Der Name der Stadt Lünen wird von heute an in der Rechtsgeschichte des Naturschutzrechts in Deutschland einen dauerhaften Platz einnehmen.
Die Bundesrepublik stellt sich immer noch allzu gerne als Musterknabe hin, wenn es um den Umweltschutz in Europa geht. Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht des deutschen Gesetzesgebers der offensichtlich im vorauseilenden Gehorsam gegenüber den massiven industriellen Lobbyinteressen versucht hatte, die europäischen Vorgaben zum Klagerecht der Umweltverbände zu beschneiden. Hiermit ist nun Schluss.
Von heute an müssen alle umweltschädlichen Großvorhaben mit einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung rechnen. Dieser Prozedur hätte in der Vergangenheit das Lüner Kohlekraftwerk vor dem Oberverwaltungsgericht Münster nicht standgehalten. Ob die zwischenzeitlich vorgenommen Nachbesserungen ausreichen, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedenfalls, dass nun Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Natur, des Wassers oder der Luftreinhaltung von den Umweltverbänden vor Gericht geltend gemacht werden können. Egal wie die Klage um das Lüner Kohlekraftwerk ausgehen wird, dieser Erfolg ist den Umweltschützern in Lünen und in ganz Deutschland nicht mehr zu nehmen.
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Kreistagsfraktion
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