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Bildung und Besetzung eines Beirates für Flüchtlingsfragen

Grundsätzlich befürworten der Integrationsrat, alle im Rat vertretenen Parteien und die mit Flüchtlingsfragen betrauten Organisationen die Bildung eines Beirates für Flüchtlingsfragen. Dennoch kann die späte Einbringung und die Beschlussfassung  im Text nicht ohne Kritik und ohne Berücksichtigung der Kriterien im Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen erfolgen... ...So sollte nach Möglichkeit ein Antrags- und Rederecht des Beirates zu Flüchtlingsfragen im Ausschuss für Bürgerservice und Soziales aufgenommen werden (Beispiel: Integrationsrat/Rat). Die operative Geschäftsführung des Beirates sollte von der Verwaltung übernommen werden. Die Sitzungen des Beirates sollten grundsätzlich öffentlich sein, es sei denn einzelne Tagesordnungspunkte erfordern eine Nichtöffentlichkeit. Von öffentlichem Interesse sind vor allen Fragen/rechtliche Bewertungen und Umsetzungen von Asylrecht und Flüchtlingsfragen im Allgemeinen ohne personenbezogene Daten. Einzelschicksale und Handlungsspielräume zu Abschiebungsgründen können in einem nichtöffentlichen Teil behandelt werden... - unseren Änderungsantrag für die Ratssitzung am 14. April 2011 finden Sie im Anschluss

26.04.11 –

Bekanntlich hatte die SPD im Kommunalwahlkampf damit geworben, einen Beirat für Flüchtlingsfragen ins Leben zu rufen. Vorausgegangen war, dass der bestehende Arbeitskreis Flüchtlinge die Zusammenarbeit mit der Verwaltung/Ausländerbehörde aufgekündigt hatte.  Nach der Kommunalwahl haben SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben,  einen Beirat für Flüchtlingsfragen mit dem Zweck der Verbesserung der Lebensverhältnisse von Flüchtlingen in Lünen und der Vermittlung von Interessenskonflikten zwischen Flüchtlingen und Behörden, politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit zu gründen. Nun endlich nach 1 2/2 Jahren lag dem Rat der Stadt Lünen zu seiner Sitzung am 23.02.2011 eine Beschlussfassung zur Verabschiedung vor. Rechtzeitig vor Auslaufen des Wintererlasses am 31.03.2011 der Bundesregierung, der aufschiebende Wirkung bis zu diesem Zeitpunkt der Abschiebung von Flüchtlingen in den Kosovo hatte, sollte der Beirat seine Arbeit aufnehmen. Leider erfolgte die Antragstellung verspätet und der Rat der Stadt kann erst in seiner Sitzung am 14.04.2011 entscheiden.

Grundsätzlich befürworten der Integrationsrat, alle im Rat vertretenen Parteien und die mit Flüchtlingsfragen betrauten Organisationen die Bildung eines Beirates für Flüchtlingsfragen. Dennoch kann die späte Einbringung und die Beschlussfassung  im Text nicht ohne Kritik und ohne Berücksichtigung der Kriterien im Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen erfolgen. In der Diskussion im Integrationsrat, mit den OppositionsparteienOppositionsparten und innerhalb der Gesamtfraktion der Grünen ist deutlich geworden, dass ohne die Antragsänderungen zum Beschlusstext  der zu verabschiedenden Geschäftsordnung ein demokratisches Arbeiten in dem Beirat nur unter unnötig erschwerten Bedingungen möglich ist.

Zum einen haben sich die dem Rat angeschlossenen Beiräte ihre Geschäftsordnung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Verwaltung selbst erarbeitet und durch den Rat als Gremium verabschieden lassen. Hier allerdings wird eine starre Vorgabe bereits im Beschlusstext durch die Koalition von SPD und CDU vorgegeben, die ein demokratisches Handeln im Beirat  erheblich einschränkt. Zum anderen sollten Fehler, die in der Vergangenheit in der Zusammenarbeit mit dem bestehenden Arbeitskreis Flüchtlinge aufgetreten waren, in der Zukunft vermieden werden. So sollte nach Möglichkeit ein Antrags- und Rederecht des Beirates zu Flüchtlingsfragen im Ausschuss für Bürgerservice und Soziales aufgenommen werden (Beispiel: Integrationsrat/Rat). Die operative Geschäftsführung des Beirates sollte von der Verwaltung übernommen werden. Die Sitzungen des Beirates sollten grundsätzlich öffentlich sein, es sei denn einzelne Tagesordnungspunkte erfordern eine Nichtöffentlichkeit. Von öffentlichem Interesse sind vor allen Fragen/rechtliche Bewertungen und Umsetzungen von Asylrecht und Flüchtlingsfragen im Allgemeinen ohne personenbezogene Daten. Einzelschicksale und Handlungsspielräume zu Abschiebungsgründen können in einem nichtöffentlichen Teil behandelt werden.

Ohne Wertung, dass der zu verabschiedende Beschluss der großen Koalition überarbeitungsbedürftig ist und dass es eineinhalb Jahre gebraucht hat, dass der Beirat für Flüchtlingsfragen auf den Weg gebracht wird, wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Änderungsantrag in der Ratssitzung am 14.04.2011 einbringen.

Erika Roß

 

Änderungsantrag für die Ratssitzung am 14.04.2011

VL-45/2011 Bildung und Besetzung eines Beirates für Flüchtlingsfragen

Sehr geehrter Herr Stodollick,

für die Ratssitzung am 14.04.2011 stellt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Änderungsantrag:

Der Entwurf der Geschäftsordnung der SPD- und CDU-Fraktion für den Beirat für Flüchtlingsfragen wird in folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt:

§ 4

In diesem Paragraphen sollte nach Möglichkeit ein Antrags- und Rederecht des Beirates zu den für Flüchtlingsfragen relevanten Themen im Ausschuss Bürgerservice und Soziales mit aufgenommen werden. Die Verwaltung möge prüfen, ob dies im Rahmen der geltenden Rechtsordnungen zulässig ist.

§ 5

Die operative Geschäftsführung (Versendung der Einladung, Protokollführung, Versendung des Protokolls) übernimmt die  Stadtverwaltung

§ 7

Die Sitzungen des Beirats sind grundsätzlich öffentlich, es sei denn einzelne Tagesordnungspunkte erfordern eine Nichtöffentlichkeit.

 

Erika Roß, Fraktionssprecherin

I. A. Silke Lenkeit

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