Treffer Nr. 1: Nun ist es richterlich erwiesen. Die Kraftwerksgenehmigung enthält gravierende Defizite. Umweltbelange sind nicht ausreichend geprüft und auch die Feinstaubproblematik im Umfeld des Kraftwerksstandortes ist unvollständig aufgearbeitet worden. Das Gericht machte deutlich, dass es sich hierbei nicht um kleinere unbedeutende Mängel handelt, sondern um entscheidungsrelevante Tatbestände. Wenn eine Verträglichkeitsprüfung für FFH-Gebiete einen Schaden für gefährdete Pflanzenarten durch Stickstoff aus Kraftwerken nur annähernd nachweist wird das den Schluss zulassen, dass die Gesundheit von Menschen ebenfalls gefährdet ist.
Treffer Nr. 2: Das Gericht legt dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob die deutschen Beschränkungen des Klagerechts der Umweltverbände in Gegensatz stehen zu den europäischen Bestimmungen und dem darin enthaltenen hohen Stellenwert des Umweltschutzes. Bündnis 90/Die Grünen sehen in dem richterlichen Entscheid auch, dass die Rolle der Naturschutzverbände in Genehmigungs- und Klageverfahren zukünftig deutlich gestärkt wird.
Abpfiff: Solange ungeklärt ist, ob die Kraftwerksplaner von Trianel auf die sensiblen Naturräume an der Lippe hinreichend Rücksicht nehmen oder alles unternommen wird, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, dürfen keine weiteren Fakten geschaffen werden. Bündnis 90/Die Grünen fordern einen sofortigen Baustopp.
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