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Antrag von B’90/Die Grünen zur Ergänzung der Mitwirkungsrechte des Behindertenbeirates

Laut Gemeindeordnung des Landes Nordrheinwestfalen (§ 58.3+4 GO NRW), können Ausschüsse Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von den Entscheidungen der Ausschüsse vorwiegend betroffen sind, zu Beratungen hinzuziehen... ...Mitglieder des Behindertenbeirates haben in den Ausschüssen kein eigenständiges Rederecht und wurden bisher nur nach Bedarf zu den Beratungen hinzugezogen... ...Nicht zuletzt aufgrund des demographischen Wandels sollte die Kommune vermehrt auf das Fachwissen und auch auf die persönlichen Erfahrungen der Mitglieder des Behindertenbeirates zurückgreifen. Der Blickwinkel aus Sicht betroffener Bevölkerungsgruppen ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt bei der Bewältigung kommunaler Aufgabenstellungen. Sachkundige EinwohnerInnen des Behindertenbeirates bieten den Ausschüssen direkte Ansprechpartner in ihren Sitzungen...  

27.04.11 –

Antrag von B’90/Die Grünen zur Ratssitzung am 14. 04. 2011 zur Ergänzung der Mitwirkungsrechte des Behindertenbeirates

Antrag

 

B’90/Die Grünen beantragen die Mitwirkungsrechte des Behindertenbeirates wie folgt zu ergänzen:

Der Behindertenbeirat ist berechtigt VertreterInnen zu benennen, die vom Rat als sachkundige Einwohner in alle Ausschüsse entsandt werden, soweit die Gemeindeordnung diesem nicht entgegensteht.

Der Behindertenbeirat kann ebenso VertreterInnen in folgende Gremien entsenden:

- Seniorenbeirat

- Integrationsrat

Mitwirkungsrechte des Behindertenbeirates gegenüber dem Rat und den Ausschüssen (auch Fachausschüssen) sind das Recht auf Information, Anhörung und Antragstellung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

 

Begründung

Laut Gemeindeordnung des Landes Nordrheinwestfalen (§ 58.3+4 GO NRW), können Ausschüsse Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von den Entscheidungen der Ausschüsse vorwiegend betroffen sind, zu Beratungen hinzuziehen. In Lünen ist bisher offiziell die Bevölkerungsgruppe der Senioren durch sachkundige EinwohnerInnen aus dem Seniorenbeirat in relevanten Ausschüssen beratend vertreten.

Mitglieder des Behindertenbeirates haben in den Ausschüssen kein eigenständiges Rederecht und wurden bisher nur nach Bedarf zu den Beratungen hinzugezogen. Als Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit kann der Vorgang um die taktilen Leitsysteme für Menschen mit Sehbehinderungen im Straßenverkehr genannt werden/Ausschuss Sicherheit und Ordnung.

Nicht zuletzt aufgrund des demographischen Wandels sollte die Kommune vermehrt auf das Fachwissen und auch auf die persönlichen Erfahrungen der Mitglieder des Behindertenbeirates zurückgreifen. Der Blickwinkel aus Sicht betroffener Bevölkerungsgruppen ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt bei der Bewältigung kommunaler Aufgabenstellungen. Sachkundige EinwohnerInnen des Behindertenbeirates bieten den Ausschüssen direkte Ansprechpartner in ihren Sitzungen.

Zudem erhält die Kommune hier eine konstruktive Möglichkeit Betroffene direkt auf der politischen Entscheidungsebene einzubeziehen.

Die Formulierung des Antrages ist §6 und §1.4 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates angeglichen.

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