möglichkeit, kostenfrei das Tool ECOregion zur Aufstellung einer CO2-Bilanz zu nutzen. Das Umweltministerium NRW hat eine entsprechende Landeslizenz erworben. Die EnergieAgentur.NRW unterstützt die Kommunen in NRW bei der Erhebung von Daten und bietet allen Kommunen, die sich am European Energy Award® beteiligen, bis zu drei zusätzliche Beratertage an, um Sie bei der Erstellung Ihrer kommunalen CO2-Bilanz mit ECORegion zu unterstützen.“ (Quelle: www.co2.nrw.de)
Im Kreis Unna beteiligen sich bereits die Städte Kamen, Bönen, Unna, Selm und Schwerte. Die Stadt Lünen stellt sich in der Übersicht leider noch als „weißer Fleck“ dar.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für alle seine Kommunen eine Landeslizenz für das CO2-Bilanzierungstool EcoRegion für die nächsten Jahre erworben. Das Tool, mit dem Kommunen eine eigene CO2-Bilanz erstellen können, ist für diese kostenfrei und  wird betreut von der EnergieAgentur.NRW, den technischen Support bietet die Firma Ecospeed.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, sich an der CO2-Bilanzierung (www.co2.nrw.de) zu beteiligen, die kostenlosen Beratungen in Anspruch zu nehmen und eine CO2-Bilanz für Lünen zu erstellen.

Die Ergebnisse sind dem Ausschuss vorzustellen.

„Die kommunale CO2-Bilanz gibt an, wie viele Tonnen Kohlendioxid in einer Kommune durchschnittlich insgesamt oder pro Einwohner innerhalb eines Jahres (t/E/a) durch Energieverbrauch emittiert werden. In die kommunale CO2-Bilanz fließen konkrete Angaben wie z.B. der Energieverbrauch in den kommunalen Liegenschaften, der Strom- und Erdgasverbrauch der Einwohner und des Gewerbes oder die Kfz-Dichte innerhalb der Kommune ein. Aus der Addition dieser Daten ergibt sich die in der Kommune emittierte Gesamtmenge CO2 pro Jahr. Der jeweilige kommunale Durchschnittswert je Einwohner ist, abhängig von Faktoren wie z.B. der Baustruktur (Mehr- oder Einfamilienhäuser), der gewerblichen Struktur oder dem Ausbaugrad des ÖPNV.“ (www.energieagentur.nrw.de)

 

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Weinbrenner, Thomas Matthée

 

Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, flächendeckende Ampelschaltungen mit längeren Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger umzusetzen.

Begründung

Vor allem im Rahmen der Thematik „Inklusion“ sollte die Stadt Lünen sich zum Ziel setzen, Fußgängerinnen und Fußgänger zu fördern und bestehende Nachteile im Straßenverkehr abzubauen. Nach wie vor lassen sich viele Straßen in Lünen nicht während einer Grünphase überqueren. Dieser Mangel muss flächendeckend behoben werden.

Gehbehinderte Menschen meiden oft die Überquerung vierspuriger Straßen, da sie trotz Ampel Angst haben, nicht rechtzeitig auf die andere Straßenseite zu kommen. Mehrfachampeln, wie beispielsweise an der Münsterstraße Nähe Post sind z.B. für Sehbehinderte und SeniorInnen oft verwirrend: sie gehen bei Grün los, doch leider ist es die 2. Ampel, die grün anzeigt und nicht die erste.

 

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Weinbrenner

 

Kulturrucksack

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit am 20.11.2013

Kulturrucksack Nordrhein-Westfalen

 

„Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen die Tür zu Kunst und Kultur so weit wie möglich öffnen. Kulturelle Bildung kann einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen leisten. Voraussetzung allerdings ist, dass wir die Tür zu Kunst und Kultur für alle Kinder und Jugendliche so früh und so weit wie möglich öffnen“  Kulturministerin Ute Schäfer

Deshalb hat das Land gemeinsam mit den Kommunen und Kultureinrichtungen ein neues Landesprogramm auf den Weg gebracht: den Kulturrucksack Nordrhein-Westfalen. Dafür stellt das Kulturministerium jährlich rund 3 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Ziel des landesweiten Vorhabens ist, allen Kindern und Jugendlichen kostenlose und deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote zu eröffnen.

Das Land unterstützt die Kulturrucksack-Kommunen mit jährlich 4,40 Euro pro Kind oder Jugendlichen in der genannten Altersgruppe. Der Kulturrucksack NRW startete 2012 mit 28 Pilotkonzepten in 55 Städten und Gemeinden für insgesamt rund 320.000 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. Ab 2013 sind über 130 Städte und Gemeinden beteiligt an 51 Kulturrucksack-Standorten (Quelle: Kulturrucksack NRW, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW).

Nach der erfolgreichen Umsetzung des Projektes „Kulturloge“ wäre die Teilnahme am Programm „Kulturrucksack NRW“ ein weiterer Baustein zur Teilhabe und Sensibilisierung für kulturelles Leben in Lünen. Zudem ergibt sich für die Kunstschaffenden in Lünen die Möglichkeit in Kulturrucksackprojekte eingebunden zu werden und  ihre Ideen und Kreativität mit  jungen Menschen zu teilen.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur ersten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit im Jahr 2014 die Teilnahme Lünens am  Programm „Kulturrucksack NRW“ zu prüfen und dem Ausschuss einen Zeitplan für die Erarbeitung eines kommunalen Konzepts vorzustellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Watzlawik

Kulturbörse

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit am 20.11.2013

Die Grundidee ist einfach und überzeugend zugleich: Lünen führt als erste Kommune im Kreis und weiteren Umfeld eine Kulturbörse für kulturschaffende Netzwerke, Ensembles, Vereine und Institutionen durch.

Bei einem jährlich oder zweijährlich stattfindendem Event, bekommen, ähnlich einer Messe, alle Kulturschaffenden Lünens die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit zu präsentieren, sich auszutauschen oder zu vernetzen. Ein Großereignis, das die künstlerische Vielfalt Lünens wiederspiegelt und Lust auf mehr machen soll.

Eine erste Kulturbörse als Auftakt wäre im Jubiläumsjahr 2016 denkbar.

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur ersten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit im Jahr 2014 ein Konzept für die 1.Kulturbörse in Lünen vorzustellen, das Ideenvielfalt und Realisierbarkeit miteinander vereint.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Watzlawik

 

Antrag zur Ermittlung des Umfangs von Derivatgeschäften im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt Lünen

Antrag für die Sitzung des Rates am 13.06.2013

 

Sehr geehrter Herr Stodollick,

Der Rat beauftragt die Vertreter der Stadt Lünen (Verwaltungsvorstand, Ratsmitglieder) in den Aufsichtsgremien von Unternehmen mit städtischer Beteiligung in Erfahrung zu bringen, in welchem Umfang bei Kreditgeschäften Zins- und Währungsderivate mit abgeschlossen wurden. Eine entsprechende Zusammenstellung ist über das städtische Beteiligungsmanagement im Herbst 2013 dem Rat vorzulegen.

In dieser Aufstellung sollten insbesondere die privatrechtlichen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung aufgeführt werden. Namentlich zu nennen sind der Stadtwerke-Komplex (Stadtwerke, Bädergesellschaft, Energiehandelsgesellschaft, etc.), Stadthafen, Wirtschaftsförderungszentrum, Lüntec, Wirtschaftsbetriebe Lünen.

Begründung

Der Einsatz von Derivaten bei der Finanzierung des städtischen Haushalts ist mit unkalkulierbaren Risiken verbunden. Hierbei handelt es sich letztlich um Zinswetten. Nachdem infolge von Gerichtsurteilen hierzu eine Neubewertung dieser Finanzierungsinstrumente im städtischen Haushalt eingeleitet wurde, gilt es nun, auch bisherige Aktivitäten der Unternehmen mit einer städtischen Mehrheitsbeteiligung hinsichtlich eines Handlungsbedarfs zu überprüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Eckhard Kneisel

Fahrradständer an Schulen

Sehr geehrter Herr Feller,

wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrages für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 30.04.13:

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Schulen im Lüner Stadtgebiet die Erneuerung oder  die Erweiterung von Fahrradabstellanlagen notwendig ist.

Desweiteren soll die Verwaltung die dafür notwendigen Kosten ermitteln und prüfen, inwiefern eine Finanzierung außerhalb der Bildungspauschale dafür möglich ist.

Die Ergebnisse werden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 09.07.13 vorgestellt.

Begründung

Wird im Ausschuss mündlich dargelegt

 

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Weinbrenner

Antrag für die Sitzung des Rates am 25.04.2013

Sehr geehrter Herr Stodollick,

 

B90/Die Grünen beantragen, die Dienstanweisung über den Einsatz von Finanztermingeschäften grundlegend zu überarbeiten.

Begründung
Spätestens durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom März 2013 ist deutlich geworden, dass der Einsatz von Finanztermingeschäften vielfach mit kaum zu kalkulierenden Risiken verbunden ist. Darüber hinaus wurde deutlich, dass bei der Stadt Lünen gravierende Informationsdefizite bestanden. Dass die Kämmerei falsch beraten wurde, merkte sie erst, als es längst zu spät war.

Deswegen ist eine neue Dienstanweisung erforderlich. Diese ist darauf auszurichten, städtische Finanzgeschäfte nur noch durchzuführen, sofern sie hinsichtlich ihrer Komplexität und Risikobewertung nachvollziehbar und durchschaubar sind.
Darüber hinaus ist eine enge und unmittelbare Bindung an die kommunalen Finanzierungsvorgänge zu gewährleisten. In diesem Sinne sind Fremdwährungsderivate grundsätzlich auszuschließen.

Nachvollziehbarkeit und Durchschaubarkeit sind insbesondere für den Rat wichtig, denn jedes Ratsmitglied steht bei Kollektiventscheidungen mit in der Verantwortung.

 

 Mit freundlichen Grüßen

  

Eckhard Kneisel

 I.A. Silke Lenkeit 

Änderungsanträge zum Haushalt

Änderungsanträge für die Sitzung des Rates am 07.03.2013

Hier: TOP I 5 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (…)

  

für den obigen Tagesordnungspunkt stellt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgende Änderungsanträge:

 

  1. 1.       Produkt 1315 Wohnungshilfen bei Zuwanderung und Obdachlosigkeit (Pos. 14 Transferzahlungen):

Änderungsantrag: Der Ansatz für das Jahr 2014 wird von 170.000 € auf 250.000 € aufgestockt

Begründung: Die Erhöhung der Transferkosten wird notwendig, um das bis Herbst 2013 von der Verwaltung fertigzustellende Betreuungskonzept umzusetzen und finanziell abzusichern.

 

  1. 2.       Produkt 2215 Ambulante Hilfen außerhalb von Einrichtungen

Änderungsantrag: Auch über das Jahr 2014 hinaus werden die notwendigen Mittel für die Schulsozialarbeit bereitgestellt

Begründung: Die Förderung „Bildung und Teilhabe“ (Zuschüsse vom Bund) ist zunächst bis Ende 2014 vorgesehen. Im Fall einer Kürzung oder Streichung der Mittel müsste die erfolgreiche Arbeit der SchulsozialarbeiterInnen eingestellt werden, wenn die Kommune die Kosten nicht trägt oder ausgleicht. Als wichtiges Instrument der Prävention darf jedoch nicht darauf verzichtet werden.

 

  1. 3.       Spielflächenleitplanung

Änderungsantrag: Zur Umsetzung der Handlungsbedarfe „Spielflächenleitplanung“ werden die vom Architektenbüro Müller + Tegtmeier GbR ermittelten Investitionskosten in vollem Umfang in den Haushalt eingestellt.

Begründung: Zur Umsetzung und Sicherung des im Jugendhilfesausschuss einstimmig beschlossenen Konzeptes der Spielflächenleitplanung gehört eine adäquate Investitionssumme zur Erreichung der Handlungsempfehlungen. Eine Reduzierung würde das Gesamtkonzept zunichte machen und der Empfehlung des JHA widersprechen.

 

  1. 4.       Radverkehrskonzept

Änderungsantrag: Die Haushaltsmittel und personellen Ressourcen zur Erarbeitung eines Rad­verkehrskonzeptes in Höhe von 40.000 € werden bereits in 2013 zur Verfügung gestellt. Für 2014 soll ein Budgetansatz gebildet werden, um erste Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur mit besonderer Priorität umzusetzen.

Begründung: Das im letzten Jahr durchgeführte Monitoring-Verfahren BYPAD hat Lünen als „fahrradfreundliche Stadt“ eine schlechtes Zeugnis ausgestellt. Fraktionsübergreifend war man sich im Stadtentwicklungsausschuss einig, dass das formulierte schrittweise Maßnahmenprogramm umgesetzt werden soll.

 

Der erste Schritt ist die Aufstellung eines Radverkehrskonzeptes, welches den konkreten Handlungs-bedarf inklusive Prioritätensetzung bestimmt, um auf dieser Grundlage ein Investitionsprogrammen aufzulegen. Damit es vor 2015 zu den dringend notwendigen Verbesserungen auf  unseren Radwegen kommt, ist eine vorrangige Bearbeitung innerhalb der Verwaltung erforderlich.

 

Fahradabstellanlage

Änderungsantrag: In den Doppelhaushalt 2013/2014 werden 100.000 für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen an weiterführenden Schulen zur Verfügung gestellt.

Begründung: Seit Jahren wird von Schulvertretern, Schulverwaltung und ADFC auf die dringend fällige Erneuerung von Fahrradabstellanlagen an weiterführenden Schulen (besonders an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule) hingewiesen. Eine Finanzierung dieser Maßnahmen, wie vom Kämmerer vorgesehen, aus dem Teilbudget der Bildungspauschale, die von den Schulen verwaltet wird, sehen wir als nicht sachgerecht an.

 

 

 

 

 

 

 

Ausstattung der VHS-Integrationskurse mit Laptops

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 26.2.2013

Ausstattung der VHS-Integrationskurse mit Laptops und Internetzugang. Die benötigten Gelder in Höhe von ca. 12.000,00 Euro sind in den Haushalt einzustellen.

 

Sehr geehrter Herr Störmer,

 

die Zerschlagung des zentralen Standorts der VHS Lünen brachte und bringt viele Nachteile für die Kursteilnehmer mit sich und wirkt sich auch auf die Qualität und  Wettbewerbsfähigkeit der in der VHS angebotenen Integrationskurse aus.

 

Integrationskurse für Zuwanderer gehören zum Pflichtprogramm einer VHS. Zuständig für die Entwicklung von Grundstruktur und Lerninhalten der Integrationskurse sowie für deren Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (600-900 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs (Landeskunde Deutschland mit 60 Unterrichtsstunden). Die Kurse schließen mit Prüfungen ab, deren Bestehen Voraussetzung für die Einbürgerung ist.

 

Seit der Unterbringung der Integrationskurse im Lükaz haben die Teilnehmenden keinen Zugang zu digitalen Medien (Computer und Internet) mehr, da es weder im Lükaz noch in der Stadttorstraße einen Computerraum gibt. Im Fremdsprachenunterricht und in den Deutschsprachkursen wird jedoch immer mehr online gearbeitet. Alle Lehrwerke stellen umfangreiche Online-Materialien zur Verfügung und verweisen in ihren Übungsteilen auf im Netz zu bearbeitende Aufgaben. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, benötigt die VHS dringend Laptops inkl. Software und Lizenzen und einen Internetzugang für die Integrationskurse. Bei einer  durchschnittlichen Teilnehmerzahl von 20 Personen / Kurs sind das mindestens 15 Laptops, die die Kurse dann zu unterschiedlichen Zeiten nutzen können.

 

Erfolgreiche Integration nimmt ihren Anfang über die Sprachkurse, die neben der reinen Vermittlung der Sprache die Zuwanderer auch über den neuen Kulturraum informieren und mit dem Leben in Deutschland vertraut machen. Eine Investition in diesem Bereich ist nachhaltig  und optimiert Qualität und Wettbewerbsfähigkeit.

 

Wir bitten um Unterstützung unseres Antrags.

Interfraktioneller Antrag i.S. Forensik

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Rates,

 

forensische Kliniken befanden sich in NRW mit der Absicht der Ausgrenzung bislang überwiegend in eher kleinen Gemeinden und Randlagen des Landes. Das ist nicht gerecht. Denn psychisch kranke und suchtkranke Straftäterinnen und Straftäter stammen aus allen Teilen unserer Gesellschaft und sie kommen aus allen Städten und Gemeinden.

 

Verteilungsgerechtigkeit nach regionalem Bedarf und gesellschaftspolitische Verantwortung, aber vor allem ein stetig steigender Bedarf an Einrichtungen für psychisch kranke Straftäter, haben zu einem Umdenken und einem neuen Verteilungsschlüssel geführt.

 

Fakt ist:

Nach Prüfung durch das Ministerium nach Verfügbarkeit und Lage der Grundstücke die durch den Bürgermeister gemeldet wurden und sicherlich auch dadurch, dass die RAG Immobilien ihre kontaminierten Grundstücke wie sauer Bier anbietet, wurde uns als möglicher Standort Victoria I/II genannt. Die Entscheidung des Landes NRW wurde uns am 23. Oktober 2012 mitgeteilt.

 

Bereits vor der Informationsveranstaltung im Hansesaal am 30. Oktober 2012 formierte sich schnell der Widerstand von Menschen in unserer Stadt in der Bürgerinitiative „Lünen ohne Forensik“. Der Ablauf dieser Veranstaltung war hoch emotional, aber auch stellenweise faschistoid geprägt, wovon wir uns deutlich distanziert haben. Diese Tatsache hätte Politik und Verwaltung aufhorchen lassen müssen und die Pflicht zur Versachlichung walten lassen.

 

Seit dieser Zeit mahnt meine Fraktion Sie und alle politischen Fraktionen immer wieder, sachlich und am Thema der Erforderlichkeit einer forensischen Klinik in Lünen zu diskutieren und das Angebot der Beteiligung am Verfahren der Ministerin aufzunehmen, sich konstruktiv am Verfahren in Form eines Planungsbeirates zu beteiligen.

 

Am vorigen Donnerstag – als der Vorstand der Bürgerinitiative – mitteilte, dass „der Konsens einer zukünftigen Strategie zur Abwehr eines Forensik-Standortes Viktoria in Frage gestellt ist“ habe ich Sie namens meiner Fraktion noch einmal aufgefordert, endlich eine Entscheidung zu treffen und zu dem Standort Lünen – auf welcher Fläche letztendlich auch immer – zu stehen. Diesem eindringlichen Apell sind Sie Herr Bürgermeister mit ihrem Verwaltungsvorstand und auch alle anderen Fraktionen hier im Rat nicht gefolgt.

In einer Pressemitteilung vom gleichen Tag (03.12.2012) haben wir deutlich gemacht, dass wir die Aufgabe des Leitthemas „Lünen ohne Forensik“ des Vorstandes der Bürgerinitiative als einen Schritt in die richtige Richtung werten.

Mit der Hoffnung, dass die Aufgabe des Widerstandes nicht nur der Ausweglosigkeit geschuldet ist, sondern auch der Einsicht und dem Blick über den Tellerrand hinaus Raum bietet.

In dieser Presseerklärung haben wir auch deutlich gemacht: Vielleicht hat sich durch Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, die sich ernsthaft und in Anbetracht ihrer gesellschaftspolitischen oder humanen Einstellung mit der Erforderlichkeit eines Maßregelvollzuges beschäftigt haben, ein anderer Blickwinkel ergeben.

 

(Diese Pressemitteilung wurde leider um das Wesentliche gekürzt veröffentlicht.)

 

Fakt ist:

Sie Herr Bürgermeister und Sie als Vertreter und Vertreterinnen ihrer Fraktionen schließen immer noch die Augen vor der Realität und übernehmen keine Verantwortung. Sie ziehen sich hinter Prüfverfahren und Abwägungen zurück und setzen auf Zeit und hoffen darauf:

hoffentlich wird der Kelch an uns vorüberziehen? Was Sie alle dabei verlieren, ist die Möglichkeit einer Beteiligung, um für Lünen wichtige Akzente in der Planung zu setzen und für die Kranken der Gesellschaft Mitverantwortung zu tragen.

 

Denn letztendlich ist Fakt:  Sie brauchen gar keine Entscheidung mehr zu fällen!

 

Bürgerinnen und Bürger haben als verantwortungsvolle Stadtgesellschaft ihren Auftrag selbst wahrgenommen und mit Zivilcourage die Plattform „Mut zur Verantwortung“ zur Ansiedlung einer Klinik für forensische Psychiatrie in Lünen gegründet.

Hier heißt es: „Neben der politischen Diskussion für Lünen nehmen wir in der Bevölkerung vor allem eine emotionale Abwehr wahr, die bei näherem Hinhören vor allem aus einem von kolportierten Meinungen über Forensik, weniger jedoch von Wissen um den Maßregelvollzug geprägt ist.“

 

Gute professionelle Therapie ist zugleich guter Opferschutz“!

 

Wir Grünen werden dem Aufruf der Plattform „Mut zur Verantwortung“ gerne folgen und eine Unterstützung und Mitarbeit anbieten, die hier in diesem Gremium nicht gewünscht, respektiert, geachtet wie auch immer  ist. Wir begrüßen dieses Forum, das –nach unserer Ansicht- die Aufgabe der Politik und Verwaltung übernommen hat!

 

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 04.12.12

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur inhaltlichen und organisatorischen Neuausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung in Lünen zu erstellen. In diesem Konzept soll insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:

 

  • Ausbau der regionalen Kooperation
  • Vorrang für die Entwicklung von Brachflächen gegenüber Freirauminanspruchnahme
  • Verzahnung der Wirtschaftsflächenentwicklung mit einer
    Stadtentwicklungsstrategie

 

 

Begründung:

Die Wirtschaftsflächenentwicklung der letzten Dekade ist gescheitert. Die Leitlinie, lieber im Freiraum neue Flächenangebote zu schaffen, als Brachflächen zu reaktivieren, endete  in einem Desaster und das in zweifacher Hinsicht: 

 

  1. Viel zu spät setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Ausweisung von Gewerbeflächen im Freiraum ist nicht zum Nulltarif zu haben ist. Hohe Erschließungskosten, der Verlust von Wohnumfeldqualität und die damit einhergehende mangelnde Akzeptanz sowie nicht zu vergessen die Beeinträchtigung von Natur und Umwelt wurden lange falsch eingeschätzt.

 

  1. Die Nichtbeachtung von entwicklungsfähigen Flächenpotenzialen auf Brachflächen durch die städtische Wirtschaftsförderung hat dazu geführt, dass die Flächeneigentümer ihre eigenen Strategien ohne Rücksicht auf die Gesamtstadt verfolgten. Auf diesen Flächen entstehen nun ein Kohlegroßkraftwerk und eine Forensik.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Eckhard Kneisel

Kulturausschuss

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit am 26.9.2012

 

Das Kulturbüro Lünen möge Kulturpartner des Vereins Kulturloge Ruhr werden und mögliche Kooperationspartner mit ins Boot holen

 

Sehr geehrter Herr Bludau,

 

Lünen hat sich mit vielen Aktionen erfolgreich am Kulturhauptstadtjahr Ruhr 2012 beteiligt und dadurch den kulturellen Reichtum der Region hervorgehoben. Das kulturelle Leben in Lünen ist vielfältig und immer sehr engagiert. Trotzdem bleiben wie in jeder anderen Stadt auch Plätze in Veranstaltungen frei.

Gleichzeitig kann sich eine Vielzahl der Menschen in der Region die Eintrittspreise nicht leisten. Hier setzt die Kulturloge Ruhr an.

Die Kulturloge Ruhr ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Essen, der nach dem Tafel-Prinzip nicht verkaufte Veranstaltungstickets an Menschen vermittelt, die Transferleistungen erhalten oder mit ihren monatlichen Bezügen unter die Armutsgrenze fallen. Kulturgäste der Kulturloge Ruhr können Menschen mit geringem Einkommen werden, z. B. Sozialhilfeempfänger, Alleinerziehende,

Familien mit kleinen Bezügen, Seniorinnen und Senioren mit Grundsicherung.

Die Kulturloge Ruhr möchte den Kulturgästen einen einfachen und angenehmen Zugang zu Kulturveranstaltungen ermöglichen. Deshalb erfolgt die Anmeldung bei der Kulturloge Ruhr in der Regel über soziale Träger, mit denen der Kulturgast bereits in Kontakt ist. Damit ermöglicht die Kulturloge Ruhr ihren Kulturgästen die Teilhabe am kulturellen Leben der Region Ruhr.

Kulturpartner stellen der Kulturloge Ruhr Plätze zur Verfügung, die sie absehbar nicht verkaufen werden.

Kooperationspartner sind zum Beispiel: Wohlfahrtsverbände, Arge,Tafel, Arbeitsloseninitiative, Stadtbücherei, Jugend- und Familienhilfe usw.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturloge bieten Kulturgästen diese Tickets an.

Weitere Informationen zur Kulturloge Ruhr finden sich unter http://www.kulturloge-ruhr.de

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jutta Watzlawik

Kutlurausschuss

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit am 26.9.2012

 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt nach Möglichkeiten suchen, um die Wanderausstellung „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte“ in Lünen zu präsentieren.

 

Begründung

Im Zuge der Prävention gegen rechtsextremistisches und ausgrenzendes Gedankengut und im Sinne von Integration und Inklusion möchten Bündnis ´90/Die Grünen anregen, die erfolgreiche Wanderausstellung „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte“ nach Lünen zu holen.

Die Multimedia-Ausstellung „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte“ erzählt mit vielen Bildwänden von Anne Frank, von ihrem Leben und ihrer Zeit. Neben dem biografischen und historischen Kontext greift die Ausstellung auch Themen der Gegenwart auf. Sie wendet sich insbesondere an jugendliche Besucher mit Fragen zu Identität, Gruppenzugehörigkeit und Diskriminierung: Wer bin ich? Wer sind wir? Wen schließe ich aus? Ausgehend von der Frage „Was kann ich bewirken?“ ermutigt die Ausstellung letztendlich zu eigenem Engagement, zu Einsatz für Freiheit, Demokratie und gesellschaftlicher Vielfalt.

Begleitet wird die Ausstellung von einem Trainigsseminar für AusstellungsbegleiterInnen nach dem Konzept „Jugendliche begleiten Jugendliche“.

Im Anhang befindet sich Informationsmaterial und der bisherige Mailverkehr mit dem Anne Frank Zentrum.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jutta Watzlawik

 

Sicherheit und Ordnung

Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 19.09.12

 

Das Thema Hundekotbeseitigung beschäftigt die Bürger, die Medien und die Politik nunmehr seit unzähligen Jahren. Mit kostenlosen Hundekotbeuteln wird in zahlreichen Städten das Problem gegen verunreinigte Parks und andere Flächen bereits erfolgreich angegangen.

In diesem Zusammenhang gibt es in Norderstedt die Idee die Problemfelder hinsichtlich der Thematik „Rechtsradikalismus“ und der deutlichen Zeichensetzung gegen die rechts entartete politische Gesinnung u.a. solche Hundekotbeutel mit einer besonderen Aufschrift zu versehen.

Von daher greifen Bündnis 90/ Die Grünen das Konzept aus Norderstedt auf, dass die beiden Problematiken auf eine besondere Art und Weise miteinander verknüpft:

 

Antrag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt an bekannten Stellen Vorrichtungen für Hundekotbeutel kostenlos bereitzustellen. Diese sollen mit dem Aufdruck „Der braune Dreck muss weg“ versehen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Erika Roß

Grünes Büro

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