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Inhalt:
1. Vorwort
2. Zielsetzung des Kommunalen Energiemanagements für Lünen
3. Maßnahmen
3.1. Grundvoraussetzungen
3.2. Energieeinsparung
3.3. Steigerung der Energieeffizienz
3.4. Alternative Energien
3.5. Bauleitplanung
3.6. Erdwärmepumpen Geothermie
4. Abschließende Bemerkungen
Lünen, 06. November 2007
Antrag für die Ratssitzung am 06.12.2007
Sehr geehrter Herr Stodollick,
wir bitten den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 06.12.07 zu nehmen.
1. Vorwort
Am 14.06.2007 wurde in der Ratssitzung folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Der Rat beschließt, seine Politik der CO2 Reduzierung weiter fortzusetzen und beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur umweltfreundlichen Energieerzeugung vorzulegen.
Dabei soll insbesondere mit den Stadtwerken Lünen GmbH auch weiterhin eine Energiepolitik betrieben werden, in der Energiesparmaßnahmen und Erzeugung regenerativer Energien einen hohen Stellenwert bekommen. Der Rat fordert darüber hinaus alle Bürgerinnen und Bürger auf, nach Möglichkeit vorhandene Dachflächen mit Sonnenkollektoren auszurüsten und dazu die Energieberatung der Stadtwerke oder die Verbraucherberatung in Anspruch zu nehmen.
Im Grunde genommen fordert der Ratsbeschluss vom 14.06.2007 die Einführung eines "Kommunalen Energiemanagements".
Für Lünen würde das eine Senkung von Energiekosten bedeuten, die zu einer deutlichen Entlastung des städtischen Haushaltes führen würden. Die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen wäre ein ebenso wichtiges Merkmal eines kommunalen Energiemanagements wie die Möglichkeit der Nutzung besonders zinsgünstiger Kredite so wie öffentliche Fördergelder.
Die städtischen Institutionen Lünens müssen sich durch die Realisierung eines kommunalen Energiemanagements in eine Vorreiterposition für eine gelungene Energiewende für ihre Bürger begeben.
2. Zielsetzung des Kommunalen Energiemanagements für Lünen
Konsequentes Energiemanagement in Lünen gelingt nur, wenn sich der Rat, die Verwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt Lünen ein klares Energiemanagementziel setzen. Unsere Zielvorgabe lautet:
Antrag
"Der Rat der Stadt Lünen, die Verwaltung der Stadt Lünen und die Stadtwerke Lünen GmbH setzen sich zum Ziel, den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen in den nächsten 5 Jahren um 30% zu verringern.
Der Rat der Stadt Lünen nutzt alle kommunalen Handlungsmöglichkeiten - insbesondere Einflussnahme auf alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, Aufstellung / Änderungen von Bauleitplänen, Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen -, um den Energiebedarf von Lünen zu senken sowie um Projekte zur rationellen Energieumwandlung und umweltschonenden Energieerzeugung in Lünen voranzutreiben."
Im Rahmen dessen müssen der Rat, die Verwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt Lünen die Bürgerinnen und Bürger aktiv und dauerhaft beteiligen und sich einem permanenten Energiespar-Benchmarking unterwerfen.
Die Vorschläge der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN orientieren sich an dieser Zielsetzung und beinhalten folgende
3. Maßnahmen
3.1. Grundvoraussetzungen
3.1.01. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung, eine Stabsabteilung "Energiemanagement" (kommunale Energiebeauftragte), die unmittelbar dem Bürgermeister berichtet, einzurichten. Die Stabsabteilung "Energiemanagement" hat die Aufgabe, für alle Bereiche Lünens, auf die der Rat der Stadt Lünen Einfluss nehmen kann, den Energie-Istzustand festzustellen, permanent technische Fortschritte und/oder neue Erkenntnisse im Bereich "kommunales Energiemanagement" zu verfolgen, ein permanentes Energiespar-Benchmarking durchzuführen, daraus Möglichkeiten zur Energieeinsparung für Lünen aufzuzeigen, Zeitpläne zur Umsetzung aufzustellen, die Aktivitäten der bei der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften installierten Arbeitsgruppe zu koordinieren usw.
3.1.02. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung bzw. die zu schaffende Stabsabteilung "Energiemanagement" und nimmt Einfluss auf alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, sich einem permanenten Energiespar-Benchmarking zu unterwerfen. Insbesondere überprüft die Verwaltung bzw. die zu schaffende Stabsabteilung "Energiemanagement", welche Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Lünen durchführbar sind. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bericht bis zur Ratssitzung im ersten Quartal 2008 vorzulegen.
3.1.03. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung, ein Energiemanagement-Handbuch für alle Bereiche Lünens, auf die der Rat der Stadt Lünen Einfluss nehmen kann, zu erstellen.
3.1.04. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung, einen CO2-Emissionsbericht für Lünen zu erarbeiten. Die Verwaltung soll darauf aufbauend dem Rat jährlich eine CO2-Bilanz vorlegen, aus der hervorgeht, in welchem Umfang eine Reduzierung klimaschädlicher Emissionen in Lünen geschehen ist.
3.1.05. Der Rat der Stadt Lünen fördert die aktive Beteiligung der Bürgerschaft am Energiemanagement. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden ermuntert und ausdrücklich eingeladen, in der bei der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften installierten Arbeitsgruppe aktiv mitzuarbeiten.
3.2. Energieeinsparung
3.2.01. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung bzw. die zu schaffende Stabsabteilung "Energiemanagement", einen Energieeffizienzbericht über die städtischen Gebäude vorzulegen.
Dieser stellt dar, wie gut die Gebäude abgedämmt sind und wo Verbesserungspotentiale bestehen.
3.2.02. Die Verwaltung stellt dar, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeinsparung möglich sind und ob Finanzierungen von Maßnahmen durch das Bundesprogramm zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude bezuschusst werden können.
3.2.03. Die Verwaltung stellt dar, wo Sanierungsmaßnahmen mittelfristig betriebswirtschaftlich vorteilhaft umgesetzt werden können und daher nach dem neuen kommunalen Finanzmanagement wegen ihrer Wirtschaftlichkeit (geringerer Energieverbrauch) durch die Aufnahme von Krediten (aus dem KfW-Kommunalkreditprogramm) finanzierbar sind.
3.2.04. Die Stadt Lünen vereinbart in den Kaufverträgen für kommunale Grundstücke durch Private einen erhöhten Wärmeschutz und eine emissionsarme Wärmeversorgung als Anforderung an die Neubauten.
3.2.05. Der Rat der Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die Verwaltung und alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, dahingehend, dass in allen kommunalen Gebäuden thermische Solaranlagen mit Heizungsunterstützung installiert werden. Dazu werden bei Alt- und Neubauten alle Fördermöglichkeiten genutzt sowie die Finanzierung mittels Contracting gefördert.
3.2.06. Der Rat der Stadt Lünen nimmt auf alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, Einfluss mit dem Ziel, die Tarifstrukturen der Unternehmen zu reformieren nach dem Motto: "Energie und Wassersparen sowie Abfallvermeidung müssen sich für die Bürger lohnen."
3.2.07. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung und nimmt Einfluss auf alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, dahingehend, dass in allen kommunalen Einrichtungen Energiesparlampen verwendet werden, soweit dies nach Art der konkreten Beleuchtung möglich ist.
3.2.08. Die Verwaltung und alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, nutzen Schaltleisten, um den nicht notwendigen Standby-Betrieb von Geräten weitestgehend auszuschließen. Die Leisten sind zudem bedienerfreundlich anzubringen.
3.2.09. Bei der Einrichtung von PC-Räumen in allen kommunalen Gebäuden werden, soweit nicht vorhanden, zentrale "Aus"-Taster installiert, um nach Dienstschluss alle nicht unbedingt benötigten PCs vom Netz zu nehmen, um Standby-Verluste zu vermeiden. Zumindest in Schulen sollen Server zumindest in den Schulferien abgeschaltet werden.
3.2.10. In allen kommunalen Gebäuden - insbesondere solchen mit Publikumsverkehr - werden Warmwasser-Zirkulationen abgeschaltet. Warmwasserbereiter und Durchlauferhitzer sollen nur noch dort installiert sein, wo es unbedingt nötig ist; alle anderen werden vollständig abgebaut.
3.2.11. Die Stadt Lünen informiert die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vereine, welche Möglichkeiten zum Klimaschutz (v.a. zur Energieeinsparung und zur Verkehrsvermeidung) bestehen. Hierzu wird das Informationsangebot der kommunalen Internetseiten erweitert. Zu konkreten Themen werden Referenten aus anderen Kommunen eingeladen, die Klimaschutzprojekte anderer Kommunen und Vereine vorstellen. Die Verwaltung informiert auch über das Projekt "Pendlernetz" des Landes NRW.
3.2.12. Der Rat der Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die Verwaltung und alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, dahingehend, dass bei wiederkehrenden Kostenbescheiden der Verwaltung und der Unternehmen an Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich Informationen zu möglichen Energie- und damit verbundenen Kosteneinsparungen beigelegt werden. Informiert werden soll auch über die Möglichkeiten zur Energieberatung.
3.2.13. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, den kommunalen Fuhrpark umweltfreundlicher zu gestalten. Sie prüft hierbei ob Carsharing möglich ist. Sie legt dar, ob und in welchem Umfang Neuanschaffungen / Neuleasing in den nächsten Jahren voraussichtlich stattfinden und wie hierbei durch Auswahl emissionsarmer und verbrauchsarmer Fahrzeuge Beiträge zum Klimaschutz erfolgen können.
3.2.14. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der Beschaffungsverwaltung soweit möglich, Produkte aus recyceltem Material und schadstoffreduzierter Produktion einzukaufen. Bei Elektrogeräten werden nur noch Geräte der Energieeffizienzklasse A+(+) erworben.
3.2.15. Die Stadt Lünen berät ansiedlungswillige Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch auf das Mindestmaß zu senken und erneuerbare Energien zu nutzen, ggf. durch Hinzuziehung sachkundiger Dritter (Energieagentur NRW, Energieberatung etc.).
3.2.16. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung, die von der EnergieAgentur NRW angebotene sog. "E-fit" Woche zu nutzen. Im Zuge dieser Maßnahme werden in jedem Fachbereich und/oder Gebäude Energiebeauftragte benannt, die Ansprechpartner für Kollegen sind und die Umsetzung der erarbeiteten Einsparmaßnahmen (Benutzung von schaltbaren Steckerleisten, Tipps zur richtigen Belüftung, …) begleiten.
3.2.17. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wo und zu welchen Zeiten Straßenbeleuchtungsanlagen sowie an welchen Kreuzungen zu welchen Zeiten Lichtzeichenanlagen ausgeschaltet werden können.
3.2.18. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wo und zu welchen Zeiten Straßenbeleuchtungsanlagen bei Bedarf auf Anforderung eingeschaltet werden können.
3.3. Steigerung der Energieeffizienz
Steigerung der Energieeffizienz bedeutet nicht: Verzichten, sondern vielmehr, die verfügbare Energie bewusster und intelligenter zu nutzen sowie weniger Energie pro Energiedienstleistung einzusetzen - und das in jeder Beziehung: In der Gewinnung und Umwandlung, beim Transport und in der Anwendung von Energie. Deswegen schließen wir uns der alten Forderung der Naturschutzverbände an: Strom und Heizwärme sollen vorrangig aus Erneuerbaren Energieträgern erzeugt werden. In den Fällen, wo fossile Energieträger eingesetzt werden müssen, fördert die Stadt Lünen möglichst dezentralisierte Lösungen.
3.3.01. Die Stadt Lünen fördert insbesondere Blockheizkraftwerke (BHKW) und Mini-BHKWs; s. Beispiel "Virtuelles Kraftwerk" der SWB Stadtwerke Bonn GmbH. Der Rat der Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die Stadtwerke Lünen GmbH dahingehend, dass diese, ähnlich wie die Stadtwerke Bonn, ein Projekt "Virtuelles Kraftwerk" auflegt.
3.3.02. Der Rat der Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die Stadtwerke Lünen GmbH dahingehend, dass diese, ähnlich wie die Stadtwerke Bonn, Testhaushalte sucht, bei denen Mini-BHKWs installiert und finanziert werden. Über diese Testhaushalte wird in den örtlichen Medien regelmäßig berichtet.
3.3.03. Alternativ soll die Finanzierung von BHKWs und Mini-BHKWs im Contracting gefördert werden.
3.3.04. Die Stadt Lünen bietet Anreize und technische Beratung für BHKWs und Mini-BHKWs.
3.3.05. Der Rat der Stadt Lünen nimmt auf die Stadtwerke Lünen GmbH Einfluss mit dem Ziel, die Tarifstrukturen so zu reformieren, dass Privatpersonen und Firmen durch eine faire Stromabnahmevergütung zur Installierung von Mini-BHKWs motiviert werden. Stehen Heizungsmodernisierungen an öffentlichen Gebäuden an, sollen nur noch solche Anlagen installiert werden.
Wir legen Wert auf die Feststellung, dass BHKWs und Mini-BHKWs nicht den Vorzug vor Erneuerbaren Energieträgern erhalten sollen und nicht in Konkurrenz mit klimaneutralen Lösungen (insb. Pkt. 3.2.05. und 3.2.06.) treten.
3.4. Alternative Energien
Sonnenenergie ist unerschöpflich und steht frei von fossiler Energie zur Verfügung. Die Nutzung von Sonnenenergie ist folglich in viel geringerem Ausmaß Preisspekulationen unterworfen als Kohle, Öl und Gas. Alternative Energien, insbesondere Photovoltaik und Windenergie, haben z.T. noch Forschungsbedarf, bieten aber gerade mittelständischen Unternehmen große Marktchancen und können Kommunen völlig unabhängig von den großen Energiekonzernen machen. Wir sehen Lünen in Bezug auf Alternative Energien als absolute Diaspora und schlagen deswegen vor:
3.4.01. Die Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die örtliche Sparkasse und führt Gespräche mit anderen Geldinstituten in Lünen, um eine Bürgeraktie und/oder einen Bürgerfonds für erneuerbare Energien und Energiesparmaßnahmen aufzulegen. Dieser Bürgerfonds kann für erneuerbare Energien und Energiesparmaßnahmen benutzt werden, die keinerlei andere Förderungen in Form von zinsgünstigen Krediten (der KFW) erhalten, weil sie die Vorgaben nicht erfüllen.
3.4.02. Der Rat der Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die Verwaltung und alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, dahingehend, dass auf allen kommunalen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden. Dazu werden bei Alt- und Neubauten alle Fördermöglichkeiten genutzt sowie die Finanzierung mittels Contracting (ähnlich der DEW21), Bürgerfonds u.a. gefördert.
3.4.03. Wenn in nächster Zeit die ersten Brennstoffzellen-Heizungen auf den Markt kommen, sind Versuchsanlagen in Lünen zu installieren. Der Rat der Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die Stadtwerke Lünen GmbH dahingehend, dass ein Anreizprogramm aufgelegt wird, mit dem Testhaushalte zur Installation von Brennstoffzellen-Heizungen motiviert werden.
3.4.04. Bau von und Beteiligungen an Windparks: Windkraftanlagen können sowohl von der Stadtwerke Lünen GmbH allein, als auch als auch unter Bürgerbeteiligung (z.B. durch Anteilscheine, Solarfonds, Nutzgemeinschaften oder ähnliches) finanziert werden. Wir erinnern gern daran: Lünen hätte die einmalige Chance für einen solchen Windpark gehabt, nämlich im Stummhafen.
3.4.05. Im Übrigen regen wir an, eine Potentialstudie zu erneuerbaren Energien anzufertigen, um herauszufinden, wo die Stadt Lünen erneuerbare Energien wirtschaftlich einsetzen könnte; Beispiel Lauf a.d. Pregnitz. (Ansprechpartner Herr Stadtrat Frank Ittner www.lauf.de; oder Energie Agentur NRW www.ea-nrw.de; oder Unterhaching-Geothermieprojekt www.geothermie-unterhaching.de).
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