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Grünes Energiemanagement für Lünen. Zielsetzung des Kommunalen Energiemanagements für Lünen.

Konsequentes Energiemanagement in Lünen gelingt nur, wenn sich der Rat, die Verwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt Lünen ein klares Energiemanagementziel setzen...

Inhalt:

1. Vorwort

2. Zielsetzung des Kommunalen Energiemanagements für Lünen

3. Maßnahmen
3.1. Grundvoraussetzungen
3.2. Energieeinsparung
3.3. Steigerung der Energieeffizienz
3.4. Alternative Energien
3.5. Bauleitplanung
3.6. Erdwärmepumpen Geothermie

4. Abschließende Bemerkungen



Lünen, 06. November 2007

Antrag für die Ratssitzung am 06.12.2007

Sehr geehrter Herr Stodollick,

wir bitten den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 06.12.07 zu nehmen.


1. Vorwort

Am 14.06.2007 wurde in der Ratssitzung folgender Beschluss einstimmig gefasst:

Der Rat beschließt, seine Politik der CO2 Reduzierung weiter fortzusetzen und beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur umweltfreundlichen Energieerzeugung vorzulegen.

Dabei soll insbesondere mit den Stadtwerken Lünen GmbH auch weiterhin eine Energiepolitik betrieben werden, in der Energiesparmaßnahmen und Erzeugung regenerativer Energien einen hohen Stellenwert bekommen. Der Rat fordert darüber hinaus alle Bürgerinnen und Bürger auf, nach Möglichkeit vorhandene Dachflächen mit Sonnenkollektoren auszurüsten und dazu die Energieberatung der Stadtwerke oder die Verbraucherberatung in Anspruch zu nehmen.

Im Grunde genommen fordert der Ratsbeschluss vom 14.06.2007 die Einführung eines "Kommunalen Energiemanagements".

Für Lünen würde das eine Senkung von Energiekosten bedeuten, die zu einer deutlichen Entlastung des städtischen Haushaltes führen würden. Die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen wäre ein ebenso wichtiges Merkmal eines kommunalen Energiemanagements wie die Möglichkeit der Nutzung besonders zinsgünstiger Kredite so wie öffentliche Fördergelder.

Die städtischen Institutionen Lünens müssen sich durch die Realisierung eines kommunalen Energiemanagements in eine Vorreiterposition für eine gelungene Energiewende für ihre Bürger begeben.


2. Zielsetzung des Kommunalen Energiemanagements für Lünen


Konsequentes Energiemanagement in Lünen gelingt nur, wenn sich der Rat, die Verwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt Lünen ein klares Energiemanagementziel setzen. Unsere Zielvorgabe lautet:


Antrag


"Der Rat der Stadt Lünen, die Verwaltung der Stadt Lünen und die Stadtwerke Lünen GmbH setzen sich zum Ziel, den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen in den nächsten 5 Jahren um 30% zu verringern.
Der Rat der Stadt Lünen nutzt alle kommunalen Handlungsmöglichkeiten - insbesondere Einflussnahme auf alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, Aufstellung / Änderungen von Bauleitplänen, Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen -, um den Energiebedarf von Lünen zu senken sowie um Projekte zur rationellen Energieumwandlung und umweltschonenden Energieerzeugung in Lünen voranzutreiben."

Im Rahmen dessen müssen der Rat, die Verwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt Lünen die Bürgerinnen und Bürger aktiv und dauerhaft beteiligen und sich einem permanenten Energiespar-Benchmarking unterwerfen.

Die Vorschläge der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN orientieren sich an dieser Zielsetzung und beinhalten folgende


3. Maßnahmen

3.1. Grundvoraussetzungen

3.1.01. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung, eine Stabsabteilung "Energiemanagement" (kommunale Energiebeauftragte), die unmittelbar dem Bürgermeister berichtet, einzurichten. Die Stabsabteilung "Energiemanagement" hat die Aufgabe, für alle Bereiche Lünens, auf die der Rat der Stadt Lünen Einfluss nehmen kann, den Energie-Istzustand festzustellen, permanent technische Fortschritte und/oder neue Erkenntnisse im Bereich "kommunales Energiemanagement" zu verfolgen, ein permanentes Energiespar-Benchmarking durchzuführen, daraus Möglichkeiten zur Energieeinsparung für Lünen aufzuzeigen, Zeitpläne zur Umsetzung aufzustellen, die Aktivitäten der bei der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften installierten Arbeitsgruppe zu koordinieren usw.

3.1.02. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung bzw. die zu schaffende Stabsabteilung "Energiemanagement" und nimmt Einfluss auf alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, sich einem permanenten Energiespar-Benchmarking zu unterwerfen. Insbesondere überprüft die Verwaltung bzw. die zu schaffende Stabsabteilung "Energiemanagement", welche Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Lünen durchführbar sind. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bericht bis zur Ratssitzung im ersten Quartal 2008 vorzulegen.

3.1.03. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung, ein Energiemanagement-Handbuch für alle Bereiche Lünens, auf die der Rat der Stadt Lünen Einfluss nehmen kann, zu erstellen.

3.1.04. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung, einen CO2-Emissionsbericht für Lünen zu erarbeiten. Die Verwaltung soll darauf aufbauend dem Rat jährlich eine CO2-Bilanz vorlegen, aus der hervorgeht, in welchem Umfang eine Reduzierung klimaschädlicher Emissionen in Lünen geschehen ist.

3.1.05. Der Rat der Stadt Lünen fördert die aktive Beteiligung der Bürgerschaft am Energiemanagement. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden ermuntert und ausdrücklich eingeladen, in der bei der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften installierten Arbeitsgruppe aktiv mitzuarbeiten.


3.2. Energieeinsparung

3.2.01. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung bzw. die zu schaffende Stabsabteilung "Energiemanagement", einen Energieeffizienzbericht über die städtischen Gebäude vorzulegen.
Dieser stellt dar, wie gut die Gebäude abgedämmt sind und wo Verbesserungspotentiale bestehen.

3.2.02. Die Verwaltung stellt dar, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeinsparung möglich sind und ob Finanzierungen von Maßnahmen durch das Bundesprogramm zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude bezuschusst werden können.

3.2.03. Die Verwaltung stellt dar, wo Sanierungsmaßnahmen mittelfristig betriebswirtschaftlich vorteilhaft umgesetzt werden können und daher nach dem neuen kommunalen Finanzmanagement wegen ihrer Wirtschaftlichkeit (geringerer Energieverbrauch) durch die Aufnahme von Krediten (aus dem KfW-Kommunalkreditprogramm) finanzierbar sind.

3.2.04. Die Stadt Lünen vereinbart in den Kaufverträgen für kommunale Grundstücke durch Private einen erhöhten Wärmeschutz und eine emissionsarme Wärmeversorgung als Anforderung an die Neubauten.

3.2.05. Der Rat der Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die Verwaltung und alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, dahingehend, dass in allen kommunalen Gebäuden thermische Solaranlagen mit Heizungsunterstützung installiert werden. Dazu werden bei Alt- und Neubauten alle Fördermöglichkeiten genutzt sowie die Finanzierung mittels Contracting gefördert.

3.2.06. Der Rat der Stadt Lünen nimmt auf alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, Einfluss mit dem Ziel, die Tarifstrukturen der Unternehmen zu reformieren nach dem Motto: "Energie und Wassersparen sowie Abfallvermeidung müssen sich für die Bürger lohnen."

3.2.07. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung und nimmt Einfluss auf alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, dahingehend, dass in allen kommunalen Einrichtungen Energiesparlampen verwendet werden, soweit dies nach Art der konkreten Beleuchtung möglich ist.

3.2.08. Die Verwaltung und alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, nutzen Schaltleisten, um den nicht notwendigen Standby-Betrieb von Geräten weitestgehend auszuschließen. Die Leisten sind zudem bedienerfreundlich anzubringen.

3.2.09. Bei der Einrichtung von PC-Räumen in allen kommunalen Gebäuden werden, soweit nicht vorhanden, zentrale "Aus"-Taster installiert, um nach Dienstschluss alle nicht unbedingt benötigten PCs vom Netz zu nehmen, um Standby-Verluste zu vermeiden. Zumindest in Schulen sollen Server zumindest in den Schulferien abgeschaltet werden.

3.2.10. In allen kommunalen Gebäuden - insbesondere solchen mit Publikumsverkehr - werden Warmwasser-Zirkulationen abgeschaltet. Warmwasserbereiter und Durchlauferhitzer sollen nur noch dort installiert sein, wo es unbedingt nötig ist; alle anderen werden vollständig abgebaut.

3.2.11. Die Stadt Lünen informiert die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vereine, welche Möglichkeiten zum Klimaschutz (v.a. zur Energieeinsparung und zur Verkehrsvermeidung) bestehen. Hierzu wird das Informationsangebot der kommunalen Internetseiten erweitert. Zu konkreten Themen werden Referenten aus anderen Kommunen eingeladen, die Klimaschutzprojekte anderer Kommunen und Vereine vorstellen. Die Verwaltung informiert auch über das Projekt "Pendlernetz" des Landes NRW.

3.2.12. Der Rat der Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die Verwaltung und alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, dahingehend, dass bei wiederkehrenden Kostenbescheiden der Verwaltung und der Unternehmen an Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich Informationen zu möglichen Energie- und damit verbundenen Kosteneinsparungen beigelegt werden. Informiert werden soll auch über die Möglichkeiten zur Energieberatung.

3.2.13. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, den kommunalen Fuhrpark umweltfreundlicher zu gestalten. Sie prüft hierbei ob Carsharing möglich ist. Sie legt dar, ob und in welchem Umfang Neuanschaffungen / Neuleasing in den nächsten Jahren voraussichtlich stattfinden und wie hierbei durch Auswahl emissionsarmer und verbrauchsarmer Fahrzeuge Beiträge zum Klimaschutz erfolgen können.

3.2.14. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der Beschaffungsverwaltung soweit möglich, Produkte aus recyceltem Material und schadstoffreduzierter Produktion einzukaufen. Bei Elektrogeräten werden nur noch Geräte der Energieeffizienzklasse A+(+) erworben.

3.2.15. Die Stadt Lünen berät ansiedlungswillige Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch auf das Mindestmaß zu senken und erneuerbare Energien zu nutzen, ggf. durch Hinzuziehung sachkundiger Dritter (Energieagentur NRW, Energieberatung etc.).

3.2.16. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung, die von der EnergieAgentur NRW angebotene sog. "E-fit" Woche zu nutzen. Im Zuge dieser Maßnahme werden in jedem Fachbereich und/oder Gebäude Energiebeauftragte benannt, die Ansprechpartner für Kollegen sind und die Umsetzung der erarbeiteten Einsparmaßnahmen (Benutzung von schaltbaren Steckerleisten, Tipps zur richtigen Belüftung, …) begleiten.

3.2.17. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wo und zu welchen Zeiten Straßenbeleuchtungsanlagen sowie an welchen Kreuzungen zu welchen Zeiten Lichtzeichenanlagen ausgeschaltet werden können.

3.2.18. Der Rat der Stadt Lünen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wo und zu welchen Zeiten Straßenbeleuchtungsanlagen bei Bedarf auf Anforderung eingeschaltet werden können.


3.3. Steigerung der Energieeffizienz

Steigerung der Energieeffizienz bedeutet nicht: Verzichten, sondern vielmehr, die verfügbare Energie bewusster und intelligenter zu nutzen sowie weniger Energie pro Energiedienstleistung einzusetzen - und das in jeder Beziehung: In der Gewinnung und Umwandlung, beim Transport und in der Anwendung von Energie. Deswegen schließen wir uns der alten Forderung der Naturschutzverbände an: Strom und Heizwärme sollen vorrangig aus Erneuerbaren Energieträgern erzeugt werden. In den Fällen, wo fossile Energieträger eingesetzt werden müssen, fördert die Stadt Lünen möglichst dezentralisierte Lösungen.

3.3.01. Die Stadt Lünen fördert insbesondere Blockheizkraftwerke (BHKW) und Mini-BHKWs; s. Beispiel "Virtuelles Kraftwerk" der SWB Stadtwerke Bonn GmbH. Der Rat der Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die Stadtwerke Lünen GmbH dahingehend, dass diese, ähnlich wie die Stadtwerke Bonn, ein Projekt "Virtuelles Kraftwerk" auflegt.

3.3.02. Der Rat der Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die Stadtwerke Lünen GmbH dahingehend, dass diese, ähnlich wie die Stadtwerke Bonn, Testhaushalte sucht, bei denen Mini-BHKWs installiert und finanziert werden. Über diese Testhaushalte wird in den örtlichen Medien regelmäßig berichtet.

3.3.03. Alternativ soll die Finanzierung von BHKWs und Mini-BHKWs im Contracting gefördert werden.

3.3.04. Die Stadt Lünen bietet Anreize und technische Beratung für BHKWs und Mini-BHKWs.

3.3.05. Der Rat der Stadt Lünen nimmt auf die Stadtwerke Lünen GmbH Einfluss mit dem Ziel, die Tarifstrukturen so zu reformieren, dass Privatpersonen und Firmen durch eine faire Stromabnahmevergütung zur Installierung von Mini-BHKWs motiviert werden. Stehen Heizungsmodernisierungen an öffentlichen Gebäuden an, sollen nur noch solche Anlagen installiert werden.
Wir legen Wert auf die Feststellung, dass BHKWs und Mini-BHKWs nicht den Vorzug vor Erneuerbaren Energieträgern erhalten sollen und nicht in Konkurrenz mit klimaneutralen Lösungen (insb. Pkt. 3.2.05. und 3.2.06.) treten.


3.4. Alternative Energien

Sonnenenergie ist unerschöpflich und steht frei von fossiler Energie zur Verfügung. Die Nutzung von Sonnenenergie ist folglich in viel geringerem Ausmaß Preisspekulationen unterworfen als Kohle, Öl und Gas. Alternative Energien, insbesondere Photovoltaik und Windenergie, haben z.T. noch Forschungsbedarf, bieten aber gerade mittelständischen Unternehmen große Marktchancen und können Kommunen völlig unabhängig von den großen Energiekonzernen machen. Wir sehen Lünen in Bezug auf Alternative Energien als absolute Diaspora und schlagen deswegen vor:

3.4.01. Die Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die örtliche Sparkasse und führt Gespräche mit anderen Geldinstituten in Lünen, um eine Bürgeraktie und/oder einen Bürgerfonds für erneuerbare Energien und Energiesparmaßnahmen aufzulegen. Dieser Bürgerfonds kann für erneuerbare Energien und Energiesparmaßnahmen benutzt werden, die keinerlei andere Förderungen in Form von zinsgünstigen Krediten (der KFW) erhalten, weil sie die Vorgaben nicht erfüllen.

3.4.02. Der Rat der Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die Verwaltung und alle Unternehmen, an denen die Stadt Lünen beteiligt ist, dahingehend, dass auf allen kommunalen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden. Dazu werden bei Alt- und Neubauten alle Fördermöglichkeiten genutzt sowie die Finanzierung mittels Contracting (ähnlich der DEW21), Bürgerfonds u.a. gefördert.

3.4.03. Wenn in nächster Zeit die ersten Brennstoffzellen-Heizungen auf den Markt kommen, sind Versuchsanlagen in Lünen zu installieren. Der Rat der Stadt Lünen nimmt Einfluss auf die Stadtwerke Lünen GmbH dahingehend, dass ein Anreizprogramm aufgelegt wird, mit dem Testhaushalte zur Installation von Brennstoffzellen-Heizungen motiviert werden.

3.4.04. Bau von und Beteiligungen an Windparks: Windkraftanlagen können sowohl von der Stadtwerke Lünen GmbH allein, als auch als auch unter Bürgerbeteiligung (z.B. durch Anteilscheine, Solarfonds, Nutzgemeinschaften oder ähnliches) finanziert werden. Wir erinnern gern daran: Lünen hätte die einmalige Chance für einen solchen Windpark gehabt, nämlich im Stummhafen.

3.4.05. Im Übrigen regen wir an, eine Potentialstudie zu erneuerbaren Energien anzufertigen, um herauszufinden, wo die Stadt Lünen erneuerbare Energien wirtschaftlich einsetzen könnte; Beispiel Lauf a.d. Pregnitz. (Ansprechpartner Herr Stadtrat Frank Ittner www.lauf.de; oder Energie Agentur NRW www.ea-nrw.de; oder Unterhaching-Geothermieprojekt www.geothermie-unterhaching.de).




3.5. Bauleitplanung

Schon das bestehende Bauplanungsrecht bietet konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Energieeinsparung. Für uns ist aber auch wichtig, dass die Möglichkeit, neu zu planende Wohnbau und Gewerbegebiete vollständig mit alternativen Energien und Blockheizkraftwerken zu versorgen, bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung berücksichtigt und in den Bebauungsplänen konsequent umgesetzt wird. Deswegen schlagen wir vor:

3.5.01. Im Rahmen der gemäß § 4c BauGB durchzuführenden Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) der Bauleitplanung skizziert die Verwaltung auch durch Verwendung von moderner Technik eingesparte CO2-Emissionen gegenüber alten Technikstandards.

3.5.02. Im Rahmen der gemäß § 2a BauGB zu erstellenden Umweltberichte sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung vorzugsweise durch erneuerbare Energien (falls das nicht möglich sein sollte, durch Energieträger mit niedrigen CO2-Emissionen, insb. Blockheizkraftwerken) untersucht und bewertet werden.

3.5.03. Die Bauleitplanung soll künftig stets Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB enthalten. Die Verwaltung macht hierzu bei jedem Entwurf eines Planes Vorschläge für Festsetzungen, die die Installation von Solaranlagen oder von anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (etwa in Kombination mit Geothermie) verlangen.

3.5.04. Die Verwaltung achtet bei der Erstellung von Bauleitplänen stets darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe von Gebäuden "solartauglich" sind. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sollen stets Ausführungen über die Solartauglichkeit der Festsetzungen erfolgen.

3.5.04. Die Nutzung der Dächer der öffentlichen Gebäude für Solarthermie und Photovoltaik wird dadurch verbessert, dass die Verwaltung eine öffentlich einsehbare Liste über alle Dächer der städtischen Gebäude, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen, erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Der Rat der Stadt Lünen begrüßt und fördert die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Dächern durch die Stadt Lünen sowie im Wege des Contractings mit Dritten.

3.5.06. Die Verwaltung wird beauftragt, Energieleitlinien zu erarbeiten, die als Grundregeln bei der Planung kommunaler Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im Sinne der rationellen Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind Aussagen zu Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heizungstechnik, Regenerativen Energien, Raumluft-Technik, Regelungstechnik, Wassereinsparung, Elektrotechnik, Fahrzeugen und Straßenbeleuchtung zu treffen. Die Energieleitlinien sind von Vertragspartnern bei Baumaßnahmen zu beachten.


3.6. Erdwärmepumpen (Geothermie)

Erdwärmepumpen sind aus unserer Sicht sehr kritisch zu betrachten: Wärmepumpen brauchen Strom. Da die Wärme hauptsächlich tagsüber benötigt wird, muss für die Gewinnung von Erdwärme Tagstrom eingesetzt werden. Wir wollen aber immer mehr von konventionell erzeugtem Strom weg.
Darüber hinaus kann eine Wärmepumpe mit halbwegs vernünftiger Effizienz nur Temperaturen bis 35°C erzeugen. Für Fußboden- und/oder Wandheizungen würde das reichen. Für das Brauchwasser müsste nachgeheizt werden.
Zzt. sind Wärmepumpen überhaupt noch nicht wirtschaftlich darstellbar: Z.B. kommt die Klimaschutz- und Energieagentur (KEA) in Karlsruhe in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass "die konventionelle dezentrale Wärmebereitstellung" - also durch Öl- und Gasheizungen - "auch bei heutigen Energiepreisen noch deutlich kostengünstiger" sei als die elektrische Wärmepumpe.
Bei der Stromerzeugung in Großkraftwerken wird bis zu zwei Drittel der eingesetzten Energie als Verlustwärme abgegeben. Das muss bei der CO2 Bilanz der Wärmepumpe mit angerechnet werden. So kommt die KEA zu dem Schluss, dass eine Wärmepumpe erheblich mehr CO2 Emissionen verursacht als eine herkömmliche moderne Öl- oder Gasheizung.
In der Schweiz, in Österreich oder in Norwegen wird der elektrische Strom hauptsächlich durch erneuerbare Energien erzeugt. Wasser- und Windkraft sind hier die Hauptlieferanten.
In Lünen könnte die Geothermie dann klimaneutral genutzt werden, wenn die Wärmepumpen durch Wasser , Wind und Sonnenenergie (Photovoltaik) gespeist werden.


4. Abschließende Bemerkungen

Diese Agenda muss ständig aktualisiert werden, um durch technische Fortschritte und/oder neue Erkenntnisse immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Das bedeutet in der Konsequenz: Eine vorübergehende "Energiespar-Arbeitsgruppe", die Aufgaben lediglich abarbeitet und sich danach auflöst, ist nicht geeignet, die unter 2. gesetzten Ziele zu erreichen. Die Stabsabteilung "Energiemanagement" muss ein permanentes und festes Instrument des kommunalen Managements der Stadt Lünen sein.

Dass ein intelligentes kommunales Energiemanagement nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leistet, sondern für Lünen bereits mittelfristig wirtschaftliche Vorteile bringen kann, zeigen die Beispiele zahlreicher Städte, die kommunales Energiemanagement bereits eingeführt haben. Die Summe der Maßnahmen des Energiemanagements haben in fast allen Fällen nicht nur zu einer massiven Reduzierung des Stromverbrauches geführt, sondern die Investitionskosten für die Umsetzung intelligenter Projekte werden durch die erzielten Kosteneinsparungen für Energie um ein Vielfaches amortisiert (s. Beispiel Stuttgart).

Weil von einem intelligenten kommunalen Energiemanagement hauptsächlich mittelständische Unternehmen der Branchen Heizung, Sanitär und Elektroinstallation profitieren, sehen wir mittel- bis langfristig erhebliche positive Impulse für den regionalen Arbeitsmarkt - viel mehr jedenfalls als bei einer einseitigen Ausrichtung auf Industrie und Kraftwerke.

Das Thema ist keineswegs neu - auch in Lünen nicht:
Lünen hat sich seit Jahren zur "lokalen Agenda 21" verpflichtet, deren Ziel es ist, die Lebens- und Wirtschaftsweise der menschlichen Spezies auch in Lünen zukunftsfähig zu gestalten.
Leider scheint die lokale Agenda 21 bei vielen politischen Entscheidungsträgern in Lünen in Vergessenheit geraten zu sein.

Erika Roß

Fraktionssprecherin
Parteisprecherin

Kategorie

Kraftwerk/Energie

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