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... Grundlage der in den Anlagen 1 bis 4 beigefügten Vertragsentwürfe zum Abschluss zu führen und nach Abschluss der Verhandlungen die in den Anlagen 1 bis 4 genannten Verträge zu unterzeichnen. Sollte sich während der Verhandlungen abzeichnen, dass sich erhebliche Änderungen gegenüber den in den Anlagen 1 bis 4 beigefügten Vertragsentwürfen ergeben, so sind dem Rat der Stadt Lünen die geänderten Vertragsentwürfe erneut zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Wir begrüßen, dass die bisher größtenteils von den großen Energieversorgern oligopolistisch betriebenen Energieversorgungsnetze im Zuge der „Rekommunalisierung“ nach und nach auf lokale und regionale Stadtwerke oder Stadtwerkeverbünde übergehen sollen. Das ist eine langjährige Forderung von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN auf allen politischen Ebenen. Insofern stehen wir der Beteiligung der Stadtwerke Lünen GmbH an der neu zu gründenden Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG positiv gegenüber.
Gleichwohl weist die zur Entscheidung anstehende VL‑86/2012 aus unserer Sicht einige Mängel auf, die uns veranlasst haben, die o.g. Änderungsanträge zu stellen. Wir begründen dies, wie folgt:
Zu 1.:
Aus den der Vorlage beigefügten Verträgen ergibt sich, dass der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG der Unterzeichnung durch den Geschäftsführer der Stadtwerke Lünen GmbH und der Genehmigung durch die Gremienvertretungen der Stadtwerke Lünen GmbH bedarf. Folglich ist der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG als Anlage 4 aufzuführen.
Zu 2.:
Die unter dem dritten Spielpunkt verwendete Bezeichnung „Verträge“ ist sachlich falsch. Es handelt sich nicht um Verträge, sondern um Vertragsentwürfe. Folglich ist die Bezeichnung „Verträge“ durch die Bezeichnung „Vertragsentwürfe“ zu ersetzen.
Zu 3.:
Die in der VL‑86/2012 gewählte Ermächtigungsformulierung ist missverständlich: Es wird nicht deutlich, ob nach Abschluss der Verhandlungen lediglich genau diese in den Anlagen 1 bis 4 genannten Verträge unterzeichnet werden sollen. Auch kann wahrscheinlich niemand zum gegenwärtigen Zeitpunkt abschätzen, ob neben dem Stromnetzkaufvertrag noch weitere Verträge erforderlich sind, oder ob die laufenden Vertragsverhandlungen evtl. zu erheblich anderen Ergebnissen führen könnten, als in den vorgelegten vier Vertragsentwürfen enthalten sind.
Die in der VL‑86/2012 gewählte Ermächtigungsformulierung, gemäß der der Geschäftsführer der Stadtwerke Lünen GmbH ermächtigt werden soll, die Verhandlungen auf der Grundlage der in den Anlagen 1 bis 4 beigefügten Vertragsentwürfe zum Abschluss zu führen und nach Abschluss der Verhandlungen die erforderlichen Verträge zu unterzeichnen, kommt im Grunde einer Generalvollmacht gleich, die wir nicht bereit sind, ihm zu erteilen.
Wir sind der Überzeugung, dass der Rat der Stadt Lünen die Kontrolle über die Entwicklung des Vertragswerks zur Beteiligung der Stadtwerke Lünen GmbH an der neu zu gründenden Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG in seiner Hand behalten soll.
Zu 4.:
Wir haben in der nicht öffentlichen Informationsveranstaltung am 28.06.2012 vernommen, dass die Übernahme des RWE-Stromleitungsnetzes auf dem Gebiet der Stadt Waltrop nicht nur Chancen eröffnet, sondern auch Risiken birgt. Ein Risiko ist sicherlich der Kaufpreis des REW-Stromleitungsnetzes auf dem Gebiet der Stadt Waltrop. Ein gegenwärtig völlig unkalkulierbares Risiko ist, wie Herr Dr,. Grunenberg in seinem Vortrag am 28.06.2012 selbst eingeräumt hat, der technische Zustand des RWE-Stromleitungsnetzes. Herr Dr. Grunenberg hat selbst von „Investitionsstau“ gesprochen. Darüber hinaus ist der Sanierungsbedarf des Stromnetzes noch gar nicht hinreichend exakt ermittelt worden.
Wir sind der Überzeugung, dass der Rat der Stadt Lünen die Kontrolle über die Entwicklung des Vertragswerks zur Übernahme des RWE-Stromnetzes durch die Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG in seiner Hand behalten soll.
Mit freundlichen Grüßen,
Erika Roß und Eckhard Kneisel
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