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Beteiligung der Stadtwerke Lünen GmbH an der neu zu gründenden Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG

Nach der Veröffentlichung über die Presse stellen wir unseren Antrag aus dem nicht-öffentlichen Teil im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat nunmehr auf unsere Homepage. Änderungsantrag zur Haupt- und Finanzausschuss und Ratssitzung am 05.07.2012 Antrag: Unter dem dritten Spiegel­punkt ist die „Anlage 4 Gesell­schafts­vertrag der Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG“ auf­zu­führen. Die unter dem dritten Spiegel­punkt verwendete Bezeich­nung „Verträge“ ist durch die Bezeich­nung „Vertrags­entwürfe“ zu ersetzen. Die unter dem vierten Spiegel­punkt auf­geführte Ermächtigung des Geschäfts­führers der Stadtwerke Lünen GmbH wird neu gefasst, wie folgt: „ermächtigt den Geschäfts­führer der Stadtwerke Lünen GmbH, die Ver­hand­lungen auf der ...

... Grund­lage der in den Anlagen 1 bis 4 beigefüg­ten Vertrags­entwürfe zum Abschluss zu führen und nach Abschluss der Ver­hand­lungen die in den Anlagen 1 bis 4 genannten Verträge zu unter­zeichnen. Sollte sich während der Ver­hand­lungen abzeichnen, dass sich erhebliche Änderungen gegen­über den in den Anlagen 1 bis 4 beigefüg­ten Vertrags­entwürfen ergeben, so sind dem Rat der Stadt Lünen die geänder­ten Vertrags­entwürfe erneut zur Entscheidung vorzulegen.

  1. Es ist ein siebter Spiegel­punkt einzufügen, der lautet:
    „beauftragt die Gremien­vertretungen der Stadtwerke Lünen GmbH, darauf hinzuwirken, dass die Neben­bedingungen der Über­nahme des RWE-Strom­leitungs­netzes, insb. der Investi­tions­bedarf und der Sanierungs­bedarf, ermittelt und dem Rat der Stadt Lünen unverzüglich zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Begründung:

Wir begrüßen, dass die bisher größten­teils von den großen Ener­gie­ver­sorgern oligopolistisch betriebe­nen Energie­ver­sorgungs­netze im Zuge der „Rekommu­na­li­sie­rung“ nach und nach auf lokale und regionale Stadt­werke oder Stadt­werke­verbünde über­gehen sollen. Das ist eine lang­jährige Forderung von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN auf allen politischen Ebenen. Insofern stehen wir der Beteiligung der Stadtwerke Lünen GmbH an der neu zu gründenden Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG positiv gegen­über.
Gleich­wohl weist die zur Entscheidung anstehende VL‑86/2012 aus unserer Sicht einige Mängel auf, die uns veranlasst haben, die o.g. Änderungs­anträge zu stellen. Wir begründen dies, wie folgt:

 

Zu 1.:
Aus den der Vorlage beigefügten Verträgen ergibt sich, dass der Gesell­schafts­vertrag der Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG der Unter­zeich­nung durch den Geschäfts­führer der Stadtwerke Lünen GmbH und der Genehmigung durch die Gremien­vertretungen der Stadtwerke Lünen GmbH bedarf. Folglich ist der Gesell­schafts­vertrag der Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG als Anlage 4 auf­zu­führen.

 

Zu 2.:
Die unter dem dritten Spiel­punkt verwendete Bezeich­nung „Verträge“ ist sach­lich falsch. Es handelt sich nicht um Verträge, sondern um Vertrags­entwürfe. Folglich ist die Bezeich­nung „Verträge“ durch die Bezeich­nung „Vertrags­entwürfe“ zu ersetzen.

 

Zu 3.:
Die in der VL‑86/2012 gewählte Ermächti­gungs­formulierung ist miss­verständlich: Es wird nicht deutlich, ob nach Abschluss der Ver­hand­lungen lediglich genau diese in den Anlagen 1 bis 4 genannten Verträge unter­zeichnet werden sollen. Auch kann wahrschein­lich niemand zum gegen­wärtigen Zeitpunkt abschätzen, ob neben dem Strom­netz­kauf­vertrag noch weitere Verträge erforder­lich sind, oder ob die laufenden Vertrags­verhand­lungen evtl. zu erheblich anderen Ergebnissen führen könnten, als in den vorgelegten vier Vertrags­ent­würfen ent­halten sind.
Die in der VL‑86/2012 gewählte Ermächti­gungs­formulierung, gemäß der der Geschäfts­führer der Stadtwerke Lünen GmbH ermächtigt werden soll, die Ver­hand­lungen auf der Grund­lage der in den Anlagen 1 bis 4 beigefüg­ten Vertrags­entwürfe zum Abschluss zu führen und nach Abschluss der Ver­hand­lungen die erforder­lichen Verträge zu unter­zeichnen, kommt im Grunde einer General­voll­macht gleich, die wir nicht bereit sind, ihm zu erteilen.
Wir sind der Über­zeugung, dass der Rat der Stadt Lünen die Kontrolle über die Entwick­lung des Vertrags­werks zur Beteiligung der Stadtwerke Lünen GmbH an der neu zu gründenden Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG in seiner Hand behalten soll.

Zu 4.:
Wir haben in der nicht öffent­lichen Informations­veranstaltung am 28.06.2012 vernommen, dass die Über­nahme des RWE-Strom­leitungs­netzes auf dem Gebiet der Stadt Waltrop nicht nur Chancen eröffnet, sondern auch Risiken birgt. Ein Risiko ist sicherlich der Kaufpreis des REW-Strom­leitungs­netzes auf dem Gebiet der Stadt Waltrop. Ein gegen­wärtig völlig unkalku­lier­bares Risiko ist, wie Herr Dr,. Grunenberg in seinem Vortrag am 28.06.2012 selbst ein­geräumt hat, der technische Zustand des RWE-Strom­leitungs­netzes. Herr Dr. Grunenberg hat selbst von „Investi­tions­stau“ gesprochen. Darüber hinaus ist der Sanierungs­bedarf des Strom­netzes noch gar nicht hinreichend exakt ermittelt worden.
Wir sind der Über­zeugung, dass der Rat der Stadt Lünen die Kontrolle über die Entwick­lung des Vertrags­werks zur Über­nahme des RWE-Strom­netzes durch die Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG in seiner Hand behalten soll.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Erika Roß und Eckhard Kneisel

Kategorie

Politik

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