Es liegt nun ein Fachgutachten vor, das die Einzigartigkeit der alten Biotopstrukturen mit seinen zahlreichen geschützten Tier- und Pflanzenarten belegt. Auch gibt es eine neue Rechtsgrundlage, die den Schutz der dort lebenden bedrohten Arten einen höheren Rang einräumt. Es gibt voraussichtlich die Möglichkeit, eine bereits baulich genutzte Fläche in unmittelbarer Nähe (Hallenbad Altlünen) zukünftig für den Wohnungsbau umzunutzen.
Es gibt aber auch eine veränderte Bedarfslage. Entgegen früheren Annahmen verliert Lünen Einwohner. Anstatt Wachstum zu steuern kommt es nun darauf an, Einwohnerrückgänge durch eine ausgewogene Bebauung gleichmäßig im gesamten Stadtgebiet zu verteilen, um bestehende Infrastrukturen auszulasten und zu erhalten bzw. zu verbessern. Neubaugebiete vorrangig im Lüner Norden auszuweisen ist nicht im Sinne einer modernen Stadtentwicklung.
Eckard Kneisel
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