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Presseartikel Westfälische Rundschau 13. 12. 2008
Sozialgericht Dortmund: Die Stadt Lünen hat einer neunköpfigen Familie aus dem Kosovo zu Unrecht Leistungen zum Lebensunterhalt um mehr als 30 Prozent unter das Sozialhilfeniveau gekürzt.
Aufdie Klage der Familie hat das Sozialgericht Dortmund die Stadt Lünen zur Zahlung des ungekürzten Sozialhilferegelsatzes für länger in Deutschland lebende Asylbewerber verurteilt. Die Lüner Behörde unterstellte den im Jahre 2001 nach Deutschland eingereisten Familienmitgliedern nach Ansicht des Gerichts ohne tatsächliche Anhaltspunkte, dass sie hinsichtlich ihrer Identität und ihrer Volkszugehörigkeit getäuscht und sich unzutreffend als Roma ausgegeben hätten. Die Begründung der Behörde: Mutmaßlich nit den Klägern verwandte Asylbewerber hätten sich in einem anderen Verfahren zunächst als Albaner bezeichnet.
Diese Vermutung allein reiche jedoch nicht aus, um Leistungen zu mindern, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die Kläger hätten hinsichtlich ihrer Identität und ihrer Volkszugehörigkeit die zuständige Behörde nicht getäuscht, urteilte das Gericht. Sie stammen nach Überzeugung der Kammer aus dem Kosovo und gehören der dort besonders verfogten Minderheitengruppe der Roma an. Das Gericht stützte sich unter anderem auf eine eingehende Befragung der Kläger mit Hilfe eines Dolmetschers für die Romasprache.
Die Entscheidung der 47. Kammer des Sozialgerichts Dortmund beinhaltet eine deutliche Kritik an der Verwaltungspraxis der Stadt Lünen. Die Behörde habe auch die Aufgabe für die Kläger günstige Beweistatsachen zu ermitteln. Sie dürfe sich nicht darauf beschränken, unter Bezugnahme auf Äußerungen Dritter Zweifel an den Aussagen von Asylbewerbern zu konstruieren, die bei näherer Betrachtung keinen Beweiswert hätten.
(Sozialgericht Dortmund, Az. S 47 AY 276/06)
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