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Einige Einzelheiten wurden auf der Sitzung des SAL-Verwaltungsrates am 25.08.2010 unter TOP A / III.5 vorgestellt: Das Nutzungsentgelt solle pauschal jedes Jahr ca. 580.000 Euro betragen und letztlich auf die Abwassergebührenzahler/innen umgelegt werden.
Begründet wird dies damit, dass ein Abwasserkanal eine Schwächung des Straßenkörpers darstelle, was angeblich zu einem höheren wirtschaftlichen Risiko für die Stadt führe. Darüber hinaus sei ein solches Nutzungsentgelt mit der Konzessionsabgabe vergleichbar, welche die Strom‑ und Gasversorger bereits seit vielen Jahren gemäß Konzessionsabgabenverordnung von 1992 abführen müssen.
Die Fraktion von B’90 / Die Grünen meint: Eine Nutzung, wie sie die Stadt Lünen aufzeichnet, existiert faktisch nicht. Für das geplante Nutzungsentgelt gibt es überhaupt gar keine Rechtsgrundlage. Es handelt sich somit um eine künstlich geschaffene Abgabe, mit der wir alle einen zusätzlichen Beitrag zur Sanierung des Haushalts der Stadt Lünen leisten sollen.
Fakt ist nämlich: Für den Bau von Straßen und Abwasserkanälen gibt es Normen. Und wenn diese Normen eingehalten werden und alle Bauwerke sorgsam gewartet werden, so müsste jede Straße zumindest solange halten, wie der darunter liegende Abwasserkanal.
Falls ein Abwasserkanal repariert werden muss, sind alle anfallenden Kosten – einschließlich der Kosten für die dadurch bedingten Baumaßnahmen am darüber liegenden Straßenkörper – bereits über unsere Abwassergebühren zu finanzieren.
Falls eine Straße repariert oder um- oder ausgebaut werden muss, sind alle anfallenden Kosten bereits über unsere Grundbesitzabgaben zu finanzieren. {Ggf. kann die Stadt Lünen Fördergelder in Anspruch nehmen und/oder gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) von den Anliegern einen Teil der tatsächlich entstandenen Straßenbaukosten zurückfordern.}
Darüber hinaus hinkt der Vergleich Nutzungsentgelt = Konzessionsabgabe gewaltig: Die Vergabe von Konzessionen ist nämlich streng daran gekoppelt, dass überhaupt ein Wettbewerb zwischen mehreren Konzessionsnehmern besteht, wie dies seit der Liberalisierung der Strom‑ und Gasversorgung in Deutschland der Fall ist. Bei der Abwasserbeseitigung in Lünen besteht ein solcher Wettbewerb jedoch nicht, denn bei uns besteht gemäß § 9 der Entwässerungssatzung der Anschluss‑ und Benutzungszwang.
Fazit: Wir halten ein Nutzungsentgelt für Abwasserkanäle, die unter Straßen liegen, für rechtlich unzulässig und unsinnig. Wir appellieren an Politik und Verwaltung, diese Idee fallen zu lassen.
Übrigens: Die Sitzungen des SAL-Verwaltungsrates haben i.d.R. einen öffentlichen Teil A, dem jede/r Bürger/in beiwohnen kann.
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