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Bündnis 90/ Die Grünen bringen für die Sitzung des Rates am 27.08.20145 folgende Resolution ein
Kommunale Daseinsvorsorge nicht durch Freihandelsabkommen gefährden
Der Rat der Stadt Lünen appelliert an
- die Kommission der Europäischen Union
- das Parlament der Europäischen Union
- die Bundesregierung
- die Landesregierung NRW
- und an den Städte- und Gemeindebund
sich im Zuge der Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), und des internationalen Dienstleistungsabkommens "Trade in Services Agreement" (TISA), sowie auch beim des bereits verhandelten Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.
Der Rat stellt fest, dass:
Der Rat fordert, dass:
Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert,
im Ministerrat der Europäischen Union im Bereich der Dienstleistungen aktiv für so genannte Positivlisten einzutreten, die explizit nicht die kommunale Daseinsvorsorge sowie den Kultur-; Gesundheits- und Bildungsbereich tangieren.
Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss nachverhandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Kneisel
Änderungsantrag für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.06.2015
Hier: AF-62/2015
Laut Sitzungsunterlagen für den JHA am 09.06.2015 beantragt die SPD-Fraktion: „Der Jugendhilfeausschuss fordert die Verwaltung auf zu überprüfen, welche Auswirkungen (…) sich bei einer Erweiterung der Randzeitenbetreuungen für Kinder ergeben.“
Für die Beratungen des Haushaltes 2015 hatte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bereits die Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes, insbesondere der Randzeiten, mit einer Kostenausstattung von 100.000 € beantragt.
Dieser Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss vom 16.04.2015 mit folgendem Wortlaut einstimmig beschlossen:
„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes durch die Verwaltung geprüft wird“ .Lediglich die Mittel in Höhe von 100.000 € wurden von den anderen Fraktionen leider nicht zur Verfügung gestellt.
Da mit diesem Beschluss bereits ein Prüfauftrag für die Verwaltung vorliegt, gibt es keinen Grund, einen weiteren Prüfauftrag, wie von der SPD gefordert, zu erteilen.
Fakt ist jedoch, dass der Bedarf an Betreuung in den Randzeiten seitens der Familien vorliegt.
Um erste Schritte zu gehen, den Eltern diese Möglichkeiten zu bieten, beantragt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Änderungsantrag:
Änderungsantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 in jedem Stadtteil Lünens -zunächst in einer Einrichtung- die Betreuungsmöglichkeit über die Standardzeiten hinaus anzubieten.
Weitere Bedarfe werden dem JHA laut Beschluss vom 16.04.2015 vorgelegt, um Folgemaßnahmen zu treffen und das Randzeitenbetreuungsangebot familienfreundlich auszuweiten.
Gabriele Schimanski
(Tabelle der Öffnungszeiten bitte Überschrift anklicken)
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 29.04.15
Hier: Fahrradampel Moltkestraße/ Kreuzung Konrad-Adenauer-Straße
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, an der Moltkestraße / Kreuzung Konrad-Adenauer-Straße eine Fahrradampel mit einer Vorrangschaltung Autos gegenüber zu installieren.
Begründung
Seit Änderung der StVO vom 01.04.2013 müssen Radfahrer grundsätzlich die Ampeln für den Fahrverkehr beachten, wenn es keine gesonderten Ampeln für Radfahrer gibt.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bis Ende 2016 die Kommunen überall Fahrradampeln errichtet haben sollen, so dass sich Radfahrer dann nur noch nach Fahrradampeln oder Ampeln für den Fahrverkehr richten.
Da es an der Kreuzung Moltkestraße / Konrad-Adenauer-Straße schon zu mehreren tödlichen Unfällen zwischen Radfahrern und LKWs gekommen ist, bedarf es einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer.
Um die Gefährdung der Radfahrer zu entschärfen ist es sinnvoll, bei grün zuerst die Radfahrer fahren zu lassen, so dass sie bereits im Kreuzungsbereich und damit für den folgenden Verkehr sichtbar sind, wenn dieser grün erhält.
Diese Verbesserung der derzeitigen Gefahrensituation lässt sich durch das Aufstellen einer Fahrradampel erreichen
Mit freundlichen Grüßen
Volker Hendrix
Sehr geehrter Herr Stodollick,
ich bitte Sie, folgenden Antrag der Fraktion B90/Grüne auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.02.2015 zu setzen:
1. Die Dienstvereinbarung über den Einsatz von Finanztermingeschäften bei der Stadt Lünen vom 01.01.2010 wird geändert. Folgende Punkte werden in die Dienstvereinbarung aufgenommen:
· Der Abschluss von Fremdwährungsgeschäften wird untersagt.
· Es erfolgt eine jährliche, detaillierte Berichterstattung über das
aktive Zinsmanagement im Kontext mit der Aufstellung des Haushalts.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens zur Ratssitzung am 19. Februar 2015 folgende Fragen über die Risikorückstellungen im Rahmen des aktiven Zinsmanagements zu beantworten:
- Für welche Kreditgeschäfte, einschließlich Sicherungsgeschäfte, wurden Risikorückstellungen gebildet?
- Wie hoch waren diese Rückstellungen im geprüften Haushaltsabschuss 2013?
- Wie hoch sind sie in der Bilanz 31.12.2014, die uns im Rahmen der Haushaltsberatung 2015 vorgelegt wurde?
- Welche bilanziellen Auswirkungen sind zu erwarten, vor dem Hintergrund des aktuellen Wertverlustes des Euros gegenüber dem Schweizer Franken?
Begründung
Auf der Grundlage der aktuellen Wechselkurse Euro/CHF ergibt sich für die Stadt Lünen eine erhöhte Forderung aus Fremdwährungskrediten in der Größenordnung von 20 Mio. Euro. Wie die derzeitige Marktlage wieder einmal eindrucksvoll belegt, sind Währungsgeschäfte stets mit einem deutlich erhöhten Risiko behaftet und höchst spekulativ. Die Nutzung derartiger Finanzinstrumente steht nach Einschätzung von B90/Die Grünen in Lünen in einem prinzipiellen Widerspruch mit einem verantwortlichem Umgang mit öffentlichen Geld der Steuerzahler*innen.
In der Vergangenheit wurden bereits für weitere Swap- und Derivatgeschäfte Risikorückstellungen in Millionenhöhe gebildet. Eine angemessene Risikovorsorge allein für das aktive Zinsmanagement der Stadt Lünen hat mittlerweile das Potenzial unseren Haushalt kurzfristig in die Überschuldung zu führen.
Unter 5.7 der o.g. Dienstvereinbarung ist geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss in regelmäßigen Abständen über die abgeschlossenen Geschäfte, die Marktentwicklungen und den Marktausblick zu informieren ist. Der letzte umfängliche Bericht über das aktive Zinsmanagement datiert vom 22.03.2012 und bezieht sich auf den 31.12.2011. Hier ist eine verbindlichere Regelung erforderlich.
Die unter Punkt 2 angefragten detaillierten Informationen über die Höhe der Risikovorsorge sind zur Standortbestimmung im Rahmen der aktuellen Haushaltsberatung unverzichtbar.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Kneisel, Fraktionssprecher
Sehr geehrter Herr Haag,
ich bitte Sie, folgenden Antrag der Fraktion B90/Grüne auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen:
"Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird angewiesen, die Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens Laakstraße, bis auf Weiteres einzustellen. Die Einwender und die Öffentlichkeit wird darüber mit Begründung in Kenntnis gesetzt."
Begründung:
Seit dem Aufstellungsbeschluss vor über 10 Jahren haben sich wesentliche neue Fakten ergeben:
- veränderte Prognosen hinsichtlich der Bedarfslage (Bevölkerungsentwicklung)
- neue und detaillierte Informationen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen
- alternative Flächenangebote in unmittelbarer Nachbarschaft (altes Hallenbadgelände)
In der Summe der neuen Sachverhalte kommt der Fachausschuss zu der Bewertung, das Verfahren zur Ausweisung eines Neubaugebiets zwischen der Laakstraße und dem Krempelbach zunächst nicht weiter zu führen.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 02.11.2014 hatte Bündnis90/Die Grünen dieses Vorgehen angeregt. In der daran anschließenden Debatte hatten die Verwaltung und verschiedene Ausschussmitglieder den Eindruck vermittelt, dass eine Weiterführung des Planverfahrens alternativlos rechtlich geboten sei, da sich die Stadt ansonsten mit Entschädigungsansprüchen konfrontiert sähe. Nach einer rechtlichen Bewertung durch die Verwaltung vom 17.12.2014 sprechen jedoch weniger rein juristisch Aspekte gegen dieses Vorgehen, vielmehr geht es um eine politische Fragestellung.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Kneisel, Fraktionssprecher
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bittet um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes
Bezugnehmend auf die Pressemitteilung in den RN „Parkplatz vor dem Lüner Hauptbahnhof: Pendler zahlten ein Jahr für nutzlose Parkausweise“ vom 08.01.2015 stellt sich folgender Sachverhalt mit den damit verbundenen Anfragen dar:
Sachverhalt
Seit Anfang 2014 ist das Parken am Hbf Lünen wegen Förderrechtsbestimmungen kostenfrei. Diese Bestimmung wurde auf Druck des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe und des Zweckverbands Ruhr-Lippe festgelegt, um den Park-&-Ride-Verkehr zu stärken, da der Parkplatz in den 1990er-Jahren finanziell gefördert wurde und damit an zu erfüllende Auflagen gebunden ist.
Das hat –scheinbar- zur Folge, dass nicht nur Pendler, sondern auch Besucher*innen der Innenstadt oder Arbeitnehmer*innen im Innenstadtbereich diese Möglichkeit genutzt haben, bzw. nutzen.
Die Fördermittel werden jedoch zur Verfügung gestellt, um den Pendlerverkehr für den ÖPNV zu unterstützen und nicht, um kostenfreie Parkmöglichkeiten in der City zu schaffen.
Wie wird seitens der Stadtverwaltung gewährleistet, dass die P+R Anlage vor dem Lüner Hauptbahnhof im Sinne der Fördermittel ausschließlich von Teilnehmer*innen des ÖPNV genutzt werden?
Wie wird mit den scheinbar „nicht-rechtmäßig“ ausgegebenen Parkscheinen für die Jahre 2014 und 2015 verfahren?
Zu TOP II.1. 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lünen vom 10.12.2008
Der § 12 Abs. 4.5 wird hinter dem letzten Abschnitt wie folgt ergänzt:
… . Mehrkosten durch nicht feststellbare Verursacher (z.B. bei Umdeklaration) werden durch die Gebühren für Bioabfall getragen. Sie sind in die entsprechende Kalkulation einzubeziehen.
Begründung:
Die Kosten für aufgrund schlechter Sortierqualität abgewiesene Bioabfälle der Stadt Lünen
werden bislang nicht der Verursachergruppe der Biotonnennutzer, sondern
den Nutzern der Restmülltonnen über die Gebühren in Rechnung gestellt.
Dies führt(e) zu sinkenden Gebühren für die Biotonne bei gleichzeitigem Anstieg der Gebühren für die Restmülltonne.
Es handelt sich somit um eine Quersubventionierung der Gebühren für die Biotonne durch die Gebühren der Restmülltonne.
Gemäß der Sachdarstellung (Thema 2 - Kostentragung für umdeklarierte Bioabfälle)
sollen Mehrkosten verursachergerecht zugeordnet werden.
Hierzu bedarf es einer Ergänzung des vorgeschlagenen Satzungstextes, da der Vorschlag sich lediglich auf einzelne (also zuzuordnende) Wertstoffbehälter bezieht.
Die bei der GWA abgewiesenen Tonnagen sind zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht mehr zuzuordnen. Es ist in der Satzung also eine klare Aussage dazu erforderlich, wer die durch Umdeklarierung entstehenden Mehrkosten zu tragen hat.
Das kann eigentlich nur die Gruppe der Verursacher sein, also die Biotonnennutzer.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bittet um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 02.12.2014
Der Ausschuss für Stadtentwicklung möge beschließen:
1. Die Verwaltung der Stadt Lünen wird beauftragt, im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung zeitnah über die neuesten Ergebnisse der Nahrungspflanzenanalysen und der Staubniederschlagsmessungen (für das Jahr 2013) zu berichten und der Bürgerschaft die Möglichkeit zur Meinungsäußerung zu geben.
1.1 Sofern die Stadt Lünen dafür nicht zuständig sein sollte, wird die Stadt Lünen beauftragt, bei den zuständigen Behörden unverzüglich darauf hinzuwirken, dass diese zeitnah im Rahmen einer allgemein öffentlichen Informationsveranstaltung über die neuesten Ergebnisse der Nahrungspflanzenanalysen und der Staubniederschlagsmessungen berichten und der Bürgerschaft die Möglichkeit zur Meinungsäußerung geben.
2. Die Verwaltung der Stadt Lünen wird beauftragt, einen Maßnahmenplan für Lünen zu erstellen, mit dem Ziel, die Schadstoffbelastung von Luft, Boden und Gewässern in Lünen nachhaltig zu vermindern.
2.1 Sofern die Stadt Lünen dafür nicht zuständig sein sollte, wird die Stadt Lünen beauftragt, bei den zuständigen Behörden unverzüglich darauf hinzuwirken, dass diese einen Maßnahmenplan für Lünen erstellen, mit dem Ziel, die Schadstoffbelastung von Luft, Boden und Gewässern in Lünen nachhaltig zu vermindern.
3. Die Verwaltung der Stadt Lünen wird beauftragt, bei den zuständigen Behörden unverzüglich darauf hinzuwirken, dass die Stadt Lünen und die Öffentlichkeit in dem neuen, von der Firma Aurubis AG gemäß § 16 BImSchG beantragten Änderungsverfahren beteiligt wird.
Gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Lünen, die seit dem 04.02.2010 gültig ist, ist der Ausschuss für Stadtentwicklung auch für den Aufgabenbereich „Umwelt“, mithin für die von uns angesprochenen Punkte, zuständig.
Aus der Lokalpresse haben wir erfahren, dass mittlerweile die neuesten Ergebnisse der Nahrungspflanzenanalysen (für das Jahr 2013) vorliegen.
Weil – gemäß den Presseberichten – in einzelnen Grünkohlproben immer noch erhöhte Bleibelastungen nachgewiesen wurden und eine Endivienprobe um das Zwei- bis Dreifache höher mit Arsen belastet war als handelsübliche Endivie, wurde – nunmehr zum fünften Male in Folge – eine neue Verzehrverzichtempfehlung für das bekannte Gebiet ausgesprochen.
Die Ergebnisse und die Verzehrverzichtempfehlung wurden bereits einer kleinen Gruppe – vermutlich den betroffenen Kleingärtnern am Buchenberg – vorgestellt.
Gemäß § 23 GO-NRW sollen die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet werden. Insofern begrüßen wir, dass bereits eine kleine Gruppe Betroffener unterrichtet wurde.
Gemäß § 23 GO-NRW ist die Unterrichtung „in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht“. Den Presseberichten ist nicht zu entnehmen, ob bei dieser Veranstaltung Äußerungen und Erörterungen stattgefunden haben.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist der Meinung, dass die neueste Verzehrverzichtempfehlung, die nunmehr zum fünften Male ausgesprochen wurde, eine allgemein bedeutsame Angelegenheit der gesamten Gemeinde ist, über die nicht nur wenige Betroffene, sondern die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lünen unterrichtet werden muss. Die bisher durchgeführte Unterrichtung weniger Betroffener sowie einige Presseberichte, die den Sachverhalt nur kurz beschreiben, ist nicht ausreichend.
Darüber hinaus halten wir es für erforderlich, dass der Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lünen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu dem Sachverhalt in einem größeren öffentlichen Rahmen zu äußern.
U.E. ist es angemessen, zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen, um die Öffentlichkeit über die neuesten Ergebnisse der Nahrungspflanzenanalysen und der Staubniederschlagsmessungen hinreichend umfassend zu informieren und ihr die Möglichkeit zur Meinungsäußerung zu geben.
Sofern die Stadt Lünen dafür nicht zuständig sein sollte, selbst eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen, soll sie bei den zuständigen Behörden unverzüglich darauf hinwirken, dass diese eine allgemein öffentliche Informationsveranstaltung in Lünen durchführen.
Auch die neuesten Nahrungspflanzenanalysen haben gezeigt, dass die von einzelnen Betrieben im Bereich des Industriekomplexes Stadthafen / Buchenberg bisher durchgeführten Umweltschutzmaßnahmen noch keine nachhaltige Verbesserung der Schwermetallbelastungssituation im Bereich des Industriekomplexes Stadthafen / Buchenberg gebracht haben.
Das von den zuständigen Behörden bisher praktizierte, eher passiv-reagierende Handeln reicht u.E. nicht aus. Erforderlich ist ein aktiv-agierendes Handeln seitens der Behörden im Sinne eines Gesamtkonzeptes, d.h. eines Maßnahmenplans für Lünen, mit dem Ziel, die Schadstoffbelastung von Luft, Boden und Gewässern in Lünen nachhaltig zu vermindern, so dass überall in Lünen wieder bedenkenlos alle Gemüse und Salate angebaut und verzehrt werden können.
Sofern die Stadt Lünen dafür nicht zuständig sein sollte, einen solchen Maßnahmenplan zu erstellen, soll sie bei den zuständigen Behörden unverzüglich darauf hinwirken, dass diese einen solchen Maßnahmenplan zu erstellen.
Dem Amtsblatt Nr. 39 der Bezirksregierung Arnsberg vom 27.09.2014 ist unter Nr. 577 (Seite 346) zu entnehmen, dass die Aurubis AG wieder einen Antrag auf Genehmigung zur Änderung ihrer Sekundärkupferhütte gemäß § 16 BImSchG gestellt hat. Diesmal geht es u.a. um folgende Änderungen bzw. Erweiterungen:
BE 301 – Raffinationselektrolyse. Diese Änderung bringt u.a. eine „Erhöhung der Einsatzmenge an Anoden von 240.000 t/a auf 280.000 t/a (Anteil nickelreicher Anoden: max. 20.000 t/a)“ mit sich.
Uns stellt sich die Frage, ob die Erhöhung der Einsatzmenge um zusätzlich 40.000 t/a Anoden zu einer Erhöhung der Anodenproduktion des vorhandenen Anodenofens der Aurubis AG in Lünen führen wird.
BE 311/312 – Laugerei / Entkupferung. Diese Änderung bedingt u.a. die „Errichtung und Betrieb eines Doppelkühlturms (W 4201 / W 4202) zur Aufnahme der Brüden der Verdampfer als Ersatz für die vorhandenen Kühltürme W 901 – 904“.
Auf Grund der nach wie vor unbefriedigenden Schwermetallbelastungssituation im Bereich des Industriekomplexes Stadthafen / Buchenberg halten wir es für wichtig, dass sich die Stadt Lünen und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lünen im o.g. Genehmigungsverfahren einbringen können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Matthée
Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Lünen beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 187 V+E „Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel – Bau-, Hobby- und Gartencenter Buchenberg“.
1.) Im Jahre 2005 wurde auf Antrag des damaligen Vorhabenträgers gemäß § 12 BauGB ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Umbau und die Erweiterung des damaligen MARKTKAUF Bau-, Hobby- und Gartenfachmarktes in 44536 Lünen, Buchenberg 1, durchgeführt.
3.) Dieser Bebauungsplan hat mitsamt der Ausgleichsregelung und des Durchführungsvertrages, der gemäß § 12 Abs 1 BauGB erforderlicher und integraler Bestandteil des damaligen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes war, am 04.04.2006 Rechtskraft erlangt.
4.) Nach dieser Rechtsgrundlage hat die Stadt Lünen im Jahr 2006 die Baugenehmigung für die beabsichtigte Erweiterung erteilt. Diese Baugenehmigung wurde jedoch nicht umgesetzt und ist nach einmaliger Verlängerung inzwischen verfristet. Weil der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der im Durchführungsvertrag genannten Frist realisiert worden ist, müsste die Stadt Lünen den Bebauungsplan Nr. 187 nach § 12 Abs. 6 BauGB eigentlich aufheben.
5.) Der ehemalige MARKTKAUF Bau-, Hobby- und Gartenfachmarkt ist inzwischen zum TOOM Bau-, Hobby- und Gartencenter umfirmiert worden und hat bei der Stadt Lünen aktuell angefragt, die ursprünglich erteilte Baugenehmigung wieder in Kraft zu setzen.
6.) In der VL 55/2014 zum TOP I/2 der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 01.04.2014 wird dazu ausgeführt:
„Ein Rechtsanspruch auf Wiedereinsetzung der ursprünglichen Baugenehmigung lässt sich jedoch nicht ableiten. Vielmehr ist es zur Realisierung des geplanten Erweiterungsvorhabens erforderlich, über einen neuen Bebauungsplan, der den ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 187 V+E vollständig ersetzt, neues Planrecht auf der Grundlage der zur Zeit gültigen Rechtsnormen zu schaffen.“
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 01.04.2014 zog die Verwaltung den TOP I/2 zurück: Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt sei die Verwaltung nunmehr zu der Überzeugung gelangt, dass die von TOOM geplante Erweiterung exakt der Planung entspreche, wie sie im Jahre 2005 von MARKTKAUF vorgelegt worden sei, und dass es deswegen nicht erforderlich sei, neues Planrecht zu schaffen.
Die Fraktion Bündnis’90 / Die Grünen ist von der Begründung der Verwaltung nicht überzeugt. Das Rechtsinstrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beinhaltet als elementaren Bestandteil eine Befristung, die zwischenzeitlich abgelaufen ist. Die Gemeinde sollte hieraus die Konsequenz ziehen und den VEP aufheben.
Wir bitten die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung darum, heute unserem Antrag zuzustimmen.
Thomas Matthée, Detlef Weinbrenner
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 02.04.14
Beschluss
In dem Bereich Viktoriastraße / Parkstraße wird mindestens bis Viktoriastraße / Leezenpatt ein Tempolimit 30 km/h festgesetzt.
Begründung
Das Verkehrsaufkommen in der Viktoriastraße hat sich in den letzten Monaten zunehmend verändert. Es ist davon auszugehen, dass die mit dem Neubau des Verwaltungsgebäudes des Bauvereins zu Lünen einhergehende Linksabbiegung von der Viktoriastraße in die Lange Straße oder das neue Einkaufszentrum (ehemaliger GLOBUS-Markt) mit eigener neuer Zuwegung von der Viktoriastraße das Verkehrsaufkommen zusätzlich erhöht hat. Bereits in 2008 hat eine Machbarkeitsstudie der Firma „gevas, humberg & partner“ die Belastung dieser Durchgangsstraße aufgezeigt: Spitzenwerte von 1.500 Fahrzeugen (und mehr) in beiden Richtungen pro Stunde!
Der Bau des Kindergartens mit 4 neuen Gruppen stellt eine neue Situation dar. Der Eingangsbereich wird direkt auf die Viktoriastraße münden. Das birgt ein erhebliches Gefahrenpotential für die Kinder.
Ebenso spricht die unmittelbare Nähe der Geschwister-Scholl-Gesamtschule für die Realisierung von Tempo 30.
Ähnlich wie in der oberen Münsterstraße (ebenfalls Bundesstraße) auf Höhe der Matthias-Claudius- und Gottfried-Schule soll der Verkehr entsprechend beruhigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Weinbrenner
I. A. Silke Lenkeit
Die Geschichte der Sinti und Roma in Lünen -insbesondere während der Zeit des Nationalsozialismus- möge aufgearbeitet und das Ergebnis als Grundlage zur weiteren Beratung (gegebenenfalls Einrichtung einer Gedenkstätte) dem Ausschuss für Kultur und Freizeit vorgestellt werden.
Begründung
Das Leben und Wirken der Sinti und Roma in Deutschland und im Ruhrgebiet sind Teil der kulturellen Entwicklung dieser Regionen: denn bei dieser Volksgruppe mit ihren etwa zehn bis zwölf Millionen Angehörigen handelt es sich um die am weitesten verbreitete, alteingesessene Minderheit Europas. Früher auch als Fahrendes Volk, Gypsies und Zigeuner bezeichnet, haben die meisten Sinti und Roma heute einen festen Wohnsitz...
Abstimmungsergebnis:Der GRÜNE Änderungsantrag zum LEP-Entwurf ist in der Sitzung vom 11.2. des Stadtentw.-Ausschusses mit Mehrheit der CDU und SPD Fraktionen erwartungsgemäß abgelehnt worden. Mit uns haben die beiden GFL-er und ein Linker gestimmt. |
Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 11.02.2014
VL 10/2014 Landesentwicklungsplan NW Neuaufstellung/ Stellungnahme der Stadt Lünen
1. Die Stadt Lünen spricht sich gegen den Standort Datteln/Waltrop (New
Park) für die Entwicklung von landesbedeutsamen flächenintensiven
Großvorhaben aus.
2. Die Stadt Lünen unterstützt ausdrücklich die Absicht, den
Landesentwicklungsplan zu nutzen, um die Ziele des Klimaschutzplanes
verbindlich in der Raumentwicklung zu verankern.
3. Die Stadt Lünen schließt sich dem 5 ha – Ziel zur Reduzierung des
Flächenverbrauchs an und unterstützt die Absicht, nicht mehr
benötigte Siedlungsflächen wieder als Freiraum auszuweisen.
Sehr geehrter Herr Stodollick,
am 14.06.2007 wurde in der Ratssitzung folgender Beschluss einstimmig gefasst:
„Der Rat beschließt, seine Politik der CO2‑Reduzierung weiter fortzusetzen und beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur umweltfreundlichen Energieerzeugung vorzulegen.
Dabei soll insbesondere mit den Stadtwerken Lünen GmbH auch weiterhin eine Energiepolitik betrieben werden, in der Energiesparmaßnahmen und Erzeugung regenerativer Energien einen hohen Stellenwert bekommen.“
In der Sitzung am 25.10.07 gab es unter Mitteilungen der Verwaltung (II.1) einen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Stadtwerke Lünen GmbH zur Minderung des Energieeinsatzes und CO²-Austoßes.
Nach 6 vergangenen, sicherlich aktiven Jahren des Arbeitskreises, stellen wir folgende Anfrage für den Rat
Anfrage:
Die Verantwortlichen des Arbeitskreises mögen einen Bericht der bisherigen Schritte, einen aktuellen Sachstand und ihre Zukunftsausrichtungen dem Rat/ dem Ausschuss detailliert darstellen.
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 10.12.2013
„Alle Kommunen, Kreise und Regierungsbezirke in NRW haben seit 2011 die Möglichkeit, kostenfrei das Tool ECOregion zur Aufstellung einer CO2-Bilanz zu nutzen. Das Umweltministerium NRW hat eine entsprechende Landeslizenz erworben. Die EnergieAgentur.NRW unterstützt die Kommunen in NRW bei der Erhebung von Daten und bietet allen Kommunen, die sich am European Energy Award® beteiligen, bis zu drei zusätzliche Beratertage an, um Sie bei der Erstellung Ihrer kommunalen CO2-Bilanz mit ECORegion zu unterstützen.“ (Quelle: www.co2.nrw.de)
Im Kreis Unna beteiligen sich bereits die Städte Kamen, Bönen, Unna, Selm und Schwerte. Die Stadt Lünen stellt sich in der Übersicht leider noch als „weißer Fleck“ dar.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für alle seine Kommunen eine Landeslizenz für das CO2-Bilanzierungstool EcoRegion für die nächsten Jahre erworben. Das Tool, mit dem Kommunen eine eigene CO2-Bilanz erstellen können, ist für diese kostenfrei und wird betreut von der EnergieAgentur.NRW, den technischen Support bietet die Firma Ecospeed.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, sich an der CO2-Bilanzierung (www.co2.nrw.de) zu beteiligen, die kostenlosen Beratungen in Anspruch zu nehmen und eine CO2-Bilanz für Lünen zu erstellen.
Die Ergebnisse sind dem Ausschuss vorzustellen.
„Die kommunale CO2-Bilanz gibt an, wie viele Tonnen Kohlendioxid in einer Kommune durchschnittlich insgesamt oder pro Einwohner innerhalb eines Jahres (t/E/a) durch Energieverbrauch emittiert werden. In die kommunale CO2-Bilanz fließen konkrete Angaben wie z.B. der Energieverbrauch in den kommunalen Liegenschaften, der Strom- und Erdgasverbrauch der Einwohner und des Gewerbes oder die Kfz-Dichte innerhalb der Kommune ein. Aus der Addition dieser Daten ergibt sich die in der Kommune emittierte Gesamtmenge CO2 pro Jahr. Der jeweilige kommunale Durchschnittswert je Einwohner ist, abhängig von Faktoren wie z.B. der Baustruktur (Mehr- oder Einfamilienhäuser), der gewerblichen Struktur oder dem Ausbaugrad des ÖPNV.“ (www.energieagentur.nrw.de)
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Weinbrenner, Thomas Matthée
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, flächendeckende Ampelschaltungen mit längeren Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger umzusetzen.
Begründung
Vor allem im Rahmen der Thematik „Inklusion“ sollte die Stadt Lünen sich zum Ziel setzen, Fußgängerinnen und Fußgänger zu fördern und bestehende Nachteile im Straßenverkehr abzubauen. Nach wie vor lassen sich viele Straßen in Lünen nicht während einer Grünphase überqueren. Dieser Mangel muss flächendeckend behoben werden.
Gehbehinderte Menschen meiden oft die Überquerung vierspuriger Straßen, da sie trotz Ampel Angst haben, nicht rechtzeitig auf die andere Straßenseite zu kommen. Mehrfachampeln, wie beispielsweise an der Münsterstraße Nähe Post sind z.B. für Sehbehinderte und SeniorInnen oft verwirrend: sie gehen bei Grün los, doch leider ist es die 2. Ampel, die grün anzeigt und nicht die erste.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Weinbrenner
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit am 20.11.2013
Kulturrucksack Nordrhein-Westfalen
„Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen die Tür zu Kunst und Kultur so weit wie möglich öffnen. Kulturelle Bildung kann einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen leisten. Voraussetzung allerdings ist, dass wir die Tür zu Kunst und Kultur für alle Kinder und Jugendliche so früh und so weit wie möglich öffnen“ Kulturministerin Ute Schäfer
Deshalb hat das Land gemeinsam mit den Kommunen und Kultureinrichtungen ein neues Landesprogramm auf den Weg gebracht: den Kulturrucksack Nordrhein-Westfalen. Dafür stellt das Kulturministerium jährlich rund 3 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Ziel des landesweiten Vorhabens ist, allen Kindern und Jugendlichen kostenlose und deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote zu eröffnen.
Das Land unterstützt die Kulturrucksack-Kommunen mit jährlich 4,40 Euro pro Kind oder Jugendlichen in der genannten Altersgruppe. Der Kulturrucksack NRW startete 2012 mit 28 Pilotkonzepten in 55 Städten und Gemeinden für insgesamt rund 320.000 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. Ab 2013 sind über 130 Städte und Gemeinden beteiligt an 51 Kulturrucksack-Standorten (Quelle: Kulturrucksack NRW, Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW).
Nach der erfolgreichen Umsetzung des Projektes „Kulturloge“ wäre die Teilnahme am Programm „Kulturrucksack NRW“ ein weiterer Baustein zur Teilhabe und Sensibilisierung für kulturelles Leben in Lünen. Zudem ergibt sich für die Kunstschaffenden in Lünen die Möglichkeit in Kulturrucksackprojekte eingebunden zu werden und ihre Ideen und Kreativität mit jungen Menschen zu teilen.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur ersten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit im Jahr 2014 die Teilnahme Lünens am Programm „Kulturrucksack NRW“ zu prüfen und dem Ausschuss einen Zeitplan für die Erarbeitung eines kommunalen Konzepts vorzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Watzlawik
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit am 20.11.2013
Die Grundidee ist einfach und überzeugend zugleich: Lünen führt als erste Kommune im Kreis und weiteren Umfeld eine Kulturbörse für kulturschaffende Netzwerke, Ensembles, Vereine und Institutionen durch.
Bei einem jährlich oder zweijährlich stattfindendem Event, bekommen, ähnlich einer Messe, alle Kulturschaffenden Lünens die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit zu präsentieren, sich auszutauschen oder zu vernetzen. Ein Großereignis, das die künstlerische Vielfalt Lünens wiederspiegelt und Lust auf mehr machen soll.
Eine erste Kulturbörse als Auftakt wäre im Jubiläumsjahr 2016 denkbar.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur ersten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit im Jahr 2014 ein Konzept für die 1.Kulturbörse in Lünen vorzustellen, das Ideenvielfalt und Realisierbarkeit miteinander vereint.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Watzlawik
Antrag für die Sitzung des Rates am 13.06.2013
Sehr geehrter Herr Stodollick,
Der Rat beauftragt die Vertreter der Stadt Lünen (Verwaltungsvorstand, Ratsmitglieder) in den Aufsichtsgremien von Unternehmen mit städtischer Beteiligung in Erfahrung zu bringen, in welchem Umfang bei Kreditgeschäften Zins- und Währungsderivate mit abgeschlossen wurden. Eine entsprechende Zusammenstellung ist über das städtische Beteiligungsmanagement im Herbst 2013 dem Rat vorzulegen.
In dieser Aufstellung sollten insbesondere die privatrechtlichen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung aufgeführt werden. Namentlich zu nennen sind der Stadtwerke-Komplex (Stadtwerke, Bädergesellschaft, Energiehandelsgesellschaft, etc.), Stadthafen, Wirtschaftsförderungszentrum, Lüntec, Wirtschaftsbetriebe Lünen.
Begründung
Der Einsatz von Derivaten bei der Finanzierung des städtischen Haushalts ist mit unkalkulierbaren Risiken verbunden. Hierbei handelt es sich letztlich um Zinswetten. Nachdem infolge von Gerichtsurteilen hierzu eine Neubewertung dieser Finanzierungsinstrumente im städtischen Haushalt eingeleitet wurde, gilt es nun, auch bisherige Aktivitäten der Unternehmen mit einer städtischen Mehrheitsbeteiligung hinsichtlich eines Handlungsbedarfs zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Kneisel
Sehr geehrter Herr Feller,
wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrages für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 30.04.13:
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Schulen im Lüner Stadtgebiet die Erneuerung oder die Erweiterung von Fahrradabstellanlagen notwendig ist.
Desweiteren soll die Verwaltung die dafür notwendigen Kosten ermitteln und prüfen, inwiefern eine Finanzierung außerhalb der Bildungspauschale dafür möglich ist.
Die Ergebnisse werden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 09.07.13 vorgestellt.
Begründung
Wird im Ausschuss mündlich dargelegt
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Weinbrenner
Sehr geehrter Herr Stodollick,
B90/Die Grünen beantragen, die Dienstanweisung über den Einsatz von Finanztermingeschäften grundlegend zu überarbeiten.
Begründung
Spätestens durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom März 2013 ist deutlich geworden, dass der Einsatz von Finanztermingeschäften vielfach mit kaum zu kalkulierenden Risiken verbunden ist. Darüber hinaus wurde deutlich, dass bei der Stadt Lünen gravierende Informationsdefizite bestanden. Dass die Kämmerei falsch beraten wurde, merkte sie erst, als es längst zu spät war.
Deswegen ist eine neue Dienstanweisung erforderlich. Diese ist darauf auszurichten, städtische Finanzgeschäfte nur noch durchzuführen, sofern sie hinsichtlich ihrer Komplexität und Risikobewertung nachvollziehbar und durchschaubar sind.
Darüber hinaus ist eine enge und unmittelbare Bindung an die kommunalen Finanzierungsvorgänge zu gewährleisten. In diesem Sinne sind Fremdwährungsderivate grundsätzlich auszuschließen.
Nachvollziehbarkeit und Durchschaubarkeit sind insbesondere für den Rat wichtig, denn jedes Ratsmitglied steht bei Kollektiventscheidungen mit in der Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Kneisel
I.A. Silke Lenkeit
Änderungsanträge für die Sitzung des Rates am 07.03.2013
Hier: TOP I 5 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (…)
für den obigen Tagesordnungspunkt stellt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgende Änderungsanträge:
Änderungsantrag: Der Ansatz für das Jahr 2014 wird von 170.000 € auf 250.000 € aufgestockt
Begründung: Die Erhöhung der Transferkosten wird notwendig, um das bis Herbst 2013 von der Verwaltung fertigzustellende Betreuungskonzept umzusetzen und finanziell abzusichern.
Änderungsantrag: Auch über das Jahr 2014 hinaus werden die notwendigen Mittel für die Schulsozialarbeit bereitgestellt
Begründung: Die Förderung „Bildung und Teilhabe“ (Zuschüsse vom Bund) ist zunächst bis Ende 2014 vorgesehen. Im Fall einer Kürzung oder Streichung der Mittel müsste die erfolgreiche Arbeit der SchulsozialarbeiterInnen eingestellt werden, wenn die Kommune die Kosten nicht trägt oder ausgleicht. Als wichtiges Instrument der Prävention darf jedoch nicht darauf verzichtet werden.
Änderungsantrag: Zur Umsetzung der Handlungsbedarfe „Spielflächenleitplanung“ werden die vom Architektenbüro Müller + Tegtmeier GbR ermittelten Investitionskosten in vollem Umfang in den Haushalt eingestellt.
Begründung: Zur Umsetzung und Sicherung des im Jugendhilfesausschuss einstimmig beschlossenen Konzeptes der Spielflächenleitplanung gehört eine adäquate Investitionssumme zur Erreichung der Handlungsempfehlungen. Eine Reduzierung würde das Gesamtkonzept zunichte machen und der Empfehlung des JHA widersprechen.
Änderungsantrag: Die Haushaltsmittel und personellen Ressourcen zur Erarbeitung eines Radverkehrskonzeptes in Höhe von 40.000 € werden bereits in 2013 zur Verfügung gestellt. Für 2014 soll ein Budgetansatz gebildet werden, um erste Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradinfrastruktur mit besonderer Priorität umzusetzen.
Begründung: Das im letzten Jahr durchgeführte Monitoring-Verfahren BYPAD hat Lünen als „fahrradfreundliche Stadt“ eine schlechtes Zeugnis ausgestellt. Fraktionsübergreifend war man sich im Stadtentwicklungsausschuss einig, dass das formulierte schrittweise Maßnahmenprogramm umgesetzt werden soll.
Der erste Schritt ist die Aufstellung eines Radverkehrskonzeptes, welches den konkreten Handlungs-bedarf inklusive Prioritätensetzung bestimmt, um auf dieser Grundlage ein Investitionsprogrammen aufzulegen. Damit es vor 2015 zu den dringend notwendigen Verbesserungen auf unseren Radwegen kommt, ist eine vorrangige Bearbeitung innerhalb der Verwaltung erforderlich.
Fahradabstellanlage
Änderungsantrag: In den Doppelhaushalt 2013/2014 werden 100.000 für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen an weiterführenden Schulen zur Verfügung gestellt.
Begründung: Seit Jahren wird von Schulvertretern, Schulverwaltung und ADFC auf die dringend fällige Erneuerung von Fahrradabstellanlagen an weiterführenden Schulen (besonders an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule) hingewiesen. Eine Finanzierung dieser Maßnahmen, wie vom Kämmerer vorgesehen, aus dem Teilbudget der Bildungspauschale, die von den Schulen verwaltet wird, sehen wir als nicht sachgerecht an.
Ausstattung der VHS-Integrationskurse mit Laptops und Internetzugang. Die benötigten Gelder in Höhe von ca. 12.000,00 Euro sind in den Haushalt einzustellen.
Sehr geehrter Herr Störmer,
die Zerschlagung des zentralen Standorts der VHS Lünen brachte und bringt viele Nachteile für die Kursteilnehmer mit sich und wirkt sich auch auf die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der in der VHS angebotenen Integrationskurse aus.
Integrationskurse für Zuwanderer gehören zum Pflichtprogramm einer VHS. Zuständig für die Entwicklung von Grundstruktur und Lerninhalten der Integrationskurse sowie für deren Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (600-900 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs (Landeskunde Deutschland mit 60 Unterrichtsstunden). Die Kurse schließen mit Prüfungen ab, deren Bestehen Voraussetzung für die Einbürgerung ist.
Seit der Unterbringung der Integrationskurse im Lükaz haben die Teilnehmenden keinen Zugang zu digitalen Medien (Computer und Internet) mehr, da es weder im Lükaz noch in der Stadttorstraße einen Computerraum gibt. Im Fremdsprachenunterricht und in den Deutschsprachkursen wird jedoch immer mehr online gearbeitet. Alle Lehrwerke stellen umfangreiche Online-Materialien zur Verfügung und verweisen in ihren Übungsteilen auf im Netz zu bearbeitende Aufgaben. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, benötigt die VHS dringend Laptops inkl. Software und Lizenzen und einen Internetzugang für die Integrationskurse. Bei einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl von 20 Personen / Kurs sind das mindestens 15 Laptops, die die Kurse dann zu unterschiedlichen Zeiten nutzen können.
Erfolgreiche Integration nimmt ihren Anfang über die Sprachkurse, die neben der reinen Vermittlung der Sprache die Zuwanderer auch über den neuen Kulturraum informieren und mit dem Leben in Deutschland vertraut machen. Eine Investition in diesem Bereich ist nachhaltig und optimiert Qualität und Wettbewerbsfähigkeit.
Wir bitten um Unterstützung unseres Antrags.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
forensische Kliniken befanden sich in NRW mit der Absicht der Ausgrenzung bislang überwiegend in eher kleinen Gemeinden und Randlagen des Landes. Das ist nicht gerecht. Denn psychisch kranke und suchtkranke Straftäterinnen und Straftäter stammen aus allen Teilen unserer Gesellschaft und sie kommen aus allen Städten und Gemeinden.
Verteilungsgerechtigkeit nach regionalem Bedarf und gesellschaftspolitische Verantwortung, aber vor allem ein stetig steigender Bedarf an Einrichtungen für psychisch kranke Straftäter, haben zu einem Umdenken und einem neuen Verteilungsschlüssel geführt.
Fakt ist:
Nach Prüfung durch das Ministerium nach Verfügbarkeit und Lage der Grundstücke die durch den Bürgermeister gemeldet wurden und sicherlich auch dadurch, dass die RAG Immobilien ihre kontaminierten Grundstücke wie sauer Bier anbietet, wurde uns als möglicher Standort Victoria I/II genannt. Die Entscheidung des Landes NRW wurde uns am 23. Oktober 2012 mitgeteilt.
Bereits vor der Informationsveranstaltung im Hansesaal am 30. Oktober 2012 formierte sich schnell der Widerstand von Menschen in unserer Stadt in der Bürgerinitiative „Lünen ohne Forensik“. Der Ablauf dieser Veranstaltung war hoch emotional, aber auch stellenweise faschistoid geprägt, wovon wir uns deutlich distanziert haben. Diese Tatsache hätte Politik und Verwaltung aufhorchen lassen müssen und die Pflicht zur Versachlichung walten lassen.
Seit dieser Zeit mahnt meine Fraktion Sie und alle politischen Fraktionen immer wieder, sachlich und am Thema der Erforderlichkeit einer forensischen Klinik in Lünen zu diskutieren und das Angebot der Beteiligung am Verfahren der Ministerin aufzunehmen, sich konstruktiv am Verfahren in Form eines Planungsbeirates zu beteiligen.
Am vorigen Donnerstag – als der Vorstand der Bürgerinitiative – mitteilte, dass „der Konsens einer zukünftigen Strategie zur Abwehr eines Forensik-Standortes Viktoria in Frage gestellt ist“ habe ich Sie namens meiner Fraktion noch einmal aufgefordert, endlich eine Entscheidung zu treffen und zu dem Standort Lünen – auf welcher Fläche letztendlich auch immer – zu stehen. Diesem eindringlichen Apell sind Sie Herr Bürgermeister mit ihrem Verwaltungsvorstand und auch alle anderen Fraktionen hier im Rat nicht gefolgt.
In einer Pressemitteilung vom gleichen Tag (03.12.2012) haben wir deutlich gemacht, dass wir die Aufgabe des Leitthemas „Lünen ohne Forensik“ des Vorstandes der Bürgerinitiative als einen Schritt in die richtige Richtung werten.
Mit der Hoffnung, dass die Aufgabe des Widerstandes nicht nur der Ausweglosigkeit geschuldet ist, sondern auch der Einsicht und dem Blick über den Tellerrand hinaus Raum bietet.
In dieser Presseerklärung haben wir auch deutlich gemacht: Vielleicht hat sich durch Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, die sich ernsthaft und in Anbetracht ihrer gesellschaftspolitischen oder humanen Einstellung mit der Erforderlichkeit eines Maßregelvollzuges beschäftigt haben, ein anderer Blickwinkel ergeben.
(Diese Pressemitteilung wurde leider um das Wesentliche gekürzt veröffentlicht.)
Fakt ist:
Sie Herr Bürgermeister und Sie als Vertreter und Vertreterinnen ihrer Fraktionen schließen immer noch die Augen vor der Realität und übernehmen keine Verantwortung. Sie ziehen sich hinter Prüfverfahren und Abwägungen zurück und setzen auf Zeit und hoffen darauf:
hoffentlich wird der Kelch an uns vorüberziehen? Was Sie alle dabei verlieren, ist die Möglichkeit einer Beteiligung, um für Lünen wichtige Akzente in der Planung zu setzen und für die Kranken der Gesellschaft Mitverantwortung zu tragen.
Denn letztendlich ist Fakt: Sie brauchen gar keine Entscheidung mehr zu fällen!
Bürgerinnen und Bürger haben als verantwortungsvolle Stadtgesellschaft ihren Auftrag selbst wahrgenommen und mit Zivilcourage die Plattform „Mut zur Verantwortung“ zur Ansiedlung einer Klinik für forensische Psychiatrie in Lünen gegründet.
Hier heißt es: „Neben der politischen Diskussion für Lünen nehmen wir in der Bevölkerung vor allem eine emotionale Abwehr wahr, die bei näherem Hinhören vor allem aus einem von kolportierten Meinungen über Forensik, weniger jedoch von Wissen um den Maßregelvollzug geprägt ist.“
„Gute professionelle Therapie ist zugleich guter Opferschutz“!
Wir Grünen werden dem Aufruf der Plattform „Mut zur Verantwortung“ gerne folgen und eine Unterstützung und Mitarbeit anbieten, die hier in diesem Gremium nicht gewünscht, respektiert, geachtet wie auch immer ist. Wir begrüßen dieses Forum, das –nach unserer Ansicht- die Aufgabe der Politik und Verwaltung übernommen hat!
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur inhaltlichen und organisatorischen Neuausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung in Lünen zu erstellen. In diesem Konzept soll insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
Begründung:
Die Wirtschaftsflächenentwicklung der letzten Dekade ist gescheitert. Die Leitlinie, lieber im Freiraum neue Flächenangebote zu schaffen, als Brachflächen zu reaktivieren, endete in einem Desaster und das in zweifacher Hinsicht:
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Kneisel
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit am 26.9.2012
Das Kulturbüro Lünen möge Kulturpartner des Vereins Kulturloge Ruhr werden und mögliche Kooperationspartner mit ins Boot holen
Sehr geehrter Herr Bludau,
Lünen hat sich mit vielen Aktionen erfolgreich am Kulturhauptstadtjahr Ruhr 2012 beteiligt und dadurch den kulturellen Reichtum der Region hervorgehoben. Das kulturelle Leben in Lünen ist vielfältig und immer sehr engagiert. Trotzdem bleiben wie in jeder anderen Stadt auch Plätze in Veranstaltungen frei.
Gleichzeitig kann sich eine Vielzahl der Menschen in der Region die Eintrittspreise nicht leisten. Hier setzt die Kulturloge Ruhr an.
Die Kulturloge Ruhr ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Essen, der nach dem Tafel-Prinzip nicht verkaufte Veranstaltungstickets an Menschen vermittelt, die Transferleistungen erhalten oder mit ihren monatlichen Bezügen unter die Armutsgrenze fallen. Kulturgäste der Kulturloge Ruhr können Menschen mit geringem Einkommen werden, z. B. Sozialhilfeempfänger, Alleinerziehende,
Familien mit kleinen Bezügen, Seniorinnen und Senioren mit Grundsicherung.
Die Kulturloge Ruhr möchte den Kulturgästen einen einfachen und angenehmen Zugang zu Kulturveranstaltungen ermöglichen. Deshalb erfolgt die Anmeldung bei der Kulturloge Ruhr in der Regel über soziale Träger, mit denen der Kulturgast bereits in Kontakt ist. Damit ermöglicht die Kulturloge Ruhr ihren Kulturgästen die Teilhabe am kulturellen Leben der Region Ruhr.
Kulturpartner stellen der Kulturloge Ruhr Plätze zur Verfügung, die sie absehbar nicht verkaufen werden.
Kooperationspartner sind zum Beispiel: Wohlfahrtsverbände, Arge,Tafel, Arbeitsloseninitiative, Stadtbücherei, Jugend- und Familienhilfe usw.
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturloge bieten Kulturgästen diese Tickets an.
Weitere Informationen zur Kulturloge Ruhr finden sich unter http://www.kulturloge-ruhr.de
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Watzlawik
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit am 26.9.2012
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt nach Möglichkeiten suchen, um die Wanderausstellung „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte“ in Lünen zu präsentieren.
Begründung
Im Zuge der Prävention gegen rechtsextremistisches und ausgrenzendes Gedankengut und im Sinne von Integration und Inklusion möchten Bündnis ´90/Die Grünen anregen, die erfolgreiche Wanderausstellung „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte“ nach Lünen zu holen.
Die Multimedia-Ausstellung „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte“ erzählt mit vielen Bildwänden von Anne Frank, von ihrem Leben und ihrer Zeit. Neben dem biografischen und historischen Kontext greift die Ausstellung auch Themen der Gegenwart auf. Sie wendet sich insbesondere an jugendliche Besucher mit Fragen zu Identität, Gruppenzugehörigkeit und Diskriminierung: Wer bin ich? Wer sind wir? Wen schließe ich aus? Ausgehend von der Frage „Was kann ich bewirken?“ ermutigt die Ausstellung letztendlich zu eigenem Engagement, zu Einsatz für Freiheit, Demokratie und gesellschaftlicher Vielfalt.
Begleitet wird die Ausstellung von einem Trainigsseminar für AusstellungsbegleiterInnen nach dem Konzept „Jugendliche begleiten Jugendliche“.
Im Anhang befindet sich Informationsmaterial und der bisherige Mailverkehr mit dem Anne Frank Zentrum.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Watzlawik
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 19.09.12
Das Thema Hundekotbeseitigung beschäftigt die Bürger, die Medien und die Politik nunmehr seit unzähligen Jahren. Mit kostenlosen Hundekotbeuteln wird in zahlreichen Städten das Problem gegen verunreinigte Parks und andere Flächen bereits erfolgreich angegangen.
In diesem Zusammenhang gibt es in Norderstedt die Idee die Problemfelder hinsichtlich der Thematik „Rechtsradikalismus“ und der deutlichen Zeichensetzung gegen die rechts entartete politische Gesinnung u.a. solche Hundekotbeutel mit einer besonderen Aufschrift zu versehen.
Von daher greifen Bündnis 90/ Die Grünen das Konzept aus Norderstedt auf, dass die beiden Problematiken auf eine besondere Art und Weise miteinander verknüpft:
Antrag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt an bekannten Stellen Vorrichtungen für Hundekotbeutel kostenlos bereitzustellen. Diese sollen mit dem Aufdruck „Der braune Dreck muss weg“ versehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Erika Roß
Das Büro ist geöffnet von
Montag bis Donnerstag:
9 - 14:30 Uhr
Freitags 10 - 14 Uhr
Münsterstr. 78
44534 Lünen
Telefon +49 02306 1778
E-Mail:buero(at)gruene-luenen.de
Kontodaten:
GLS Bank Bochum
IBAN: DE49 4306 0967 1340 2113 00
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