Staatsanwaltschaft stellt Verfahren mangels Tatverdachts ein

Auf Anfrage des OV Bündnis 90/ DIE GRÜNEN teilt die Staatsanwaltschaft Dortmund  mit, dass sie das Verfahren im Zusammenhang mit der Überschreitung von Schwermetallen in Lüner Blattgemüse eingestellt hat. Im Juni baten Bündnis 90/Die Grünen die Staatsanwaltschaft zu ermitteln, ob strafrechtliche Belange betroffen sind. Der ermittelnde Oberstaatsanwalt stützt seine Entscheidung offensichtlich ausschließlich auf Aussagen der Bezirksregierung Arnsberg. Diese tritt jedoch als Kronzeuge in eigener Sache auf.

Ihr Verhalten als Aufsichtsbehörde wäre vielmehr mit zu überprüfen gewesen. Die Bezirksregierung behauptet, keine Verletzung verwaltungsrechtlicher Vorschriften zu erkennen. Zur Erinnerung, es handelt sich um dieselbe Behörde unter deren Aufsicht sich der größte Umweltskandal der letzten zehn Jahre in Deutschland (Envio Dortmund) ereignete.

Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls die Verursacherfrage in ihre nicht Ermittlungen nicht mit einbezogen. Immer noch ist ungeklärt, woher die hohen Bleibelastungen kommen. Solange die Quelle nicht bekannt ist, können auch keine Maßnahmen ergriffen werden, die Belastungen zu reduzieren.

Es bleibt die bittere Erkenntnis dass Lüner Bevölkerung  auf unbestimmte Zeit mit der Bleibelastung wird leben müssen. Dies unter den Augen unsere rechtsstaatlichen Behörden, die bei der Klärung der Ursachen und Verantwortlichkeiten wenig hilfreich sind. Bündnis 90/ DIE GRÜNEN erwägen weitere rechtliche Schritte.

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