Beim Oberverwaltungsgericht Münster: Nun werden die Gesetze ausgepresst wie eine alte Zitrone, damit sein kann, was eigentlich nicht sein darf.

Das Fass ist voll und läuft bereits über. Das ist die richterlich festgestellte Umweltsituation in Lünen. Doch kann ein Gericht die industrielle Entwicklung stoppen? Mit dieser Frage sieht sich das Oberverwaltungsgericht konfrontiert. Nun werden die Gesetze ausgepresst wie eine alte Zitrone, damit sein kann, was eigentlich nicht sein darf...

Bürgerbeteiligung gerät zu Farce, wenn nach der öffentlichen Beteiligung ein informeller nichtöffentlicher Aushandlungsraum entsteht, in dem über Jahre Antragsgegenstände und Genehmigungen mehrfach geändert werden. Mittlerweile sind in dem Genehmigungs­verfahren über ein halbes Dutzend Immissionsprognosen plus Untervarianten vorgelegt worden. Dabei kann man alles auf eine einfache Formel reduzieren: Es wird so lange gerechnet, bis das Ergebnis irgendwie passt!

Das Gericht stellt sich selbst in Frage, wenn der Richter, der eigentlich über den Dingen stehen sollte, im Gerichtssaal anfängt Nebenbestimmungen für offenkundig unzulängliche Genehmigungen zu formuliert. So ähnelte der Prozessverlauf eher einer Fortsetzung der Erörterung im Verfahren als einer unabhängigen Beurteilung des Ergebnisses.

Die auch in Lünen praktizierte Politik, Verantwortung an die Genehmigungsbehörden und Gerichte abzugeben, ist gescheitert. Wenn es keine wirksamen Klimaschutzgesetze gibt, bleibt den Gerichten nur die lapidare Feststellung übrig: Klimaschutz ist zwar ein ehrenwertes Motiv, aber rechtlich belanglos. Der Ball liegt nun wieder im Feld der Politik. Sie ist aufgerufen, Entscheidungen zum Wohle der Gesundheit und zum Schutz der Umwelt zu treffen, auch wenn der vermeintliche „Fortschritt“ dadurch ins stocken gerät. Wir leben längst in einer Zeitenwende und Steinkohlengroßkraftwerke in stark belastete Ballungsräumen zu platzieren ist Industriepolitik von Gestern.

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Kraftwerk/Energie

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