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Begründung
zu 1.
Laut Erläuterungen sollen die landesbedeutsamen Standorte für flächenintensive Großvorhaben
insbesondere für die Ansiedlung und Erweiterung von emittierenden Gewerbe- und Industriebetrieben
gesichert werden. Nicht zuletzt durch die Konzentration von Kohle-Großkraftwerken im Emscher-Lippe-
Raum ist hier die Umweltsituation bereits bis an die Grenzen und z.T. darüber hinaus belastet, so dass
weitere Beeinträchtigungen durch die Ansiedlung von stark emittierenden Betrieben zu vermeiden sind.
Der Standort Datteln/Waltrop ist zudem ungeeignet, weil er die selbst formulierten
Standortanforderungen hinsichtlich einer leistungsfähigen Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz
und eines Anschlusses an den ÖPNV ebenso wenig erfüllt, wie die Forderung nach einem Bahnund/
oder Kanalanschluss.
Weiter ist kritisch anzumerken, dass die landesbedeutsamen Standorte bei der Bedarfsberechnung von
Wirtschaftsflächenbedarfe in der Region bzw. in den Städten des Umlandes gänzlich unberücksichtigt
bleiben.
in Lünen
Zu 2.
Landesentwicklungsplan soll als Instrument zur Sicherung der Ziele aus dem in Erarbeitung befindlichen
Klimaschutzplan weiterentwickelt werden. Dies wird ausdrücklich unterstützt. Der Klimawandel ist längst
Realität und Klimafolgeanpassung ein Gebot der Lage. Vor diesem Hintergrund ist es im Gegensatz zur
Stellungnahme aus der Region bzw. des Kreises zwingend erforderlich den
Umwelt- bzw. Klimaschutzbelange im Rahmen der abwägungsrelevanten Tatbestände einem Vorrang
einzuräumen. Diese ggfls. einseitige Bevorzugung ist sachlich begründet und stellt somit vorsieht und
keinen Abwägungsausfall dar. Wir gehen davon aus, dass das Land zu diesem Punkt eine
rechtssichere Formulierung findet.
Zu 3.
Die Stadt Lünen sieht sich verpflichtet, das Siedlungsflächenwachstum auch auf ihrem Gemeindegebiet
im Sinne des 5-ha Ziels einzudämmen. Im Gegensatz zu dem Positionspapier der Region und des
Kreises halten wir es für erforderlich, dass die Landesplanung die planerische Handlungsfähigkeit der
Kommunen einschränkt.
Wie auch die überdimensionierte Ausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan der Stadt
Lünen belegt, ist die gemeindliche Praxis vielfach von einem verantwortungsvollen Umgang mit der
Ressource Boden noch weit entfernt. z.B. sind zur Vermeidung eines ruinösen Konkurrenzkampfes
zwischen den Kommunen um bauwillige und gutsituierte Bürger eng definierte Vorgaben der
Landesplanung unverzichtbar.
Die Stadt Lünen ist einverstanden auf der Grundlage von Umwelt- und Klimaschutzaspekten
Siedlungsflächen des Flächennutzungsplanes, die bedarfsmäßig nicht zu legitimieren sind, wieder
zurück
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