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Änderungsantrag Neubau Kita Mitte

Beschlussvorschlag: Am Standort Schorlemmerskamp wird eine Tageseinrichtung für drei Gruppen gebaut. Zur Bedarfsabdeckung wird eine weitere Tageseinrichtung mit 3 oder 4 Gruppen im Quartier Geist errichtet. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür kurzfristig einen Beschlussvorschlag (Standort, Trägerschaft, Finanzierung, etc.) zu erstellen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, ebenfalls einen Beschlussvorschlag für den Bau einer bedarfsgerechten zusätzlichen Tageseinrichtung im Ortsteil Brambauer zu erstellen. Die hierfür notwendigen Finanzmittel sind im Nachtragshaushalt bzw. in der Finanz­planung einzustellen.

15.03.12 –

Begründung:

Um den gesetzlichen Anforderungen für die Betreuung von Kindern im Alter unter und über drei Jahren gerecht zu werden, ist eine zusätzliche Kraftanstrengung erforderlich.

Die bislang beschlossenen Ausbaukonzepte und -planungen reichen nicht aus, um den ermittelten quantitativen Bedarf an Betreuungseinrichtungen vollständig abzudecken. So würde trotz des von der Verwaltung geplanten 5-gruppigen Neubaus mit 28 zusätzlichen Plätzen für Kinder unter drei Jahren im Bereich Mitte weiterhin ein Defizit von 24 Plätzen bestehen! 

Zu 1. Der Bau einer 3- statt 5-gruppigen Tageseinrichtung am Schorlemmers Kamp trägt den Bedenken aus der Anwohnerschaft weitgehend Rechnung (weniger Verkehr, kleinere Außenspielflächen). Darüber hinaus ist eine eingeschossige Bauweise obligatorisch. Die Größe der Einrichtung entspräche exakt der Durchschnittsgröße aller Lüner Einrichtungen. Ein unwirtschaftlicher Betrieb ist daher nicht anzunehmen, erst recht nicht, wenn eine Verbundlösung mit einer weiteren Einrichtung umgesetzt wird. Der geplante inhaltliche Anspruch eines Nachbarschaftskindergartens ist umso glaubwürdiger, je eher die Größe der Einrichtung auf den Bedarf des konkreten Wohnumfeldes abgestimmt ist.

Zu 2. Insbesondere im Bereich der Geist zeichnen sich in Stadtmitte bereits heute größere Ver­sorgungs­lücken ab. Die Geist ist stadtweit das Quartier mit der geringsten Ver­sorgungs­quote. Der bestehende Rechtsanspruch für Kinder über 3 Jahren kann schon jetzt nur durch ein Ausweichen in benachbarte Ortsteile erfüllt werden (hier brauchen kurze Beine lange Wege). Ein zusätzlicher Bau einer 3- oder 4-gruppigen Einrichtung ist für die Abdeckung der Versorgungsquoten U3 und Ü3 notwendig.

Zu 3. Ebenso ist Brambauer ein Stadtteil mit großen Versorgungslücken. Die aktuellen Zahlen der Verwaltung legen offen, dass selbst nach Realisierung aller bislang umgesetzten und noch geplanten Ausbau- und Umwandlungsmaßnahmen noch 3 bis 4 Gruppen im Stadtteil fehlen würden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Erika Roß

Kategorie

Jugend/Familie

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