Begründung
Die Stadtwerke Lünen beabsichtigen, ein Maissilagelager für die bestehende Biogasanlage auf der Grundlage einer beantragten Baugenehmigung zu errichten. Das Grundstück liegt im Außenbereich und zwischen einer Wohnsiedlung und einem Naturschutzgebiet. Das Baugenehmigungsverfahren ist ein verwaltungsrechtliches Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei ist die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens weniger umfangreich, als beispielsweise bei Bauleitplanverfahren oder bei Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Die Anwohner der Geist sind heute bereits durch die Güterverkehrsstrecke und benachbarte Industrieanlagen betroffen. Ob oder wieweit man ihnen zusätzliche Belastungen zumuten kann, ist nicht nur eine rechtliche Fragestellung, sondern auch politisch zu bewerten. Daher bietet es sich an, im Falle einer Baugenehmigung, unabhängig von der rechtlichen Situation, auf der Grundlage der Gutachterergebnisse über das weitere Vorgehen politisch zu entscheiden und hierbei auch Alternativen (z.B. anderer Standort, Verzicht auf eine zentrale Lagerung im Stadtgebiet) mit abzuwägen.
Dringlichkeit
Dem Haupt- und Finanzausschuss am 21.06.2012 lag ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vor. Dieser wurde aus formalen Gründen inhaltlich nicht beraten, sondern an die Fachverwaltung weitergeleitet. Die Verwaltung wies erläuternd darauf hin, dass eine Baugenehmigung zu erteilen ist, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Eine politische Beschlussfassung über einen Bauantrag ist unzulässig.
Der Vorschlag aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den hier vorliegenden Antrag an den Rat weiterzuleiten, um der Intention aus der Bürgerschaft zu entsprechen, wurde nicht aufgegriffen. Der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bleibt nunmehr nur die Möglichkeit, den Antrag auf diesem Wege einzubringen.
Auf die Nachfrage, wann mit einer Entscheidung zum Bauantrag zu rechnen ist, konnte die Fachverwaltung keine konkrete Auskunft geben. Vor diesem Hintergrund ist nicht sichergestellt, dass eine abschließende Investitionsentscheidung auf der Grundlage einer möglichen Baugenehmigung erst nach der nächsten fristgerecht zu erreichenden Ratssitzung nach der Sommerpause fällt. Sollte der Rat sich nachträglich gegen den möglichen Bau des Maissilagelagers aussprechen, wäre die Rückabwicklung mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Dadurch sehen wir eine Dringlichkeit als gegeben an.
Wir bitten Sie, den Antrag auf die Tagesordnung des Rates am 05.07.2012 zu setzen.
Eckhard Kneisel
Von Franziska Brantner und Sven Giegold
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