Sozial unausgewogene Steuererhöhung

Änderungsantrag für die Ratssitzung am 15.12.11 Grundsteuer A             330 auf          350 %-Punkte (Vorschlag Verwaltung 390) Grundsteuer B             520 auf          550 %-Punkte (Vorschlag Verwaltung 580) Gewerbesteuer           470 auf          498 %-Punkte (Vorschlag Verwaltung 490) Die verwaltungsseitig vorgeschlagene Steuererhöhung ist sozial unausgewogen... Wenn alle Steuersätze gleichmäßig um ca. 6 % angehoben würden, käme man annähernd auf die gleiche Gesamtsumme an Steuermehreinnahmen. Die Hauptlast läge allerdings mit ca. 2,4 Mio. Euro. bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen. Eine veränderte Lastenverteilung bei der Besteuerung ist vor dem Hintergrund der sich auseinander­entwickelnden Vermögensverteilung in den letzten Jahren ausdrück­lich erwünscht.

16.12.11 –

Bündnis 90/ Die Grünen beantragen eine Anhebung der Steuerhebesätze wie folgt:


Grundsteuer A             330 auf             350 %-Punkte

Grundsteuer B             520 auf             550 %-Punkte

Gewerbesteuer           470 auf             498 %-Punkte

Begründung:

Die verwaltungsseitig vorgeschlagene Steuererhöhung ist sozial unausgewogen. Die gewinnorientierte Gewerbesteuer für Unternehmen erhöht sich um 4,3 %.  Die Grundsteuern -Substanzsteuern!- sollen hingegen um ein mehrfaches angehoben werden: Die Grundsteuer B erhöht sich um 11,5 %, (Diese wird zu großen Teilen von Mietern aufgebracht). Die Grundsteuer A, diese wird vor allem von Landwirten gezahlt, soll sogar um 18,2% angehoben werden.

Wenn alle Steuersätze gleichmäßig um ca. 6 % angehoben würden, käme man annähernd auf die gleiche Gesamtsumme an Steuermehreinnahmen. Die Hauptlast läge allerdings mit ca. 2,4 Mio. Euro. bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen. Dies halten wir unabhängig von den konkreten Daten zur Haushaltslage für vertretbar. Eine veränderte Lastenverteilung bei der Besteuerung ist vor dem Hintergrund der sich auseinander­entwickelnden Vermögensverteilung in den letzten Jahren ausdrück­lich erwünscht.

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Politik

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