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Schilda in Lünen? Verwaltungs­vorstand möchte Nutzungs­entgelt für Abwasser­kanäle erheben

Bekanntlich liegt ein großer Teil der öffentlichen Abwasser­kanäle in/unter unseren Straßen. Es gibt Über­legungen, ob das Verlegen und Belassen von Abwasser­kanälen im Straßen­körper eine Nutzung darstelle, die die Erhebung eines Ent­geltes rechtfertigen könne, welches vom Stadtbetrieb Abwas­ser­beseiti­gung Lünen AöR (SAL) an die Stadt Lünen zu zahlen sei...Die Fraktion von B’90 / Die Grünen meint: Eine Nutzung, wie sie die Stadt Lünen auf­zeich­net, existiert faktisch nicht. Für das geplante Nutzungs­entgelt gibt es über­haupt gar keine Rechts­grund­lage. Es handelt sich somit um eine künstlich geschaffene Abgabe, mit der wir alle einen zusätzlichen Beitrag zur Sanie­rung des Haus­halts der Stadt Lünen leisten sollen.

10.09.10 –

Einige Einzelheiten wurden auf der Sitzung des SAL-Verwaltungs­rates am 25.08.2010 unter TOP A / III.5 vor­ge­stellt: Das Nutzungs­entgelt solle pauschal jedes Jahr ca. 580.000 Euro betragen und letztlich auf die Abwasser­gebühren­zahler/innen umgelegt werden.

Begründet wird dies damit, dass ein Abwasser­kanal eine Schwächung des Straßen­kör­pers darstelle, was angeblich zu einem höheren wirtschaftlichen Risiko für die Stadt führe. Darüber hinaus sei ein solches Nutzungs­entgelt mit der Kon­zessions­abgabe ver­gleich­bar, welche die Strom‑ und Gasversorger bereits seit vielen Jahren gemäß Kon­zessions­abgaben­ver­ordnung von 1992 abführen müssen.

Die Fraktion von B’90 / Die Grünen meint: Eine Nutzung, wie sie die Stadt Lünen auf­zeich­net, existiert faktisch nicht. Für das geplante Nutzungs­entgelt gibt es über­haupt gar keine Rechts­grund­lage. Es handelt sich somit um eine künstlich geschaffene Abgabe, mit der wir alle einen zusätzlichen Beitrag zur Sanie­rung des Haus­halts der Stadt Lünen leisten sollen.

Fakt ist nämlich: Für den Bau von Straßen und Abwasser­kanälen gibt es Normen. Und wenn diese Normen eingehalten werden und alle Bauwerke sorgsam gewartet werden, so müsste jede Straße zumindest solange halten, wie der darunter liegende Abwasser­kanal.
Falls ein Abwasser­kanal repariert werden muss, sind alle anfallenden Kosten – ein­schließ­lich der Kosten für die dadurch bedingten Bau­maß­nahmen am darüber liegenden Straßen­körper – bereits über unsere Abwasser­gebühren zu finanzieren.
Falls eine Straße repariert oder um- oder ausgebaut werden muss, sind alle anfallen­den Kosten bereits über unsere Grund­besitz­abgaben zu finanzieren. {Ggf. kann die Stadt Lünen Förder­gelder in Anspruch nehmen und/oder gemäß Kommunal­abgaben­gesetz (KAG) von den Anliegern einen Teil der tatsächlich entstandenen Straßen­bau­kosten zurück­fordern.}

Darüber hinaus hinkt der Vergleich Nutzungs­entgelt = Kon­zessions­abgabe gewaltig: Die Vergabe von Kon­zessio­nen ist nämlich streng daran gekoppelt, dass überhaupt ein Wett­bewerb zwischen mehreren Kon­zessions­nehmern besteht, wie dies seit der Libera­li­sie­rung der Strom‑ und Gas­versorgung in Deutschland der Fall ist. Bei der Abwas­ser­beseiti­gung in Lünen besteht ein solcher Wett­bewerb jedoch nicht, denn bei uns besteht gemäß § 9 der Ent­wässe­rungs­satzung der Anschluss‑ und Benutzungs­zwang.

Fazit: Wir halten ein Nutzungs­entgelt für Abwasser­kanäle, die unter Straßen liegen, für rechtlich unzulässig und unsinnig. Wir appellieren an Politik und Verwaltung, diese Idee fallen zu lassen.

Übrigens: Die Sitzungen des SAL-Verwaltungs­rates haben i.d.R. einen öffentlichen Teil A, dem jede/r Bürger/in beiwohnen kann.

Thomas Matthée

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