Glosse

Im Rechtsstreit der Stadt Bergkamen mit der WestLB stellte das Landgericht Dortmund nun fest, dass die sogenannten Zins-Swap-Geschäften als "Wettgeschäfte" zu bezeichnen sind. Siehe auch focus online:http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/streit-um-zinswetten-westlb-droht-niederlage_aid_775018.html Glosse:Ein Büro, in dem Wettgeschäfte abgeschlossen werden, ist ein Wettbüro. Obwohl dem Bürgermeister und seinem Kämmerer längst der Spaß vergangen ist, fällt das Rathaus nun unter die Vergnügungsstättenverordnung.

06.07.12 –

Diese hatte der Rat vor kurzem beschlossen, um den Wildwuchs von Wettbuden im
Stadtgebiet zu stoppen. Dass nun ausgerechnet die Kämmerei zu den ersten
Läden zählt, die das Ordnungsamt aushebt, war nach Aussage des
Bürgermeisters so nicht vorherzusehen. Bislang war es mit Hilfe von Teilen
der Presse steht gelungen, die Bürgerschaft über den wahren Charakter der
Ativitäten zu täuschen und einzelne Ratsvertreter, die Aufklärung
verlangten, persönlich zu diskreditieren. Auf die Frage, wie es nun
weitergeht stellte der Bürgermeister klar: Wir haben einen Ratsauftrag,
der von einer großen Mehrheit getragen wird. Wir machen weiter! Ich werde
nun Teile der Verwaltung auslagern -das funktioniert immer- und sei es
nach Irland. Der Geschäftspartner unseres Vertrauens hat uns schon
Räumlichkeiten angeboten, die er dort derzeit nicht braucht.


Eckhard Kneisel


Focus online Freitag, 29.06.2012, 16:26


Streit um Zinswetten
WestLB droht Niederlage

Im Streit um hoch riskante Zinswetten muss sich die WestLB beziehungsweise
ihre Rechtsnachfolgerin möglicherweise auf Schadensersatzzahlungen von
nordrhein-westfälischen Kommunen einstellen.

Das hat das Dortmunder Landgericht am Freitag signalisiert. Im konkreten
Fall wird die WestLB von Bergkamen im Kreis Unna verklagt. Die Stadt hat
sogenannte Zins-Swap-Geschäfte abgeschlossen, um die Zinslast für Kredite
zu mindern. Dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht. Inzwischen belaufen
sich die Forderungen der WestLB auf rund 2,4 Millionen Euro. Nach
vorläufiger Einschätzung des Gerichts hat die Bank die Stadt jedoch nicht
ausreichend über die Risiken beraten.

Nach Ansicht der 6. Zivilkammer können die Swap-Geschäfte als
„Wettgeschäfte“ bezeichnet werden, deren Gewinn-Chancen die WestLB von
Beginn an hätte offenlegen müssen. Schließlich sei unter anderem auf die
Wechselkurs-Entwicklung des Schweizer Franken abgestellt worden. Außerdem
hätte ein Großteil der Zinsgeschäfte gar nicht abgeschlossen werden
dürfen, da sie keinen konkreten Darlehen der Kommune zugeordnet werden
könnten. Mit einem Urteil ist frühestens im Herbst zu rechnen.

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