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Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten wie Bordelle, Spielhallen, Sexshops...

Die Frage nach besonderen Vergnügungsstätten in Lünen darf nicht länger punktuell bzw. vor dem aktuellen Zeitgeschehen betrachtet werden, sprich „nicht erst löschen, wenn es brennt“! Bündnis 90/ Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass die Stadt Lünen ein Steuerungskonzept „Vergnügungsstätten“ erstellt, das sämtliche Unterarten des Sammelbegriffs „Vergnügungsstätten“ zusammenfasst. Darunter fallen z.B. Spielhallen, Bordelle, Sexshops, Kinos dieser Art, Clubs, Diskotheken etc.

14.05.11 –

Der Arbeitskreis Sicherheit und Ordnung von Bündnis 90! Die Grünen hat sich in seiner Sitzung am gestrigen Montag des Themas „Bordell in der Elsa-Brändström-Straße“ angenommen und nach Recherchearbeit so wie nach Durchsicht des Pressespiegels folgenden Beschluss gefasst:

Die Frage nach besonderen Vergnügungsstätten in Lünen darf nicht länger punktuell bzw. vor dem aktuellen Zeitgeschehen betrachtet werden, sprich „nicht erst löschen, wenn es brennt“!

Bündnis 90/ Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass die Stadt Lünen ein Steuerungskonzept „Vergnügungsstätten“ erstellt, das sämtliche Unterarten des Sammelbegriffs „Vergnügungsstätten“ zusammenfasst. Darunter fallen z.B. Spielhallen, Bordelle, Sexshops, Kinos dieser Art, Clubs, Diskotheken etc.

Diese Vergnügungsstätten können als Katalysator, der den Abwärtstrend einer Region oder eines Stadtteils beschleunigt oder hervorruft, wirken. Zahlreiche Kommunen greifen in dem Zusammenhang auf unzählige traurige Erfahrungen zurück. Deshalb gilt es vorher zu planen.

Da ein pauschaler Ausschluss von Vergnügungsstätten für das gesamte Stadtgebiet planungsrechtlich unzulässig ist, sollten durch ein gesamtstädtisches Konzept Bereiche festgelegt werden, die gegenüber Vergnügungsstätten als empfindlich gelten müssen, und solche Bereiche bereitgestellt werden, in denen Vergnügungsstätten nach wie vor zulässig sind.

Mit einem derartigen Steuerungskonzept sollen allgemeine städtebauliche Zielvorgaben zukünftigen bauleitplanerischen Handelns bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten aufgestellt werden. Dabei ist sowohl den städtebaulichen Belangen und den Regelungen der Baunutzungsverordnung als auch dem Grundsatz der Gewerbefreiheit Rechnung zu tragen – vor allem, in dem die in Rede stehenden Nutzungen gesamtstädtisch betrachtet und gestreut werden.

Im besonderen Fall des geplanten Bordells in Brambauer wird der Arbeitskreis für Sicherheit und Ordnung versuchen, mit Herrn Cieslik Kontakt aufzunehmen, um sich über seine Absichten zu informieren und ein differenziertes Bild zu erhalten.

Außerdem fordern die Grünen in der derzeitigen Situation die Polizeiwache in Brambauer unbedingt zu erhalten. Sollte das Unausweichliche, sprich das Bordell, kommen, reichen keine Streifenfahrzeuge im Stadtteil, denn die Auswirkungen sind bei Weitem nicht abschätzbar!

Ingbert Kersebohm

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