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Stellungnahme BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Lünen
Das ist wirklich eine gute Nachricht, die auch breite positive Auswirkungen bei uns in Lünen zeigen sollte. Neue Anwendungshinweise in dem Erlass des Innenministeriums des Landes NRW vom 18. Oktober 07 ermöglichen nun auch der Ausländerbehörde in Lünen Spielräume und Ermessensentscheidungen bei der Bewilligung von Aufenthaltserlaubnissen bei langjährig geduldeten Flüchtlingen, im Sinne von Humanität und städtischem Haushalt auszuschöpfen. Bürgermeister Stodollik wies diese Möglichkeit bisher weit von sich. Zitat des Innenministers (Seite 2 Anwendungshinweise zu §§104a und 104b AufenthG):… Diese ergehen vor dem Hintergrund, den gesetzlichen Spielraum auszufüllen und zu einer Praxis der Titelerteilung beizutragen, die dem Anliegen des Gesetzgebers …, in weitem Umfang Rechnung trägt. Der Gedanke der Meistbegünstigung ist dabei Leitfaden. In Einzelfällen lenke ich das den Ausländerbehörden zustehende Ermessen in diesem Sinne."
Dieser Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sollte es tatsächlich gelingen den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, bedeutet es für Flüchtlinge die sehnlich erwartete Chance der persönlichen Zukunftsplanung - und - raus aus dem Wohnheim mit 6 qm Wohnfläche pro Person, Gemeinschaftsküche, Gemeinschaftssanitäranlagen… Für die Stadt Lünen bedeutet es eine enorme Kostenersparnis. Jeder kann es sich ausrechnen: Unterhaltszahlungen und Bereitstellung von Wohnheimen fallen weg, ebenfalls können Entlastungen in der Ausländerbehörde erwartet werden.
Bisher nimmt Lünen leider von 18 zuständigen Ausländerbehörden im Bezirk Arnsberg bei der prozentualen Anzahl der Bewilligungen den 17. Platz ein. In Dortmund erhielten bis Ende September von 425 Antragstellern 201 Personen eine Aufenthaltserlaubnis, das sind 47%. In Hamm waren es ebenfalls 47%, in Soest 29% und in der Stadt Witten erhielten von 152 Flüchtlingen 109 (72%) eine Aufenthaltserlaubnis. In Lünen lagen 337 Anträge vor und 31 Flüchtlinge (gerade einmal 9%) bekamen bis Ende September eine Aufenthaltsgenehmigung nach der sog. Altfallregelung.
Der 15.000 EURO-Topf als städtisches Darlehen zur Passbeschaffung ist ein "begrüßenswerter Weg" den Antragstellern zu helfen die notwendigen Formalitäten zu erfüllen. Gemeinsam mit einer wohlgesinnten Umsetzung des §104a und der angekündigten erneuten Überprüfung der 261 Restanträge (WR 23.11.07) unter Ausschöpfung des Ermessensspielraumes, sollte nun auch die Ausländerbehörde in Lünen bald von ähnlichen prozentualen Anteilen bei der Umsetzung des Bleiberechts berichten können wie Dortmund und Hamm.
Erika Roß, Fraktionssprecherin
Kirsten Jeck, sB (Ausschuss Bürgerservice und Soziales)
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